EEG-Jahresabrechnung 2011
Gemäß §§ 45-52 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 25. Oktober 2008 (EEG) sind Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben zu veröffentlichen. Die nach §§ 45-52 EEG relevanten Daten der Amprion GmbH zur Umsetzung der bundesweiten Ausgleichsregelung nach §§ 34-39 EEG i.V.m. der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV) für das Jahr 2011 sind nachfolgend dargestellt.
EEG-Einspeisung in der Regelzone der Amprion GmbH
- EEG-Strommengen, die gemäß § 8 Abs. 4 EEG von nachgelagerten Netzbetreibern in der Regelzone der Amprion GmbH an die Amprion GmbH weitergereicht wurden und entsprechende Vergütungszahlungen gemäß § 35 EEG sowie
- EEG-Strommengen, die von der Amprion GmbH gemäß § 16 EEG direkt aufgenommen wurden und entsprechende Vergütungszahlungen gemäß § 16 Abs. 1 EEG
GWh | T€ 1) 2) | |
---|---|---|
Bei nachgelagerten Netzbetreibern | 17.014,55 | 3.414.702,70 |
Mittelbar ins Netz der Amprion GmbH | 30,93 | 3.258,81 |
Gesamt | 17.045,48 | 3.417.960,95 |
Verteilung der aufgenommenen EEG-Einspeisungen nach geförderten Energiearten gemäß §§ 23-33 EEG in der Regelzone der Amprion GmbH
GWh | Anteil Energie | T€ 1) | ||
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§ 23 | Wasserkraft | 537,56 | 3,2% | 50.499,05 |
§§ 24-26 | Deponiegas, Klärgas und Grubengas | 282,58 | 1,7% | 20.072,50 |
§ 27 | Biomasse | 4.046,83 | 23,7% | 768.192,33 |
§ 28 | Geothermie | 11,24 | 0,1% | 2.149,46 |
§§ 29-30 | Windenergie onshore | 7.315,00 | 42,9% | 670.050,65 |
§ 31 | Windenergie offshore | 0 | 0% | 0 |
§§ 32-33 | Solare Strahlungsenergie | 4.852,27 | 28,5% | 1.979.616,83 |
Vermiedene Netzentgelte | -72.916,86 | |||
Summe 2011 | 17.045,48 | 100 % | 3.417.960,95 | |
Korrekturen für Vorjahre auf Basis von Wirtschaftsprüfer-Bescheinigungen | -65,84 | 6.786,65 | ||
Gesamt: | 16.979,65 | 100% | 3.424.747,60 |
Absatz an Letztverbraucher in der Regelzone der Amprion GmbH
GWh | |
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Letztverbrauch in der Regelzone der Amprion GmbH 1) | 168.938,82 |
davon privilegierter Letztverbrauch 2) | 39.602,04 |
Einspeisung aus Anlagen mit mittelbarem Anschluss an das Netz der Amprion
Gemäß § 48 EEG sind Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, bis zum 31.05. eines jeden Jahres Angaben zur Endabrechnung der mittelbar bzw. unmittelbar an ihr Netz angeschlossenen EEG-Anlagen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Die relevanten Daten der Amprion GmbH für das Jahr 2011 sind nachfolgend dargestellt. An das Netz der Amprion sind derzeit keine EEG-Anlagen unmittelbar angeschlossen.
Endabrechnung 2011 für Anlagen mit mittelbarem Anschluss an das Netz der Amprion
Die gesetzeskonforme Aufnahme und Vergütung der EEG-Einspeisemengen innerhalb der Regelzone der Amprion GmbH gemäß § 8 Abs. 4 sowie §§34-35 EEG wurde von einem allgemein anerkannten Wirtschaftsprüfungsinstitut bescheinigt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es bei der Abwicklung des EEG zu Korrekturen der erwähnten Wirtschaftsprüfertestate kommen kann, die nicht von der Amprion GmbH zu vertreten sind. In diesem Fall unterliegen die auf dieser Seite veröffentlichten Daten der Anpassung. Diese erfolgt ggf. auch über Verfahren nach § 38 EEG.
Bericht über die Ermittlung der Daten zur Jahresabrechnung gem. § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG
Gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG sind Netzbetreiber zur Veröffentlichung eines Berichts über die Ermittlung der Daten nach §§ 45 bis 49 EEG verpflichtet. Den Bericht der Amprion GmbH finden Sie hier:
Formulare für die Ermittlung der Daten zur Jahresabrechnung
Verteilnetzbetreiber und Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet zur Datenmeldung für die EEG-Jahresabrechnung die vom Übertragungsnetzbetreiber bereitgestellten Formulare zu verwenden. Amprion stellt diese Formulare jedem Verteilnetzbetreiber bzw. Energieversorgungsunternehmen individuell bereit. Für die Jahresabrechnung 2011 werden folgende Musterformulare verwendet.
Hinweis:
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