Schritte zum Netzausbau

Ein Überblick über die Schritte von der Planung bis zum Bau der Leitung

Der Netzausbau erfolgt in mehreren Etappen entsprechend den gesetzlichen Grundlagen und im Dialog mit der Öffentlichkeit: Bei jedem Schritt werden Hinweise und Stellungnahmen der Bürger aufgenommen.

Die Verantwortlichkeiten sowie die einzelnen Etappen zur Bedarfsermittlung und zur Planung des Netzausbaus sind im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie – für länderübergreifende und grenzüberschreitende Projekte – im Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) festgelegt:

1. Der Szenariorahmen bildet Zukunftsszenarien zu Energiebedarf und -erzeugung ab.

2. Der Netzentwicklungsplan leitet daraus ab, welcher Bedarf zum Aus- oder Neubau von Stromleitungen besteht.

3. Der Bundesbedarfsplan legt gesetzlich die für eine sichere Stromversorgung erforderlichen Projekte fest.

4. Die Bundesfachplanung bzw. Raumordnung legt einen groben Trassenverlauf – den sogenannten Trassenkorridor – fest.

5. In der Planfeststellung wird der konkrete Trassenverlauf innerhalb des Korridors durch den Planfeststellungsbeschluss festgelegt.

6. Der Planfeststellungsbeschluss erlaubt wie eine Baugenehmigung die Umsetzung eines Leitungsbauprojekts.

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