Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Umsetzung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG)

Gemäß EEG wird Strom aus Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft, Deponiegas, Grubengas, Klärgas, Biomasse, Geothermie, Windkraft und solarer Strahlungsenergie gefördert. Der jeweils aufnahmepflichtige Netzbetreiber zahlt für den eingespeisten EEG-Strom eine vom Anlagentyp und Inbetriebnahmejahr abhängige gesetzliche Mindestvergütung bzw. Marktprämie. Im Rahmen des bundesweiten Belastungsausgleichs werden die entstehenden Kosten über die EEG-Konten der vier ÜNB gedeckt. Die Refinanzierung dieser Kosten erfolgt seit Abschaffung der EEG-Umlage über Bundesmittel.

 Gesetzestext EEG

Weitere Informationen zum EEG finden Sie auf den Seiten des  Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW).

Um eine bundeseinheitliche Verfahrensweise hinsichtlich der Abwicklung und Umsetzung des Gesetzes - auch unter Einbeziehung der amtlichen Materialien - sicherzustellen, hat der BDEW eine Umsetzungshilfe herausgegeben.

 EEG-Umsetzungshilfen (BDEW)

Bitte beachten Sie, dass wir für die sachliche Richtigkeit der hier bereitgestellten Unterlagen keine Gewähr übernehmen.

Weitere Informationen zur Abwicklung des EEG, zu Monats-, Jahres-, Mittelfristprognosen sowie zu den Jahresabrechnungen der deutschen Übertragungsnetzbetreiber finden Sie auf der gemeinsamen Internetplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber.

 www.netztransparenz.de