IBV 2022 für 2022/2023
Aufforderung zur Interessenbekundung gemäß § 4 Abs. 2 Netzreserveverordnung (NetzResV) für den Winter 2022/ 2023 (01.10.2022 bis 31.03.2023)
Gemäß den Bestimmungen der Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung einer Netzreserve sowie zur Regelung des Umgangs mit geplanten Stilllegungen von Energieerzeugungsanlagen zur Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems ( Netzreserveverordnung – NetzResV) in der Fassung vom 13.05.2019 hat die Bundesnetzagentur den von den Übertragungsnetzbetreibern ermittelten Bedarf an Erzeugungskapazität für die Netzreserve im Hinblick auf den Winter 2022/2023 (01.10.2022 bis 31.03.2023) geprüft und den zugehörigen Bericht gemäß § 3 Abs. 1 NetzResV veröffentlicht.
In dem Bericht der Bundesnetzagentur vom 29.04.2022 wird für das Winterhalbjahr 2022/2023 ein zusätzlicher Bedarf an Erzeugungskapazität für die Netzreserve in Höhe 1424 MW festgestellt, für deren Deckung zunächst eine Interessensbekundung gemäß § 4 NetzResV gestartet wird. Die Höhe der zu beschaffenden Netzreserveleistung kann in Abhängigkeit von der Sensitivität auf die ursächlichen Engpässe abweichen und ist vor dem Hintergrund möglicher Alternativen im Rahmen des Engpassmanagements sowie der gegenwärtigen weltpolitischen Situation zu sehen.
Hiermit fordern wir interessierte Anlagenbetreiber auf, eine Interessenbekundung gemäß § 4 Abs. 2 NetzResV zur Aufnahme ihrer Anlage(n) in die Netzreserve im Zeitraum vom 02.05.2022 bis 15.05.2022 abzugeben. Zur Abgabe einer Interessenbekundung sind die hierfür bereitgestellten Unterlagen zu nutzen und vollständig ausgefüllt elektronisch und in Schriftform an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber zu richten:
- für Deutschland: jeweils der Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber,
- für Italien und die Schweiz: TransnetBW GmbH
- für Frankreich und Luxemburg: Amprion GmbH
Die konkreten Voraussetzungen und Anforderungen an die Anlagen bzw. Anlagenbetreiber einschließlich der geographischen Bedarfsregion und der technischen Parameter können ebenfalls den bereitgestellten Unterlagen entnommen werden.
Die Abgabefrist für eine Interessenbekundung zur Aufnahme von Anlagen in die Netzreserve ab dem 01.10.2022 endet am 15.05.2022. Maßgebend für die fristgerechte Einreichung ist die rechtzeitige elektronische Übermittlung der unterschriebenen Unterlagen.
Ein eventueller Abschluss von Verträgen setzt die Zustimmung der Bundesnetzagentur voraus, insbesondere zur Auswahl der zu beauftragenden Anlagenbetreiber und den daraus entstehenden finanziellen Pflichten für den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Abschluss eines Vertrages.
Amprion GmbH behält sich vor, die veröffentlichten Informationen ohne Vorankündigung zu aktualisieren.
Ansprechpartner für an die Amprion GmbH zu richtende Interessenbekundungen: