Rechtsrahmen und Leitlinien

Der bedarfsgerechte Netzausbau ist Teil unseres gesetzlichen Auftrags als Übertragungsnetzbetreiber. Der Ausbaubedarf hinsichtlich einzelner Leitungen ergibt sich zum einen aus dem  Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG), zum anderen aus dem  Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Der Bedarf an Offshore-Netzanbindungssystemen ergibt sich aus dem Netzentwicklungsplan (NEP) unter Berücksichtigung des Flächenentwicklungsplans (FEP). Diese Gesetze bzw. Pläne bestimmen Fixpunkte wie Anfangs- und Endpunkte vordringlich notwendiger Leitungsbauprojekte. Um konkrete Trassenverläufe festzulegen, sind zum Beispiel die Interessen von Naturschutz, betroffenen Anwohnern und Eigentümern zu berücksichtigen – und damit auch die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen wie etwa das Bundes-Immissionsschutzgesetz oder das Bundesnaturschutzgesetz. Unsere Planungsgrundsätze zielen darauf ab, die Auswirkungen des Netzausbaus für Mensch, Natur und Umwelt so gering wie möglich zu halten. Zusätzlich wird dies durch umfangreiche Umweltprüfungen abgesichert.

Zuständige Behörden

Das  Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und das  Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) regeln behördliche Zuständigkeiten: Für bundesländerübergreifende Vorhaben aus dem BBPlG führt die Bundesnetzagentur Bundesfachplanung und Planfeststellung gemäß NABEG durch. Für alle anderen Vorhaben aus dem BBPlG sowie aus dem EnLAG sind gemäß EnWG die Landesbehörden zuständig. Anstelle der Bundesfachplanung führen sie in der Regel ein Raumordnungsverfahren (ROV) durch. Die Zuständigkeit für Offshore-Anbindungsleitungen in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) liegt beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).

Beteiligungsmöglichkeiten bei jedem Schritt

Auch die Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger und die betroffenen Behörden und öffentlichen Stellen (die Träger öffentlicher Belange, kurz TÖB) sind gesetzlich festgeschrieben – ebenso wie die einzelnen Schritte zum Netzausbau. So schaffen sie die Grundlage für einen rechtssicheren, transparenten, effizienten und umweltverträglichen Ausbau des Übertragungsnetzes sowie dessen Ertüchtigung. Bei unseren Projekten streben wir eine möglichst frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung an, auch über den gesetzlich geforderten Rahmen hinaus.

Gesetze zum Netzausbau