Berechnung der Gesamtübertragungskapazität
Allgemeines Modell
Gemäß Artikel 5 Abs. 2 der Leitlinien zum Engpassmanagement haben Übertragungsnetzbetreiber ein allgemeines Modell für die Berechnung der Gesamtübertragungskapazität und der Sicherheitsmarge, das auf den elektrischen und physikalischen Netzmerkmalen beruht, durch die Regulierungsbehörden genehmigen zu lassen. Nachfolgend finden Sie das von der Bundesnetzagentur genehmigte Modell, sowie Änderungen zum Modell.
- Genehmigtes Kapazitätsmodell (PDF | 170 KB)
- Änderungen zum 1.10.2018 im Rahmen des DE/AT-Splits
- Änderungen zum 16.04.2023
Das von der Bundesnetzagentur am 23.4.2015 genehmigte Verfahren zur lastflussbasierten Kapazitätsberechnung in der CWE-Region finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
- Lastflussbasierte Kapazitätsberechnung in der Region CWE (PDF | 471 KB)
- Änderungen in der Lastflussbasierten Kapazitätsberechnung zum 1.10.2018 im Rahmen des DE/AT-Splits
- Anlage
Weitere Details zu diesem Verfahren können Sie auch hier einsehen.
Für den Day-Ahead Zeitbereich werden die Handelskapazitäten seit dem 8. Juni 2022 (für den Handel am 9. Juni) anhand einer einheitlichen Kapazitätsberechnungsmethode der Core Region berechnet.