Netzreserve

Aktueller Hinweis:

Interessenbekundung bis 15.05.2023 für Winter 2023/2024 gestartet.
Weitere Informationen finden Sie hier.

INLÄNDISCHE UND AUSLÄNDISCHE NETZRESERVE

Zur Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems werden im In- und Ausland Kraftwerkskapazitäten vorgehalten, die außerhalb des Energiemarktes auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber eingesetzt werden können. Zum Einsatz kommt diese sogenannte Netzreserve in besonderen Belastungssituationen, in denen die vorhandenen Marktkraftwerke den Redispatchbedarf nicht decken können. Gemäß der  Verordnung zur Regelung der Beschaffung und Vorhaltung von Anlagen in der Netzreserve führen die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber jährlich Systemanalysen durch, um den Bedarf an vorzuhaltender Netzreserveleistung für zukünftige Betrachtungszeiträume zu ermitteln. Der identifizierte Bedarf an Netzreserveleistung wird vorrangig durch bestehende Netzreserveverträge zwischen den Übertragungsnetzbetreibern und den Kraftwerksbetreibern von zur Stilllegung angezeigten, jedoch systemrelevanten inländischen Anlagen gedeckt. Weisen die  von der BNetzA bestätigten Ergebnisse der Systemanalysen einen Netzreservebedarf aus, der nicht allein durch inländische, zur Stilllegung angezeigte Kraftwerke gedeckt werden kann, führen die Übertragungsnetzbetreiber gemeinsam für den entsprechenden Zeitraum ein Interessenbekundungsverfahren (IBV) durch. In diesem Rahmen können Anlagenbetreiber ihr Interesse am Abschluss eines Vertrages zur Aufnahme einer oder mehrerer Anlagen in die Netzreserve bekunden. Im Rahmen des IBV erfolgt abhängig vom Bedarf der Übertragungsnetzbetreiber und dem entsprechenden Standort der Anlage die Zuordnung der Zuständigkeit zwischen den vier Übertragungsnetzbetreibern.