Ausgleichsenergieabrechnung gegenüber Bilanzkreisverantwortlichen

Die Veröffentlichung der Daten erfolgt neuerdings auch unter  https://www.netztransparenz.de/Daten-zur-Regelenergie/reBAP/reBAP

Der Ausgleichsenergiebedarf der Bilanzkreise entspricht dessen Bilanzabweichungen. Der Saldo des Ausgleichsenergiebedarfes wird zu jeder Viertelstunde als mittlerer Leistungswert durch den Regelzonensaldo erfasst. Die Abrechnung der Ausgleichsenergie mit den Bilanzkreisen erfolgt viertelstündlich mit dem Bilanzausgleichsenergiepreis (reBAP) entsprechend den Regelungen des Bilanzkreisvertrages.

Seit dem 1. Mai 2010 besteht der Netzregelverbund aus allen vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern, 50Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH, TransnetBW GmbH und der Tennet TSO GmbH. Im Rahmen des Netzregelverbunds haben die Übertragungsnetzbetreiber einen regelzonenübergreifenden einheitlichen Bilanzausgleichsenergiepreis (reBAP) eingeführt. Dies bedeutet, dass in den vier am Netzregelverbund beteiligten Regelzonen je Viertelstunde derselbe Bilanzausgleichsenergiepreis gilt. Der Bilanzausgleichsenergiepreis wird aus den in den vier Regelzonen anfallenden Regelarbeitskosten und der dazugehörigen anfallenden Regelarbeitsmengen je Viertelstunde berechnet. Die detaillierte Modellbeschreibung zur Ermittlung des reBAP gemäß dem Beschluss der BNetzA finden Sie im Bereich „Informationen zum Ausgleichsenergiepreis“.

Neben dem Bilanzausgleichsenergiepreis wird der dazugehörende Saldo der eingesetzten Regelarbeit je Viertelstunde der vier beteiligten Regelzonen veröffentlicht.

Ein positives Vorzeichen entspricht dem Bezug positiver Regelarbeit. Ein negatives Vorzeichen entspricht dem Bezug negativer Regelarbeit (Abgabe überschüssiger Energie).

Rückfragen bitten wir über folgende E-Mail-Adresse unter Angabe von Adresse und Telefonnummer an uns zu richten: ten.noirpma@ofni

Der Ausgleichsenergiebedarf der Bilanzkreise entspricht dessen Bilanzabweichungen. Der Saldo des Ausgleichsenergiebedarfes wird zu jeder Viertelstunde als mittlerer Leistungswert durch den Regelzonensaldo erfasst. Die Abrechnung der Ausgleichsenergie mit den Bilanzkreisen erfolgt viertelstündlich mit dem Bilanzausgleichsenergiepreis (reBAP) entsprechend den Regelungen des Bilanzkreisvertrages.

Seit dem 1. Mai 2010 besteht der Netzregelverbund aus allen vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern, 50Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH, TransnetBW GmbH und der Tennet TSO GmbH. Im Rahmen des Netzregelverbunds haben die Übertragungsnetzbetreiber einen regelzonenübergreifenden einheitlichen Bilanzausgleichsenergiepreis (reBAP) eingeführt. Dies bedeutet, dass in den vier am Netzregelverbund beteiligten Regelzonen je Viertelstunde derselbe Bilanzausgleichsenergiepreis gilt. Der Bilanzausgleichsenergiepreis wird aus den in den vier Regelzonen anfallenden Regelarbeitskosten und der dazugehörigen anfallenden Regelarbeitsmengen je Viertelstunde berechnet. Die detaillierte Modellbeschreibung zur Ermittlung des reBAP gemäß dem Beschluss der BNetzA finden Sie im Bereich „Informationen zum Ausgleichsenergiepreis“.

Neben dem Bilanzausgleichsenergiepreis wird der dazugehörende Saldo der eingesetzten Regelarbeit je Viertelstunde der vier beteiligten Regelzonen veröffentlicht.

Ein positives Vorzeichen entspricht dem Bezug positiver Regelarbeit. Ein negatives Vorzeichen entspricht dem Bezug negativer Regelarbeit (Abgabe überschüssiger Energie).

Rückfragen bitten wir über folgende E-Mail-Adresse unter Angabe von Adresse und Telefonnummer an uns zu richten: ten.noirpma@ofni

Betrieblicher Regelzonensaldo

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Berechnungsformel entsprechend der "Methodology for the harmonisation of the main features of imbalance settlement" (in Überseinstimmung mit Article 52(2) of Commission Regulation (EU) 2017/2195 of 23 November 2017 EB GL) zum 22.06.2022 geändert wurde.

Preise für Bilanzkreisabweichungen nach MaBiS ab 01.10.2020

Die Veröffentlichung erfolgt am 20. Arbeitstag nach dem Liefermonat. Die Veröffentlichungspflicht ergibt sich aus: BK6-07-002 Anlage 1.

Alle oben genannten Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Umsatzsteuer (derzeit 19%) hinzuzurechnen ist. Die veröffentlichen Daten dienen ausschließlich Informationszwecken. Amprion behält sich vor, die Daten im Bedarfsfall zu aktualisieren.