Blindleistung

Am 25.06.2024 erfolgte die Festlegung BK6-23-072 zur transparenten und diskriminierungsfreien „marktgestützten Beschaffung von Blindleistung“ mit dem zugehörigen Beschluss auf der  Webseite der Bundesnetzagentur.

Hieraus ergibt sich die folgende zeitliche Einordnung:

  • 12 Monate nach Festlegung sind Betreiber von Übertragungsnetzen dazu verpflichtet bei Blindleistungsbedarf in mindestens einer Region marktgestützt Blindleistung auszuschreiben
  • 36 Monate nach Festlegung muss das gesamte Blindleistungsdefizit (Bedarf der nicht aus eigenen VINK oder Potentialen innerhalb der TAR gedeckt werden kann) marktgestützt beschafft werden
  • Die Ausschreibungen werden ab Q2 2025 durch die ÜNB auf der Netztransparend.de bekannt gegeben
  • Erste Kontrahierung von Blindleistung und Blindarbeit soll ab 2026 erfolgen

Für Amprion zeichnet sich ab, dass die marktgestützte Beschaffung von Blindleistung in 2-3 Beschaffungsregionen für einen ersten Beschaffungszyklus ab Mitte 2025 relevant ist. Zur Eingrenzung der Bedarfsregionen können wir zum jetzigen Zeitpunkt lediglich auf den NEP verweisen.

Grundsätzlich können diejenigen Anbieter bei Ausschreibung potentiell bezuschlagt werden, die

  • die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen,
  • deren Angebote unterhalb der gesetzten Preisobergrenze liegt und
  • die am Amprion-Netz angeschlossen sind.

Weitere Informationen hierzu werden sobald bekannt in einer Bekanntmachung zur Beschaffung auf Netztransparenz.de veröffentlicht

Gerne können interessierte Anlagenbetreiber mit Rückfragen auf uns zukommen.

ten.noirpma@gnutsieldnilb-gnubierhcssua