Beendetes IBV 2013 für 2015/2016
Wichtiger Hinweis: Dieses Interessenbekundungsverfahren ist abgeschlossen - für aktuelle Verfahren schauen Sie hier
Aufforderung zur Interessensbekundung gemäß § 4 Abs. 2 Reservekraftwerksverordnung (ResKV) für das Winterhalbjahr 2015/2016
Gemäß den Bestimmungen der Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung einer Netzreserve sowie zur Regelung des Umgangs mit geplanten Stilllegungen von Energieerzeugungsanlagen zur Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems ( Reservekraftwerksverordnung – ResKV) vom 27.06.2013 hat die Bundesnetzagentur den von den Übertragungsnetzbetreibern ermittelten Bedarf an Kraftwerken für die Netzreserve im Hinblick auf das Winterhalbjahr 2015/2016 geprüft und den zugehörigen Bericht gemäß § 3 Abs. 1 ResKV veröffentlicht.
In dem Bericht der Bundesnetzagentur vom 30.09.2013 wird ein zusätzlicher Bedarf von insgesamt 1215 MW an Erzeugungskapazität für die Netzreserve festgestellt, für dessen Deckung gemäß § 4 ResKV durch die Übertragungsnetzbetreiber ein Interessensbekundungsverfahren durchzuführen ist.
Hiermit fordern wir interessierte Anlagenbetreiber auf, eine Interessensbekundung gemäß § 4 Abs. 2 ResKV zur Aufnahme ihrer Anlage in die Netzreserve ab dem 01.10.2015 abzugeben. Zur Abgabe einer Interessensbekundung sind die hierfür bereitgestellten Unterlagen zu nutzen und vollständig ausgefüllt elektronisch und in Schriftform an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber zu richten:
- für Deutschland: jeweils der Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber
- für Österreich: TenneT TSO GmbH
- für Italien und die Schweiz: TransnetBW GmbH
- für Frankreich: Amprion GmbH
- für Polen und Tschechien: 50Hertz GmbH
- für weitere europäische Länder: TransnetBW GmbH
Die konkreten Voraussetzungen und Anforderungen an die Anlagen bzw. Anlagenbetreiber einschließlich der betroffenen geographischen Netzregion und der technischen Parameter können ebenfalls den bereitgestellten Unterlagen entnommen werden.
Die Abgabefrist für eine Interessensbekundung zur Aufnahme von Anlagen in die Netzreserve ab dem 01.10.2015 endet am 31.01.2014. Maßgebend für die fristgerechte Einreichung ist der Posteingangsstempel.
Ein eventueller Abschluss von Verträgen ist gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 3 ResKV bis 28.02.2014 vorgesehen und setzt die Zustimmung der Bundesnetzagentur voraus, insbesondere zu den entstehenden finanziellen Pflichten für den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Abschluss eines Vertrages.
Bei Interesse oder Rückfragen zum Interessenbekundungsverfahren, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an unsere Ansprechpartner, welche im Anschluss mit Ihnen Kontakt aufnehmen