Strompreisbremse

Entlastung Elektrizitätsversorgungsunternehmen

Die Entlastung der Letztverbraucher von den gestiegenen Stromkosten erfolgt über Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EltVU), die wiederum einen Erstattungsanspruch gegen den Übertragungsnetzbetreiber haben, in dessen Regelzone der Letztverbraucher Strom über die betreffenden Netzentnahmestellen entnimmt. Der Wälzungsmechanismus ist in Anlehnung an die Prozesse der ehemaligen EEG-Umlageerhebung konzipiert und durch das StromPBG vorgegeben worden. Deswegen haben die ÜNB – soweit wie möglich – auf die bekannten und etablierten Geschäftsprozesse der EEG-Abwicklung zurückzugegriffen.

Für die Erfassung der notwendigen Daten nach §§ 22a und 31 StromPBG werden wir daher unser aus der EEG-Abwicklung bekanntes Netzwirtschaftliches Portal (NePo) nutzen. Sofern Ihr Unternehmen im Jahr 2022 über einen Bilanzkreis

  • als Elektrizitätsversorgungsunternehmen für die Belieferung von Letztverbrauchern oder
  • als Letztverbraucher für den ohne Lieferung eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens bezogenen, selbst verbrauchten Strom (sog. sonstiger Letztverbrauch)

EEG-Umlage an den Übertragungsnetzbetreiber Amprion entrichtet hat, sind Sie dort bereits registriert.

Sofern Sie noch nicht registriert sind, können Sie sich zur Abwicklung der Entlastung nach § 7 Abs. 1 bzw. § 20 StromPBG gegenüber der Amprion GmbH als

  • Elektrizitätsversorgungsunternehmen oder
  • sonstiger Letztverbraucher

unter  diesem Link registrieren.

Im Registrierungsprozess wird die Angabe einer MaStR-Nr. als Akteur im Strommarkt (SEM) aus dem Marktstammdatenregister (MaStR) benötigt. Sollte Ihr Unternehmen noch nicht in dieser Funktion im MaStR registriert sein, ist zunächst eine Registrierung dort erforderlich. Weiterhin ist die Angabe eines gültigen Bilanzkreises notwendig, über den die Letztverbraucher beliefert werden.“

Abschöpfung Anlagenbetreiber

Die Finanzierung der Entlastung der Letztverbraucher durch das StromPBG soll insbesondere durch die Abschöpfung von erzielten Überschusserlösen der Betreiber von Stromerzeugungsanlagen erfolgen. Hierzu hat die Amprion GmbH bis zum 31.03.2023 in Verbindung mit den Verteilnetzbetreibern eine Identifikation potentiell relevanter abzuschöpfender Anlagen durchgeführt. Die aus diesem Prozess ermittelten Anlagenbetreiber werden durch die Amprion GmbH im April 2023 per Brief angeschrieben und gebeten sich mit einem Verifizierungscode im Netzwirtschaftlichen Portal (NePo) anzumelden. Hier können dann die ermittelten Anlagen für den einzelnen Anlagenbetreiber eingesehen werden. Eine Möglichkeit zur Meldung der Abschöpfungswerte wird ab Mitte Juni zur Verfügung stehen.

Für weitere Informationen zum Abschöpfungsprozess verweisen wir auf  https://www.netztransparenz.de/StromPBG.

Kontakt

Sollten sich Fragen oder Anregungen ergeben, stehen wir Ihnen per E-Mail unter ten.noirpma@gbpmorts oder unter der Telefonnummer +49 231 5849 13660 gerne zur Verfügung.