Fahrplanmanagement
Information zum sicheren Austausch im Fahrplanprozess
E-Mail Kommunikation:
Derzeit müssen Fahrplananmeldungen gemäß der BNetzA Richtlinie „BK6-18-032“ als signierte und verschlüsselte E-Mail versendet werden.
AS4 Kommunikation:
In Anlehnung an die BNetzA Richtlinie „BK6-21-282“ müssen Fahrplananmeldungen spätestens ab dem 01.12.2024 via AS4 versendet werden.
Downloads:
Fahrplanmanagement (ESS)
Gemäß § 5 Abs. 3 Stromnetzzugangsverordnung können nachträgliche Fahrplanänderungen regelzoneninterner Fahrpläne bis 16.00 Uhr des auf den Erfüllungstag folgenden Werktags erfolgen. Hierzu ist von den Übertragungsnetzbetreibern ein entsprechender Werktagskalender zu veröffentlichen.
Unter Werktagen sind die Tage von Montag bis einschließlich Freitag ohne gesetzliche Feiertage zu verstehen, wobei folgende Feiertage gelten:
- Neujahr (1. Januar)
- Heilige Drei Könige (6. Januar)
- Internationaler Frauentag (8. März)
- Karfreitag
- Ostermontag
- Maifeiertag (1. Mai)
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam
- Mariä Himmelfahrt (15. August)
- Weltkindertag (20. September)
- Tag der dt. Einheit (3. Oktober)
- Reformationstag (31. Oktober)
- Allerheiligen (1. November)
- Buß- und Bettag
- Heiligabend (24.12.)
- 1. Weihnachtsfeiertag (25. Dezember)
- 2. Weihnachtsfeiertag (26. Dezember)
- Silvester (31.12.)