EEG-Vorschau

Die Übertragungsnetzbetreiber sind gemäß § 6 Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) verpflichtet, bis zum 25. Oktober eines Kalenderjahres eine Vorausschau für die Entwicklung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in den folgenden fünf Kalenderjahren zu erstellen und zu veröffentlichen.
Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der  gemeinsamen Internetseite der deutschen Übertragungsnetzbetreiber.