EEG-Vorschau
Die Übertragungsnetzbetreiber sind gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet, bis zum 25. Oktober eines Kalenderjahres eine Vorausschau für die Entwicklung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in den folgenden fünf Kalenderjahren zu erstellen und zu veröffentlichen.
Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der gemeinsamen Internetseite der deutschen Übertragungsnetzbetreiber.