Planungsstand
Das Vorhaben befindet sich derzeit noch im Planungsstadium und vor der Beantragung des formellen Genehmigungsverfahrens.
Amprion und TransnetBW teilen das Vorhaben auf
Da es sich beim Vorhaben Hochrhein um ein Gemeinschaftsprojekt der beiden Übertragungsnetzbetreiber Amprion und TransnetBW handelt, übernehmen die Vorhabenträger jeweils federführend einen Teil der Genehmigungsverfahren und der Errichtung der Freileitung. Für das Genehmigungsverfahren und den Bau im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums (RP) Tübingen trägt Amprion die Verantwortung – der 40 Kilometer lange Abschnitt im Landkreis Sigmaringen verläuft von der Umspannanlage Herbertingen bis zum Punkt Boll in Sauldorf.
Für den rund 100 Kilometer langen Leitungsneubau im Regierungsbezirk Freiburg ist TransnetBW verantwortlich.
Die Umspannanlage Beuren sowie der Neubau der Umspannanlage in Pfullendorf liegen in der Verantwortung von TransnetBW. Sowohl Amprion als auch TransnetBW übernehmen jeweils das Genehmigungsverfahren für ihren Anlagenteil der von beiden Übertragungsnetzbetreibern genutzten Standorte in Herbertingen und Tiengen/Gurtweil.
Herbertingen – Punkt Boll
Der Verlauf der Bestandstrasse in diesem Genehmigungsabschnitt im Überblick:
Was bisher geschah: Im Jahr 2021 haben wir die ersten vorbereitenden Schritte für ein künftiges Genehmigungsverfahren beim RP Tübingen auf den Weg gebracht. Dazu haben wir eine sogenannte „Anzeige des Absehens von einem Raumordnungsverfahren“ beim RP Tübingen als zuständige Behörde eingereicht. Wir sind der Auffassung, dass ein separates Raumordnungsverfahren für diesen Abschnitt nicht erforderlich ist, weil wir weiterhin die bestehende Trasse nutzen möchten. Diese Leitungsverbindung prägt seit fast 100 Jahren den Landschaftsraum. Dieser Auffassung hat sich das RP im Februar 2022 angeschlossen.
Somit gehen wir mit dem Abschnitt Herbertingen – Punkt Boll (Sauldorf) direkt in das Planfeststellungsverfahren. Zur Vorbereitung der Antragsunterlagen planen wir nun mit konkreten Verläufen und Maststandorten. In unseren Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren werden auch weitergehende Fragen der Raumordnung und mögliche, kleinräumige Optimierungen berücksichtigt, die sich aber grundsätzlich am Verlauf der bestehenden Freileitung orientieren. Mit der Einreichung des Antrags beginnt das Planfeststellungverfahren dann offiziell und das Regierungspräsidium Tübingen kann unsere Planung eingehend prüfen.
Im Juli 2022, im November 2023 und im Oktober 2024 haben wir zwischen Herbertingen und dem Punkt Boll in Sauldorf eine Reihe von Bürgerinfomärkten entlang der Trasse angeboten. Dort haben uns die Bürgerinnen und Bürger wertvolle Hinweise und Anregungen für unsere Planung mitgegeben.
Was wir planen: Wir werden den Ersatzneubau weitgehend in der bestehenden Trasse als Freileitung umsetzen. Die heutigen VDE-Normen, nach denen die Übertragungsnetzbetreiber ihre Leitungen errichten und betreiben, stellen bestimmte Anforderungen: So sind mittlerweile höhere Bodenabstände der stromführenden Leiterseile vorgeschrieben als noch bei der Bestandsleitung aus dem vorigen Jahrhundert. Daher werden die Masten im Durchschnitt höher, können aber auch weiter auseinander stehen. Somit verringert sich die Anzahl der Masten.
Leitungseinführung in die Umspannanlage Tiengen
Was bisher geschah: Im Jahr 2022 haben wir die ersten vorbereitenden Schritte für ein künftiges Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg auf den Weg gebracht. So konnte geklärt werden, dass die Leitungseinführungen in die neue Umspannanlage Tiengen, obwohl es sich hier um drei unterschiedliche Leitungen handelt, in einem Planfeststellungsverfahren genehmigt werden können.
Grund für die Anpassung der Leitungseinführungen ist die Errichtung der neuen 380-kV-Umspannanlage, die als gasisolierte Schaltanlage (GIS) nördlich der bestehenden Umspannanlage gebaut wird. Gegenüber luftisolierten Schaltanlagen handelt es sich bei GIS-Anlagen um eine kompakte, alternative Bauform, die ausschließlich in Sonderfällen errichtet und betrieben wird.
Als Isolationsmedium dient in GIS überwiegend das farb- und geruchlose Gas SF6 (Schwefelhexafluorid). Es ist weder giftig noch brennbar oder ozonschädigend und zudem für Mensch und Tier ungefährlich. Aufgrund dieser Eigenschaften stuft der Gesetzgeber SF6 nicht als Gefahrstoff ein.
Mit Inbetriebnahme dieses neuen Anlagenteils können die südlich gelegenen 220-kV- und 380-kV-Anlagenteile sukzessive demontiert werden.
Anfang November 2023 haben wir zum Ausbau der Umspannanlage in Tiengen und den Leitungen, die in diese neue Anlage ein- und wieder ausgeführt werden müssen, eine Informationsveranstaltung für die Bürger*innen im Vereinsheim des TC Gurtweil durchgeführt.
Was wir planen: Zur Anbindung der neuen 380-kV-Umspannanlage müssen die letzten Spannfelder der Leitungen, die aktuell noch in den südlichen Teil eingeführt werden, angepasst werden.
Ziel ist es, den Raum um die Umspannanlage zu entlasten, indem durch eine optimierte Leitungsführung weniger Maste erforderlich werden. Darüber hinaus vergrößert sich der Abstand zwischen den Leitungen und der Wohnbebauung.
Das Planfeststellungsverfahren zur Genehmigung der neuen Leitungseinführungen in die Umspannanlage Tiengen soll im zweiten Quartal 2025 beginnen. Zeitgleich wollen wir den Antrag zur Genehmigung für den Neubau der 380-kV-Umspannanlage einreichen.
Projektkommunikation von der Planung bis zur Inbetriebnahme
Unser Ziel ist, alle am Verfahren Beteiligten – Kommunen, Eigentümerinnen, Anwohner und die Menschen in der Region – frühzeitig mit einzubeziehen und sie über die einzelnen Phasen des Vorhabens auf dem Laufenden zu halten. Dabei ist uns wichtig, persönlich ins Gespräch zu kommen, zuzuhören, Hinweise und Anmerkungen aufzunehmen und so die Öffentlichkeit am Gemeinschaftsprojekt Energiewende zu beteiligen.
Wir werden in mehreren Phasen des Vorhabens immer wieder Bürgerinformationsmärkte oder Infomobilstopps in der Projektregion anbieten und diese frühzeitig ankündigen. Außerdem haben wir als direkten Draht für all Ihre Fragen und Anregungen eine kostenlose Bürger-Hotline unter der Rufnummer 0800 - 5895 2474 geschaltet, die werktags von 8 bis 20 Uhr erreichbar ist.
Die Genehmigungsbehörden
Leitungsbau: Das Vorhaben Hochrhein verläuft auf rund 40 Kilometern Länge im Landkreis Sigmaringen durch den Regierungsbezirk Tübingen und auf rund 100 Kilometern durch den Regierungsbezirk Freiburg (Landkreis Konstanz, Schwarzwald-Baar-Kreis, Landkreis Waldshut). Da es weder Landes- noch Staatsgrenzen schneidet, liegt die Zuständigkeit für die Genehmigungsverfahren des Leitungsneubaus bei den Regierungspräsidien.
Umspannanlagen: Für die Genehmigung von Umspannanlagen stellt der Vorhabenträger i.d.R. einen Genehmigungsantrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beim jeweils zuständigen Landratsamt. Demnach ist für die Standorte Tiengen und Gurtweil in Waldshut-Tiengen das Landratsamt Waldshut zuständig.
Die Schritte zur Genehmigung
Die Rechtsgrundlage für dieses Vorhaben ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Die Genehmigungsbehörde entscheidet im Planfeststellungsverfahren über den genauen Leitungsverlauf und die Form der Umsetzung des Vorhabens. Die Unterlagen, die der Vorhabenträger dafür einreichen muss, sind sehr umfassend. Neben einer ausführlichen Umweltverträglichkeitsprüfung, die den Schutz von Flora und Fauna sicherstellt, muss der Vorhabenträger unter anderem auch darlegen, dass die Gesundheit der betroffenen Menschen dauerhaft geschützt ist oder dass die technische Auslegung der Leitung einen sicheren Betrieb ermöglicht. Die Beurteilungsgrundlage für den Gesundheitsschutz ist die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV). Mit dem Planfeststellungsbeschluss durch die Genehmigungsbehörde erhält der Vorhabenträger schließlich das Baurecht.
Zu beiden Verfahrensschritten gehört immer die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung. Sobald die zuständige Behörde die Unterlagen des Vorhabenträgers öffentlich auslegt, zum Beispiel auf der Internetseite der Behörde, können Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit Stellungnahmen abgeben. Diese werden nach der Auslegung in einem Erörterungstermin, zu dem die Genehmigungsbehörde einlädt, diskutiert und in die Abwägung der Behörde einbezogen. Umspannanlagen werden nach BImSchG genehmigt.