Bundesfachplanung & Raumordnung
Im nächsten Schritt gilt es nun, einen Trassenkorridor zu finden, der mit den überwiegenden öffentlichen und privaten Belangen vereinbar ist. Die Übertragungsnetzbetreiber als Vorhabenträger haben mehrere Alternativen zu untersuchen und einen Vorzugskorridor zu beantragen. Nach sorgfältiger Prüfung legt die zuständige Behörde einen Trassenkorridor fest. In der Bundesfachplanung darf dieser Korridor bis zu einem Kilometer breit sein und ist zudem, anders als im Raumordnungsverfahren, verbindlich für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren.
Bundesfachplanung der Bundesnetzagentur
Leitungsbauprojekte, die im Bundesbedarfsplangesetz als länderübergreifend oder grenzüberschreitend gekennzeichnet sind, durchlaufen die Bundesfachplanung. Eingeführt wurde das Genehmigungsverfahren mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Zuständig ist die Bundesnetzagentur. Sie koordiniert das Verfahren und beteiligt die Öffentlichkeit sowie alle betroffenen Behörden und öffentlichen Stellen (die Träger öffentlicher Belange, kurz TÖB).
Raumordnungsverfahren der Landesbehörden
Die Zuständigkeit für alle anderen Leitungsbauvorhaben regeln die Bundesländer. In einem sogenannten Raumordnungsverfahren, in dessen Rahmen ebenfalls eine strategische Umweltprüfung durchgeführt wird, bestimmen die zuständigen Landesbehörden einen geeigneten Trassenkorridor. Bei bestehenden Trassen ist ein solches Verfahren grundsätzlich nicht nötig – eventuelle Anpassungen des Trassenverlaufs werden dann innerhalb der Planfeststellungsverfahren vorgenommen. Auch in diesem Verfahren, das ähnlich abläuft wie die Bundesfachplanung, sind die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Rechtliche Grundlage ist das Raumordnungsgesetz (ROG).
Ablauf der Bundesfachplanung
Amprion beantragt als Vorhabenträger eines Projekts die Eröffnung des Verfahrens. In umfangreichen Planungsunterlagen beschreiben wir mögliche Trassenkorridore und die zum Einsatz kommende Technik – und schlagen einen sogenannten Vorzugskorridor vor.
Weitreichende Beteiligungsmöglichkeiten
Bei öffentlichen Antragskonferenzen wird das Projekt vorgestellt und es werden Hinweise von Bürgern, Verbänden und Institutionen diskutiert. Anschließend legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen fest und bestimmt, welche Unterlagen und Gutachten über Trassenkorridore und Umweltauswirkungen Amprion anschließend vorlegen muss. Dann startet das Verfahren zur Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung: Die vollständigen Antragsunterlagen legt die Bundesnetzagentur für einen Monat aus – am Sitz der Behörde in Bonn sowie an weiteren geeigneten Orten in der Nähe der geplanten Trassen. Bürger, Behörden und Vereinigungen können sich nun zu den Plänen äußern. Wer fristgerecht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist einen Einwand oder eine Stellungnahme abgegeben hat, kann am anschließenden Erörterungstermin teilnehmen.
Entscheidung über den Trassenkorridor
Auf Grundlage der eingereichten Unterlagen und des Erörterungstermins fällt die Bundesnetzagentur eine verbindliche Entscheidung über den Verlauf des Trassenkorridors. Dafür hat sie maximal sechs Monate Zeit. Ihre Entscheidung wird dann sechs Wochen zur Einsicht ausgelegt: Die damit verbundenen Dokumente über den Trassenkorridor, geprüfte Alternativen und Umweltauswirkungen veröffentlicht die Bundesnetzagentur zudem im Internet.
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