Planungsstand Kühmoos - Maximiliansau

Die baden-württembergischen Genehmigungsabschnitte des Teilprojektes Kühmoos – Maximiliansau befinden sich vor der Beantragung des Genehmigungsverfahrens. Hier wollen wir die Planfeststellungsverfahren im Laufe der Jahre 2025 und 2026 beantragen. Wir hoffen, innerhalb von zwei Jahren alle Planfeststellungsbeschlüsse zu erhalten. Ein möglicher Baubeginn ist frühestens für Ende 2027 und die Inbetriebnahme der Leitungsverstärkung für 2030 geplant.

Für die Genehmigung der Netzverstärkung unseres Teilprojekts Kühmoos – Maximiliansau sind – bedingt durch den Leitungsverlauf – verschiedene Genehmigungsbehörden zuständig: Das Regierungspräsidium (RP) Freiburg ist auf einer Länge von rund 160 Kilometern, das RP Karlsruhe auf einem Abschnitt von etwa 45 Kilometern sowie in Rheinland-Pfalz die Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) Nord in Koblenz (Planfeststellung) auf den restlichen fünf Kilometern verantwortlich.

Kein Raumordnungsverfahren erforderlich

Im ersten Schritt haben die Behörden geprüft, ob ein Raumordnungsverfahren (ROV) erforderlich ist. Dabei geht es um den Leitungsverlauf und seine Auswirkungen auf den Landschafts- und Lebensraum. Das Ergebnis: Weil die Leitungen bereits seit 50 Jahren bestehen, in jedem Regionalplan enthalten sind und sich der Verlauf nicht verändern wird, ist für das Teilprojekt kein ROV erforderlich.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in 53 Kommunen

Nach einer Informationstour durch alle Gemeindeverwaltungen und Landratsämter entlang der Leitung stand das Frühjahr 2019 ganz im Zeichen des Bürgerdialogs: Innerhalb von vier Wochen haben wir 53 Gemeinden mit dem Infomobil oder in Form von abendlichen Bürgerinformationsmärkten aufgesucht. Dabei sind wir mit rund 350 Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch gekommen.

Ziel war es, schon vor den Genehmigungsverfahren für Fragen zur Verfügung zu stehen und die Planungen transparent vorzustellen. „Zugleich konnten wir einige wertvolle Hinweise aus der Öffentlichkeit in die Detailplanungen einfließen lassen“, ergänzt Projektsprecher Jörg Weber. „Akzeptanz für große Infrastrukturprojekte erreicht man nur, wenn man frühzeitig und aktiv den Austausch in der Projektregion sucht. Die Reaktionen waren auch sehr positiv.“

Den finalen Stand der Genehmigungsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren werden wir vor der Einreichung in den jeweiligen Genehmigungsabschnitten vorstellen. Projektsprecher Jörg Weber: „Projektkommunikation endet für uns aber nicht mit dem Genehmigungsbeschluss. Wir stehen auch in der Umsetzungsphase für alle Fragen zur Verfügung.“

Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung

In den nun folgenden Planfeststellungsverfahren entscheiden die zuständigen Genehmigungsbehörden über die technische Detailplanung für die einzelnen Abschnitte.

Nach der Einreichung der Unterlagen prüfen die Behörden diese auf ihre Vollständigkeit – also darauf, ob alle im Untersuchungsrahmen eingeforderten Unterlagen im vorgeschriebenen Umfang vorliegen. Sie müssen die konkretisierten Pläne sowie Erläuterungen zu den Umweltauswirkungen (Gutachten) enthalten.

Danach lässt die jeweilige Behörde sie einen Monat lang öffentlich auslegen, heutzutage erfolgt diese Offenlage standardmäßig online. Dabei besteht für die Bürger*innen und für die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, sich innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist zum Verfahren zu äußern. Später setzen die Genehmigungsbehörden Erörterungstermine fest. Dort diskutieren Amprion, die Träger öffentlicher Belange sowie die privaten Einwender*innen die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen.

Am Ende des Planfeststellungsverfahrens erlässt jede Behörde für ihren jeweiligen Genehmigungsabschnitt einen Planfeststellungsbeschluss. Darin wägt sie alle Für und Wider des Vorhabens im Hinblick auf öffentliche und private Belange ab und trifft dann ihre Entscheidung. Diese umfasst alle wichtigen Details des Vorhabens. Der Beschluss wird öffentlich bekanntgegeben. Er wird rechtskräftig, wenn innerhalb der gesetzlichen Frist niemand Klage erhebt oder erhobene Klagen erfolglos bleiben.

Verfahren im rheinland-pfälzischen Abschnitt abgeschlossen

Für den rund fünf Kilometer langen rheinland-pfälzischen Abschnitt mit der Spannungsumstellung zwischen den Umspannanlagen Maximiliansau und Daxlanden haben wir Ende 2019 das Planfeststellungsverfahren beantragt. Die SGD Nord hat daraufhin die Vollständigkeit der Unterlagen bestätigt und die Unterlagen für vier Wochen öffentlich ausgelegt. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die SGD Nord auf einen Erörterungstermin verzichtet. Im März 2021 haben wir den Planfeststellungsbeschluss erhalten und umgehend die Bautätigkeiten an der UA Maximiliansau aufgenommen, um die künftige Netzeinbindung herzustellen. Insgesamt werden dafür zwei neue Masten errichtet.

Planfeststellungsverfahren beim RP Freiburg und RP Karlsruhe stehen an

Die technische Planung für die baden-württembergischen Abschnitte ist abgeschlossen und die Erstellung der Genehmigungsunterlagen befindet sich auf der Zielgeraden.

Im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Freiburg haben wir aufgrund der Länge von 160 Kilometern drei Genehmigungsabschnitte gebildet: Einen Abschnitt für den Leitungsverlauf in den Landkreisen Waldshut und Lörrach (Abschnitt 7), einen weiteren für die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen sowie den Stadtkreis Freiburg im Breisgau (Abschnitt 6) und einen dritten für den Ortenaukreis (Abschnitt 5). Die Unterlagen wollen wir Abschnitt für Abschnitt ab 2025 einreichen. Das Verfahren für die Leitungseinführung in die UA Kühmoos(Abschnitt 8) haben wir bereits Ende 2022 beantragt. Wir rechnen frühstens im Jahr 2026 mit den ersten Planfeststellungsbeschlüssen.

Beim Regierungspräsidium Karlsruhe wollen wir ebenfalls ab 2025 das Planfeststellungsverfahren beantragen und unsere Unterlagen einreichen. Wir hoffen auch hier bis 2027 auf den Planfeststellungsbeschluss für den Leitungsverlauf durch den Landkreis Rastatt, den Stadtkreis Baden-Baden sowie den Land- und den Stadtkreis Karlsruhe (Sie bilden zusammen den Abschnitt 4).