Netzplanungsgrundsätze

Die „Grundsätze für die Ausbauplanung des deutschen Übertragungsnetzes" sind das gemeinsame Dokument der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bei der Ermittlung bedarfsgerechter perspektivischer Netzkonzepte für einen sicheren und effizienten Netzbetrieb im Kontext des nationalen und europäischen Rechtsrahmens sowie der Verpflichtungen im europäischen Verbundbetrieb.

Mit der erstmaligen Veröffentlichung der Planungsgrundsätze im Jahr 2012 legten die ÜNB transparent und nachvollziehbar die technisch-wirtschaftlichen Grundlagen der Netzausbauplanung, in der Einheit von Netzoptimierung, Netzverstärkung und Netzausbau, dar. Mit dieser Transparenz verbinden die ÜNB die Zielstellung, die Akzeptanz des insbesondere auch im Zuge der Energiewende notwendigen Netzausbaus zu erhöhen.

Seither haben sich die Rahmenbedingungen der Netzplanung in verschiedener Hinsicht verändert. Einerseits hat eine methodische Weiterentwicklung stattgefunden, die unter anderem in den Anforderungen an die Erarbeitung des gemeinsamen Netzentwicklungsplans der ÜNB, den Rahmenbedingungen des europäischen und nationalen Ordnungsrahmens sowie einschlägiger Regelwerke begründet ist. Andererseits bestand der Bedarf, aktuelle technische und technologische Entwicklungen in den Planungsgrundsätzen abzubilden. Daher haben die ÜNB die gemeinsamen Planungsgrundsätze, die zuletzt in der Version vom Juli 2020 veröffentlicht wurden, aktualisiert.

Im Mittelpunkt der Aktualisierung standen die HGÜ-Systeme. Das Augenmerk wurde dabei auf die Multiterminal-HGÜ-Systeme in Ergänzung zu den bisherigen HGÜ-Punkt-zu-Punkt-Verbindungen und auf deren Ausfallverhalten gerichtet. Der Voll- oder Teilausfall der Wirkleistungsübertragung und Blindleistungsbereitstellung ist dabei abhängig von der technischen Ausgestaltungsvariante und vom Technologiekonzept der HGÜ-Verbindung und HGÜ-Konverterstationen und wirkt sich unmittelbar auf die vorzuhaltende AC-Netzredundanz („Netzauslegung/-bemessung für das Übertragungsnetz“) aus. Darüber hinaus wurden Aspekte der Blindleistungsbilanz und Spannungshaltung überarbeitet und präzisiert.

Die Planungsgrundsätze werden durch die ÜNB auch in den Folgejahren kontinuierlich überprüft und bei Bedarf angepasst.