Planungsstand

Das Vorhaben befindet sich in einem sehr frühen Planungsstadium und noch nicht im formellen Genehmigungsverfahren.

Die Genehmigungsbehörden

Leitungsbau: Das Vorhaben Hochrhein verläuft auf rund 40 Kilometern Länge durch den Regierungsbezirk Tübingen (Landkreis Sigmaringen) und auf rund 100 Kilometern durch den Regierungsbezirk Freiburg (Landkreis Konstanz, Schwarzwald-Baar-Kreis, Landkreis Waldshut). Da es weder Landes- noch Staatsgrenzen schneidet, liegt die Zuständigkeit für die Genehmigungsverfahren des Leitungsneubaus bei den Regierungspräsidien Tübingen und Freiburg.

Umspannanlagen: Die Genehmigungsanträge für die Umspannanlagen werden hingegen bei den jeweiligen Landkreisen gestellt. Demnach ist das Landratsamt Sigmaringen für die beiden Umspannanlagen in Herbertingen und im Raum Pfullendorf bis Wald zuständig. Das Landratsamt Konstanz ist die Genehmigungsbehörde für die Umspannanlage Beuren. Für die Standorte Tiengen/Gurtweil in Waldshut-Tiengen liegt die Entscheidung beim Landratsamt Waldshut.

Die Schritte zur Genehmigung

Die Rechtsgrundlage für dieses Vorhaben ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Für ein Leitungsbauvorhaben mit dieser Rechtsgrundlage sind grundsätzlich zwei Verfahrensschritte vorgesehen: Das Raumordnungsverfahren und das Planfeststellungsverfahren. Das Raumordnungsverfahren beruht auf dem Raumordnungsgesetz (ROG), während das Planfeststellungsverfahren gemäß dem EnWG und dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durchgeführt wird.

Im Zuge eines Raumordnungsverfahrens prüft die zuständige Genehmigungsbehörde zunächst, ob die Pläne des Vorhabenträgers die Belange der Raumordnung angemessen berücksichtigen. Diese sind beispielsweise im Regionalplan festgelegt. Das Verfahren kann jedoch auf Antrag des Vorhabenträgers und Beschluss der Raumordnungsbehörde entfallen, wenn die Pläne die bundesrechtlichen Voraussetzungen des Verzichts auf ein Raumordnungsverfahren erfüllen. Dies ist zum Beispiel regelmäßig dann gegeben, wenn eine bereits bestehende Trasse im Sinne des Bündelungs- und Minimierungsgebotes sinnvoll weitergenutzt werden kann – eventuelle raumordnerische Entscheidungen und kleinräumige Anpassungen des Trassenverlaufs werden dann innerhalb des Planfeststellungsverfahrens vorgenommen.

Das verpflichtende Planfeststellungsverfahren ist der zweite Verfahrensschritt. Die Genehmigungsbehörde entscheidet hier über den genauen Leitungsverlauf und die Form der Umsetzung des Vorhabens. Die Unterlagen, die der Vorhabenträger dafür einreichen muss, sind sehr umfassend. Neben einer ausführlichen Umweltverträglichkeitsprüfung, die den Schutz von Flora und Fauna sicherstellt, muss der Vorhabenträger unter anderem auch darlegen, dass die Gesundheit der betroffenen Menschen dauerhaft geschützt ist oder dass die technische Auslegung der Leitung einen sicheren Betrieb ermöglicht. Die Beurteilungsgrundlage für den Gesundheitsschutz ist die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV). Mit dem Planfeststellungsbeschluss durch die Genehmigungsbehörde erhält der Vorhabenträger schließlich das Baurecht.

Zu beiden Verfahrensschritten gehört immer auch eine gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung. Sobald die zuständige Behörde die Unterlagen des Vorhabenträgers öffentlich auslegt, zum Beispiel in den Rathäusern der vom Vorhaben berührten Gemeinden, können Träger öffentlicher Belange und die betroffene Öffentlichkeit Stellungnahmen oder Einwendungen formulieren. Diese werden nach der Auslegungsphase in einem Erörterungstermin, zu dem die Genehmigungsbehörde einlädt, diskutiert und in die Abwägung der Behörde einbezogen.

Für die Genehmigung von Umspannanlagen stellt der Vorhabenträger einen Genehmigungsantrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beim jeweils zuständigen Landratsamt.

Amprion und TransnetBW teilen das Vorhaben auf

Da es sich um ein Gemeinschaftsprojekt der beiden Übertragungsnetzbetreiber Amprion und TransnetBW handelt, übernehmen wir jeweils federführend einen Teil der Genehmigungsverfahren. Für das Genehmigungsverfahren im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Tübingen übernimmt Amprion die Verantwortung – der 40 Kilometer lange Genehmigungsabschnitt im Landkreis Sigmaringen verläuft von der Umspannanlage Herbertingen bis zum Punkt Boll in Sauldorf. Dieser Abschnitt heißt dementsprechend Herbertingen – Punkt Boll.

Die Umspannanlage Beuren und der Neubau der Umspannanlage im nordöstlichen Bereich bei Pfullendorf und Wald liegen in der Verantwortung von TransnetBW. Sowohl Amprion als auch TransnetBW übernehmen jeweils das Genehmigungsverfahren für ihren Anlagenteil der von beiden Übertragungsnetzbetreibern genutzten Standorte in Herbertingen und Tiengen/Gurtweil.

Für den Leitungsneubau im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Freiburg ist die Aufteilung der Vorhabenträgerschaft noch nicht abschließend geklärt.

Herbertingen – Punkt Boll

Der exakte Verlauf der Bestandstrasse in diesem Genehmigungsabschnitt im Überblick:

Grafik des Genehmigungsabschnitts Herbertingen – Punkt Boll.

Was bisher geschah: Bereits zum Jahresende 2021 haben wir von Amprion die ersten vorbereitenden Schritte für das künftige Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Tübingen auf den Weg gebracht. Dazu haben wir eine sogenannte Anzeige des Absehens von einem Raumordnungsverfahren beim Regierungspräsidium Tübingen als zuständige Behörde eingereicht. Wir sind der Auffassung, dass ein separates Raumordnungsverfahren für diesen Abschnitt nicht erforderlich ist, weil wir weiterhin die bestehende Trasse nutzen möchten. Diese Leitungsverbindung prägt seit den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts den Landschaftsraum.

Dieser Auffassung hat sich das Regierungspräsidium Tübingen bereits Anfang Februar 2022 angeschlossen. Da wir für den Ersatzneubau den Raum, der bereits durch die bestehende Freileitung vorgeprägt ist, nutzen können und sich keine großräumigen Alternativen aufdrängen, hat das Regierungspräsidium entschieden, dass ein Raumordnungsverfahren nicht erforderlich ist. Damit steht fest, dass wir mit dem Abschnitt Herbertingen – Punkt Boll direkt in das Planfeststellungsverfahren gehen können. Zur Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens können wir nun mit konkreteren Planungen wie beispielsweise der einzelnen Maststandorte beginnen. In unseren Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren werden auch weitergehende Fragen der Raumordnung und mögliche, kleinräumige Optimierungen berücksichtigt, die sich grundsätzlich am Verlauf der bestehenden Freileitung orientieren. Mit der Einreichung der Antragsunterlagen beginnt das Planfeststellungverfahren dann offiziell und das Regierungspräsidium Tübingen kann unsere Planung eingehend prüfen.

Was wir planen: Wir möchten den Ersatzneubau weitgehend in der bestehenden Trasse und als Freileitung umsetzen. Die heutigen VDE-DIN-Normen, nach denen die Übertragungsnetzbetreiber ihre Leitungen errichten und betreiben, stellen bestimmte Anforderungen: So müssen die Masten mit Blick auf die Statik besonders witterungsbeständig ausgelegt sein. Zudem sind mittlerweile größere Bodenabstände der stromführenden Leiterseile vorgeschrieben als bei der Bestandsleitung aus dem vorigen Jahrhundert. Daher werden die Masten im Durchschnitt höher, können jedoch in der Folge weiter auseinander stehen. Dadurch verringert sich die Anzahl der Masten. Weitere technische Details sind im derzeitigen, frühen Stadium der Planung noch nicht festgelegt.

Wie es weitergeht: Im Sommer 2022 planen wir eine Reihe von Dialogangeboten für die breite Öffentlichkeit. Mit dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung starten wir weit vor Beginn der Verfahren und beteiligen die Menschen und Träger öffentlicher Belange bereits in der frühen Planungsphase. So haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, so früh wie möglich unsere Planungen kennenzulernen und uns wertvolle Hinweise und Anregungen mitzugeben.

Projektkommunikation von der Planung bis zur Inbetriebnahme

Durch eine regelmäßige, offene und transparente Projektkommunikation wird Projektsprecher Jörg Weber von Beginn an alle am Verfahren Beteiligten – Kommunen, Eigentümerinnen, Anwohner und die Menschen in der Region – einbeziehen und über die einzelnen Phasen dieses Leitungsbauprojektes auf dem Laufenden halten. Es ist uns wichtig, persönlich ins Gespräch zu kommen, zuzuhören, Hinweise und Anmerkungen aufzunehmen und so die Öffentlichkeit am Gemeinschaftsprojekt Energiewende zu beteiligen.

Wir werden daher in mehreren Phasen des Vorhabens immer wieder Bürgerinformationsmärkte und Infomobilstopps in der Projektregion anbieten und diese frühzeitig ankündigen. Außerdem haben wir als direkten Draht für alle Ihre Fragen und Anregungen eine kostenlose Bürger-Hotline unter der Rufnummer 0800 - 5895 2474 geschaltet, die werktags von 8 bis 20 Uhr erreichbar ist.