EEG-Jahresabrechnung 2023

EEG-Einspeisung in der Regelzone der Amprion GmbH. Gemäß §§ 70-77 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 21. Juli 2014 (EEG) zuletzt geändert am 08. Mai 2024 sind Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben zu veröffentlichen. Die nach §§ 70-73 EEG relevanten Daten der Amprion GmbH zur Umsetzung der bundesweiten Ausgleichsregelung nach §§ 56-58 EEG für das Jahr 2023 sind nachfolgend dargestellt.

EEG-Einspeisung in der Regelzone der Amprion GmbH

  • EEG-Strommengen, die gemäß § 11 Abs. 1 EEG von nachgelagerten Netzbetreibern in der Regelzone der Amprion GmbH an die Amprion GmbH weitergereicht und
  • nach § 19 Abs. 1 EEG finanziell gefördert wurden,
  • vermiedene Netzentgelte gem. § 13 EnFG
  • Korrekturen für Vorjahre

kfm. abgen. Strommengen und finanz. Förderungen Strommenge [GWh] Vergütung [T€]1
Prämienzahlungen, § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG - 1.176.001,29
Einspeisevergütung, § 19 Abs. 1 Nr. 2 EEG 9.054,06 2.383.981,70
Mieterstromzuschlag, § 19 Abs. 1 Nr. 3 EEG - 112,44
Förderung für Flexibilität nach §§ 50a, 50b EEG - 40.880,46
Finanzielle Beteiligung der Kommune am Ausbau - 437,26
Projektsicherungsbeiträge - 451,27
Zahlungen bei Pflichtverstößen - -5.727,25
vermiedene Netzentgelte nach § 13 EnFG - -37.113,11
nachtr. Korrekturen (§ 62 Abs. 1 EEG) Einspeisevergütungen 158,21 30.917,78
nachtr. Korrekturen (§ 62 Abs. 1 EEG) Marktprämie - 7.592,58
nachtr. Korrekturen (§ 62 Abs. 1 EEG) Mieterstromzuschlag 0,53 11,31
nachtr. Korrekturen (§ 62 Abs. 1 EEG) Förderung Flexibilität - 1.545,42
nachtr. Korrekturen (§ 62 Abs. 1 EEG) Vermiedene Netzentgelte - -1.490,84
Gesamt 9.212,80 3.597.600,29

1) ohne Umsatzsteuer

Nachfolgende Angaben wurden der Amprion GmbH von Verteilnetzbetreibern gemäß § 72 EEG mitgeteilt. Zur Abrechnung werden die nach Energieträgern aggregierten Werte verwendet, die von Verteilnetzbetreibern bescheinigt bzw. gemeldet wurden. Die anlagenspezifischen Werte weichen im Einzelfall davon ab.

Verteilung der aufgenommenen EEG-Einspeisungen nach geförderten Energiearten gemäß § 57 Abs. 1 EEG in der Regelzone der Amprion GmbH

Einspeisung nach EEG Strommenge [GWh] Vergütung [T€]1
Wasserkraft 148,55 15.109,26
Deponie-, Klär-, Grubengas 26,31 1.862,95
Biomasse 323,69 69.926,65
Geothermie 1,29 244,55
Windenergie an Land 124,50 10.216,75
Windenergie auf See - -
Solare Strahlungsenergie 8.429,72 2.286.621,53
Summe 9.054,06 2.383.981,70

1) Ohne Umsatzsteuer

Verteilung der nach § 19 EEG zu leistenden finanziellen Förderungen für direktvermarktete Strommengen inklusive Prämienzahlungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 EnFG in der Regelzone der Amprion GmbH

Direktvermarktung (DV) Marktprämie [T€]1 MPM [GWh] sDV [GWh]
Wasserkraft 11.261,61 582,30 652,60
Deponie-, Klär-, Grubengas 75,71 334,95 200,52
Biomasse 616.794,64 5.982,03 481,85
Geothermie 2.539,47 16,28 -
Windenergie an Land 312.728,77 22.211,74 3.743,50
Windenergie auf See - - -
Solare Strahlungsenergie 232.601,09 2.799,33 203,59
Summe 1.176.001,29 31.926,63 5.282,06

1) Ohne Umsatzsteuer

Weitere Förderungen Betrag [T€] Menge [GWh]
Förderung für Flexibilität, §§ 50a, 50b EEG 40.880,46 -
Mieterstromzuschlag, § 21 Abs. 1 EEG 112,44 4,42

Verteilung der vermiedenen Netzentgelte gem. § 13 Abs. 2 EnFG i.V.m. § 18 StromNEV in der Regelzone der Amprion GmbH

Vermiedene Netzentgelte vNE [T€]1
Wasserkraft -4.274,58
Deponie-, Klär-, Grubengas -2.911,63
Biomasse -29.698,95
Geothermie -227,94
Windenergie an Land -
Windenergie auf See -
Solare Strahlungsenergie -
Summe -37.113,11

1) ohne Umsatzsteuer

Nachträgliche Korrekturen, die gemäß § 20 Abs. 1 EnFG zu berücksichtigen sind

nachträgliche Korrekturen § 20 Abs. 1 EnFG GWh Zahlungsanspruch [T€]1
Einspeisevergütungen 158,21 30.917,78
Marktprämie - 7.592,58
Mieterstromzuschlag 0,53 11,31
Förderung Flexibilität - 1.545,42
Vermiedene Netzentgelte - -1.490,84
Summe Korrekturen 158,74 38.576,24

1) ohne Umsatzsteuer

Änderungen, die gemäß § 66 Abs. 1 EnFG i.V.m. § 62 Abs. 2 EEG a.F. zu berücksichtigen sind

EEG-Umlage für Eigenversorgung (beim VNB)

Nachträgliche Korrekturen (von EVU, Letztverbrauchern) Änderung LV [GWh] Änderung der EEG-Umlage [T€]1 Änderungen EEG-Menge [GWh] Vergütung für die EEG-Strommenge [T€]
Korrekturen § 62 Abs. 2 EEG (Jahre ab 2010) -732,03 -37.808,90 - -
Korrekturen § 62 Abs. 2 EEG (Jahre vor 2010) - - - -
Summe nachträgliche Korrekturen -732,03 -37.808,90 0,00 0,00

1) ohne Umsatzsteuer

  • Nachträgliche Angaben zur EEG-Umlage für Eigenversorgung

Nachträgliche Angaben zur EEG-Umlage für Eigenversorgung Änderung der umlagepflichtigen Strommenge [GWh] Erhaltene Zahlungen für Vorjahre [T€]1  
EEG-Umlage § 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 + Nr.2 EEG i.d.F. 2016 (30% bzw. 35% Umlage) 1,47 31,87  
EEG-Umlage § 61 Abs. 1 Satz 2 EEG i.d.F. 2016 (100% Umlage) -2,22 -140,77  
EEG-Umlage § 61 d bis § 61d EEG i.d.F. 2017 bis 2022 (40% Umlage) 33,44 775,48  
EEG-Umlage § 61c Abs.2 EEG i.d.F. 2022 (160% Umlage) -5,97 17,60  
EEG-Umlage § 61g Abs.1 und Abs. 2 EEG i.d.F. 2019 bis 2022 (20% Umlage) 3,11 28,97  
EEG-Umlage § 61 Abs. 1 EEG i.d.F. 2017, 2018, 2019 und 2020 (100% Umlage) -41,26 -1.588,90  
Sanktionierung nach § 61g Abs.2 EEG i.d.F. 2018 (Erhöhung um 20% Umlage) 0,00 -69,27  
Sanktionierung nach § 61i Abs.2 EEG 2019 bis 2022 (Erhöhung um 20% Umlage) 0,00 -168,12  
Verringerung der Umlage nach §61l Abs.1 EEG 2021, 2022 0,00 -1,69  
Summe -11,43 -1.114,84  

Einspeisung aus Anlagen mit mittelbarem Anschluss an das Netz der Amprion

Gemäß § 73 EEG sind Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, bis zum 31. Mai eines jeden Jahres Angaben zur Endabrechnung der mittelbar oder unmittelbar an ihr Netz angeschlossenen EEG-Anlagen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Die relevanten Daten der Amprion GmbH für das Jahr 2023 sind nachfolgend dargestellt. An das Netz der Amprion sind derzeit keine EEG-Anlagen unmittelbar angeschlossen.

Mittelbar eingespeist Strommenge [GWh] Vergütung [T€]1
Prämienzahlungen, § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 471,65 6.403,07
Einspeisevergütung, § 19 Abs. 1 Nr. 2 EEG 10,43 1.011,52
Mieterstromzuschlag, § 19 Abs. 1 Nr. 3 EEG - -
Förderung für Flexibilität nach §§ 50a, 50b EEG - -
vermiedene Netzentgelte nach § 13 EnFG - -
Summe 482,08 7.414,59

1) ohne Umsatzsteuer

Mengen DV (informatorisch) Strommenge [GWh]
Marktprämienmodell (MPM) 246,39
sonstige Direktvermarktung (sDV) 225,26
Summe 471,65

Endabrechnung 2023 für Anlagen mit mittelbarem Anschluss an das Netz der Amprion

Die gesetzeskonforme Aufnahme und Vergütung der EEG-Einspeisemengen innerhalb der Regelzone der Amprion GmbH gemäß § 11 sowie §§ 56-57 EEG wurde von einem allgemein anerkannten Wirtschaftsprüfungsinstitut bescheinigt.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es bei der Abwicklung des EEG zu Korrekturen der erwähnten Wirtschaftsprüfertestate kommen kann, die nicht von der Amprion GmbH zu vertreten sind. In diesem Fall unterliegen die auf dieser Seite veröffentlichten Daten der Anpassung. Diese erfolgt gegebenenfalls auch über Verfahren nach § 20 Abs. 1 EnFG.

BERICHT ÜBER DIE ERMITTLUNG DER DATEN ZUR JAHRESABRECHNUNG GEM. § 77 ABS. 1 NR. 2 EEG

Gemäß § 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG sind Netzbetreiber zur Veröffentlichung eines Berichts über die Ermittlung der Daten nach §§ 70 bis 73 EEG verpflichtet. Den Bericht der Amprion GmbH finden Sie hier:

HINWEIS:

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