Leitfaden für die Ermittlung der Netzentgelte
1. Benötigte Daten
Zur Bestimmung des Netzentgeltes sind folgende Daten erforderlich:
Maximale Leistung P (als ¼-h Messwert) in kW (Kilowatt) im abrechnungsrelevanten Kalenderjahr (Jahresleistungspreissystem)
Jahresenergie W in kWh/a (Kilowattstunden pro Jahr),
Spannungsebene der Entnahmestelle.
Als Anhaltswerte für Leistung und Jahresenergie können Sie die Werte Ihrer letzten Jahresstromabrechnung verwenden.
Bei Kunden mit eigener Stromerzeugung ist zusätzlich die Höhe der bestellten Netzreservekapazität PR (als ¼-h Wert) in kW erforderlich.
An der Entnahmestelle ist Ihre Kundenanlage an das Netz der Amprion GmbH angeschlossen. Bezüglich der Spannungsebene kann dies sein:
Höchstspannungsebene (HöS) | 380 kV bzw. 220 kV |
Umspannebene (HöS/HS) | 380 kV bzw. 220 kV auf 110 kV |
Aus den vorgenannten Daten lässt sich die folgende Größe ableiten, deren Verwendung zur Bestimmung des Netzentgeltes im Jahresleistungspreissystem notwendig ist:
- Jahresbenutzungsdauer T in h/a
(als Quotient aus Jahresenergie und maximaler Leistung)
Für das Monatsleistungspreissystem sind die o. g. Informationen in analoger Weise zu erheben.
2. Entgelt für die Nutzung des Netzes
Das Entgelt für die Nutzung des Netzes beinhaltet auch das Entgelt für die Erbringung der zwingend erforderlichen Systemdienstleistungen sowie für den Aufwand zur Deckung der mit dem Stromtransport verbundenen elektrischen Verluste.
In Abhängigkeit von der Jahresbenutzungsdauer der Netznutzung ist im Preisblatt die jeweilig gültige Spalte auszuwählen.
Entgelte Amprion 01.01.2022 (inkl. Umlagen)
Die Tabelle enthält in der Zeile, die die Spannungsebene der Entnahmestelle wiedergibt, den für die Netznutzung gültigen Jahresleistungspreis LP und Arbeitspreis AP.
Das Entgelt in €/a für die Nutzung des Netzes ergibt sich als Summe der beiden Produkte
- ‚Maximale jährliche Leistung P‘ x ‚Leistungspreis LP‘ sowie
- ‚Jahresenergie W‘ x ‚Arbeitspreis AP‘.
In den ausgewiesenen Leistungs- und Arbeitspreisen ist der so genannte Gleichzeitigkeitsgrad, der die nicht zeitgleiche Inanspruchnahme des Netzes durch die Gesamtheit der Kunden wiedergibt, bereits berücksichtigt.
Kunden mit einer zeitlich begrenzten, hohen Leistungsaufnahme, der in der übrigen Zeit eine deutlich geringere oder keine Leistungsaufnahme gegenübersteht, können alternativ zum Jahresleistungspreissystem Netznutzung auf Basis von Monatsleistungspreisen wählen.
Das Preisblatt enthält in der Zeile, die die Spannungsebene der Entnahmestelle wiedergibt, den für die Netznutzung gültigen Monatsleistungspreis LPM und Arbeitspreis APM.
Entgelte Amprion 01.01.2022 (inkl. Umlagen)
Das Monatsentgelt in €/Monat für die Nutzung des Netzes ergibt sich als Summe der beiden Produkte
- ‚Maximale monatliche Leistung PM ‘ x ‚Monatsleistungspreis LPM ‘ sowie
- ‚Monatsenergie WM‘ x ‚Arbeitspreis APM‘.
3. Entgelt für die Inanspruchnahme von Reserve
Netznutzer mit Stromerzeugungsanlagen (Eigenanlagen, dezentrale Erzeugungsanlagen) bzw. Netzbetreiber, in deren Netz solche Stromerzeugungsanlagen einspeisen, können im Rahmen der vorgehaltenen Netzanschlusskapazität als Reserve für störungs- oder revisionsbedingte Ausfälle dieser Stromerzeugungsanlagen Netzreservekapazität mit definierter Maximalleistung und mit einer zeitlichen Inanspruchnahme von bis zu 600 Stunden je Abrechnungsjahr bestellen. Die Höhe der bestellten Netzreservekapazität ist begrenzt auf die Summe der Engpassleistungen der Stromerzeugungsanlagen des Kunden, die an der Entnahmestelle angeschlossen sind. Die Entgelte für die Netzreservekapazität finden Sie im Preisblatt.
4. Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung
Die Messeinrichtungen an der Entnahmestelle des Kunden dienen zur Erfassung und Registrierung der in Anspruch genommenen Leistung sowie der entnommenen Energie. Die Messung erfolgt dabei grundsätzlich in einem ¼-h-Zeitraster. Die erfassten Werte dienen auch der Abrechnung mit dem Stromlieferanten. Die Messeinrichtung muss den eichgesetzlichen Vorschriften genügen.
Die Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung (Bereitstellung der beim Kunden erforderlichen Messeinrichtungen sowie Ablesung) und die Abrechnung finden Sie im Preisblatt. Weitere Einzelheiten zu den Messeinrichtungen etc. sowie spezifische Kundenanforderungen werden ggf. vertragsindividuell gestaltet.
5. Sonderformen der Netznutzung nach § 19 StromNEV
Nach § 19 StromNEV können bei Sonderformen der Netznutzung individuelle Entgelte vom Netzbetreiber für den jeweiligen Kunden oder durch diesen selbst bei der Bundesnetzagentur beantragt werden.
Die von der Bundesnetzagentur für Kunden mit atypischer Netznutzung genehmigten individuellen Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV sind in nachstehender Übersicht dargestellt.
Die von der Bundesnetzagentur für Kunden der stromintensiven Industrie genehmigten individuellen Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV sind in nachstehender Übersicht dargestellt.
6. §19 StromNEV-Umlage
Gemäß der Festlegung der Bundesnetzagentur vom 14.12.2011 wird ab dem 01.01.2012 die § 19 StromNEV-Umlage von Letztverbrauchern erhoben. Die § 19 StromNEV-Umlage dient der Deckung der Mindererlöse aus § 19 Abs. 2 StromNEV. Weitere Details finden Sie im Preisblatt.
7. Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz)
Am 01.01.2009 ist das zum 25.10.2008 novellierte Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung in Kraft getreten (KWK-Gesetz). Gemäß § 9 Abs. 7 KWK-Gesetz ist der den Letztverbrauchern in Rechnung zu stellende KWK-Aufschlag abhängig vom Jahresverbrauch je Abnahmestelle. Weitere Details finden Sie im Preisblatt.
8. Offshore-Haftungsumlage
Am 28.12.2012 ist das novellierte Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) in Kraft getreten. Gemäß § 17f Abs. 5 EnWG sind die Netzbetreiber berechtigt, die Kosten für die an Betreiber von Offshore-Anlagen geleistete Entschädigungszahlungen als Aufschlag auf die Netzentgelte gegenüber Letztverbrauchern geltend zu machen. Die den Letztverbrauchern in Rechnung zu stellende Offshore-Haftungsumlage ist abhängig vom Jahresverbrauch je Abnahmestelle. Weitere Details finden Sie im Preisblatt.