EEG-Jahresabrechnung 2012

Gemäß §§ 45-52 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 25. Oktober 2008 (EEG) sind Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben zu veröffentlichen. Die nach §§ 45-52 EEG relevanten Daten der Amprion GmbH zur Umsetzung der bundesweiten Ausgleichsregelung nach §§ 34-39 EEG i.V.m. der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV) für das Jahr 2012 sind nachfolgend dargestellt.

EEG-Einspeisung in der Regelzone der Amprion GmbH

  • EEG-Strommengen, die gemäß § 8 Abs. 4 EEG von nachgelagerten Netzbetreibern in der Regelzone der Amprion GmbH an die Amprion GmbH weitergereicht und nach §35 Abs. 1 vergütet wurden,
  • nach § 33b EEG direkt vermarkteten Strommengen aus Anlagen die nach § 33d Abs. 2 EEG angemeldet wurden und die zugehörigen nach §35 Abs. 1a ausgezahlten Prämienzahlungen
  • vermiedenen Netznutzungsentgelte gem. § 35 Abs. 2 EEG

  GWh T€ 1)
Vergütungen nach §35 Abs. 1 13.518,53 3.353.234,83
Prämienzahlungen nach §35 Abs. 1a   651.057,96
vermiedene Netzentgelte nach §35 Abs. 2 EEG -125.658,79  
Korrekturen gem. 38 EEG 5.995,95  
Korrekturen die zu einer Entlastung führen -3.445,37  
Gesamt 13.518,53 3.881.184,58

1) ohne Umsatzsteuer

Verteilung der aufgenommenen EEG-Einspeisungen nach geförderten Energiearten gemäß §§ 23-32 EEG in der Regelzone der Amprion GmbH

Einspeisung nach EEG Strommenge [GWh] Vergütung [T€]1)
Wasserkraft 642,27 61.820,72
Deponie-, Klär-, Grubengas 386,17 27.055,28
Biomasse 4.156,24 828.165,12
Geothermie 16,55 3.523,26
Windenergie onshore 2.427,28 220.244,30
Windenergie offshore 0,00 0,00
Solare Strahlungsenergie2) 5.890,01 2.212.426,15
Summe 13.518,53 3.353.234,83
     
2) incl. Vergütung für selbstverbr. Solarstrom1) 31.978,51 Tsd. Euro
2) korresp. selbstverbr. Solarstrom ist oben nicht enthalten 231,35 GWh

1) ohne Umsatzsteuer

Verteilung der nach § 33 b EEG direktvermarkteten Strommengen und Prämienzahlungen nach §35 Abs. 1a i.V.m. §§ 33g und 33i EEG in der Regelzone der Amprion GmbH

Direktvermarktung (DV) Markt- und Flexibilitätsprämie1) [T€] MPM § 33b Nr. 1 [GWh] GSP § 33b Nr. 2 [GWh] sDV § 33b Nr. 3 [GWh]
Wasserkraft 22.096,57 622,05 71,38 51,76
Deponie-, Klär-, Grubengas 2.147,15 64,78 927,03 1,28
Biomasse 195.294,79 2.297,02 12,26 1,03
Geothermie 0,00 0,00 0,00 0,00
Windenergie Onshore 387.076,90 5.676,77 252,21 2,62
Windenergie Offshore 0,00 0,00 0,00 0,00
Solare Strahlungsenergie 44.407,91 160,08 0,00 0,15
Summe 651.023,32 8.820,70 1.262,88 56,84
Flexibilitätsprämie Biogas 34,64  
Summe 651.057,96 10.140,41

1) ohne Umsatzsteuer

Verteilung der vermiedenen Netznutzungsentgelte gem. § 35 Abs. 2 EEG i.V.m. §18 StromNEV in der Regelzone der Amprion GmbH

Vermiedene Netzentgelte vNE [T€]1)
Wasserkraft -5.960,86
Deponie-, Klär-, Grubengas -6.815,82
Biomasse -36.904,07
Geothermie -118,54
Windenergie Onshore -46.992,88
Windenergie Offshore 0,00
Solare Strahlungsenergie -28.866,62
Summe -125.658,79

1) ohne Umsatzsteuer

Absatz an Letztverbraucher in der Regelzone der Amprion GmbH

  GWh
Letztverbrauch in der Regelzone der Amprion GmbH 1) 172.888,48
davon privilegierter Letztverbrauch 2) 39.376,15
davon Letztverbrauch mit um 2ct/kWh verringerter EEG-Umlage (Grünstromprivileg) 3) 1.189,42
davon Letztverbrauch mit befreiter EEG-Umlage (Grünstromprivileg) 4) 10,40

1) Die von Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Bereich der Amprion GmbH an Letztverbraucher gelieferte Strommengen, für die nach § 37 Abs. 2 EEG eine EEG-Umlage verlangt werden kann.
2) Letztverbrauch, der in den Geltungsbereich § 40 Abs. 1 EEG (31.12.2011) i.V.m. § 6 AusglMechV (31.12.2011) (sog. Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen) fällt
3) Letztverbrauch, der in den Geltungsbereich des § 39 Abs. 1 und § 39 Abs. 3 fällt.
4) Letztverbrauch, der in den Geltungsbereich des § 66 Abs. 16 EEG fällt.

Einspeisung aus Anlagen mit mittelbarem Anschluss an das Netz der Amprion

Gemäß §§ 45-52 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 25. Oktober 2008 (EEG) sind Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben zu veröffentlichen. Die nach §§ 45-52 EEG relevanten Daten der Amprion GmbH zur Umsetzung der bundesweiten Ausgleichsregelung nach §§ 34-39 EEG i.V.m. der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV) für das Jahr 2012 werden zum 31. Mai 2013 erhoben und anschließend veröffentlicht.

  • Gemäß § 48 EEG sind Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, bis zum 31. Mai eines jeden Jahres Angaben zur Endabrechnung der mittelbar oder unmittelbar an ihr Netz angeschlossenen EEG-Anlagen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Die relevanten Daten der Amprion GmbH für das Jahr 2012 sind nachfolgend dargestellt. An das Netz der Amprion sind derzeit keine EEG-Anlagen unmittelbar angeschlossen.

Mittelbare Einspeisung in das Netz der Amprion GWh T€ 1)
Vergütet nach §§ 16 bis 32 EEG 0,65 233,21
Abzug vermiedene Netzentgelte   0,00
Flexibilitätsprämie nach § 33 i   0,00
Marktprämienzahlungen nach § 33 g   2.613,39
Summe   2.846,60

1) ohne Umsatzsteuer

Mengen in Direktvermarktungsformen nach § 33b EEG (informatorisch) GWh
nach § 33b Nr. 1 / Marktprämienmodell (MPM) 96,47
nach § 33b Nr. 2 / Grünstromprivileg (GSP) 0,00
nach § 33b Nr. 3 / sonstige Direktvermarktung (sDV) 0,00
Summe 96,47

1) ohne Umsatzsteuer

Endabrechnung 2012 für Anlagen mit mittelbarem Anschluss an das Netz der Amprion

Die gesetzeskonforme Aufnahme und Vergütung der EEG-Einspeisemengen innerhalb der Regelzone der Amprion GmbH gemäß § 8 Abs. 4 sowie §§ 34-35 EEG wurde von einem allgemein anerkannten Wirtschaftsprüfungsinstitut bescheinigt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es bei der Abwicklung des EEG zu Korrekturen der erwähnten Wirtschaftsprüfertestate kommen kann, die nicht von der Amprion GmbH zu vertreten sind. In diesem Fall unterliegen die auf dieser Seite veröffentlichten Daten der Anpassung. Diese erfolgt gegebenenfalls auch über Verfahren nach § 38 EEG.

Bericht über die Ermittlung der Daten zur Jahresabrechnung gem. § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG

Gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG sind Netzbetreiber zur Veröffentlichung eines Berichts über die Ermittlung der Daten nach §§ 45 bis 49 EEG verpflichtet. Den Bericht der Amprion GmbH finden Sie hier:

Bericht nach § 52 EEG zur Jahresabrechnung 2012

Hinweis:

Die von der Amprion GmbH auf dieser Seite gemachten Zahlenangaben basieren auf von Dritten an uns übermittelten Daten und Informationen. Diese Daten und Informationen wurden nach Können und Vermögen und ohne Gewähr für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität von der Amprion verarbeitet bzw. übernommen. Sollte es aus technischen oder anderen Gründen vorübergehend nicht möglich sein, die auf dieser Seite enthaltenen Angaben bereit zu stellen, ist die Amprion GmbH bemüht, die Bereitstellung umgehend wieder zu ermöglichen. Die Haftung für Schäden, welche durch die Nutzung oder Nicht-Nutzung bzw. auf Grund der vorübergehenden Nichtbereitstellung der Angaben auf dieser Seite entstehen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, falls ein Schaden von der Amprion GmbH vorsätzlich herbeigeführt worden ist.