EEG-Finanzierung, -Umlage

Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien ab 2023

Die EEG-Umlage wurde gesetzlich mit Wirkung zum 01.01.2023 abgeschafft. Die Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien erfolgt nun durch den Bundeshaushalt. Die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen hierzu jährlich bis zum 25. Oktober eines Kalenderjahres den EEG-Finanzierungsbedarf für das folgende Kalenderjahr auf der gemeinsamen  Internetseite.

EEG-Umlage von 2010 bis 2022

Gemäß der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) in Verbindung mit den Vorgaben des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes in der jeweils gültigen Fassung wurde bis 2022 eine bundesweit einheitliche EEG-Umlage von den Letztverbrauchern erhoben.

Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der gemeinsamen  Internetseite der deutschen Übertragungsnetzbetreiber.

Übersicht EEG-Umlagen von 2010 bis 2022:

Jahr EEG-Umlage
2022 3,723 ct/kWh*
2021 6,500 ct/kWh
2020 6,756 ct/kWh
2019 6,405 ct/kWh
2018 6,792 ct/kWh
2017 6,880 ct/kWh
2016 6,354 ct/kWh
2015 6,170 ct/kWh
2014 6,240 ct/kWh
2013 5,277 ct/kWh
2012 3,592 ct/kWh
2011 3,530 ct/kWh
2010 2,047 ct/kWh

* gelistet ist die für das Jahr 2022 zum 15.10.2021 ermittelte volle EEG-Umlage. Für das zweite Halbjahr 2022 wurde die EEG-Umlage nach § 61 Abs. 1a EEG (Fassung Mai 2022) auf 0.000 ct/kWh gesetzt.