Planungsstand Kruckel - Dauersberg

Für die Abschnitte A1, B, C, D sowie E wurden die Planfeststellungsbeschlüsse erlassen. Der Abschnitt A2 befindet sich in der Planfeststellung.

Abschnitt A1: Kruckel (Dortmund) - Garenfeld (Hagen)

Die Genehmigung für den rund elf Kilometer langen ersten Genehmigungsabschnitt (A1) zwischen den Umspannanlage (UA) Kruckel und Garenfeld liegt vor und das  Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Planfeststellungsbeschluss der Behörde vollumfänglich bestätigt

Der Genehmigungsabschnitt A1 ist in zwei Bauabschnitte unterteilt. Der erste Bauabschnitt verläuft von der UA Kruckel bis zum Koepchenwerk, der zweite vom Koepchenwerk bis zur UA Garenfeld.

Die aktuellen Pressemitteilungen zum Bauablauf finden Sie hier.

Abschnitt A2: Umspannanlage Garenfeld (Hagen) - Punkt Ochsenkopf (Iserlohn)

Die Bezirksregierung Arnsberg hat am 09.02.2024 als zuständige Genehmigungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss für den Ersatzneubau des Abschnittes A2 erlassen.

Derzeit laufen die Planungen für den Start der Baumaßnahmen in diesem Abschnitt. Über Baubeginn und -ablauf wird Amprion rechtzeitig und umfassend vorab informieren.

Abschnitt B: Punkt Ochsenkopf (Iserlohn) - Punkt Attendorn

Der Trassenabschnitt B zwischen den Übergabepunkten Ochsenkopf im Märkischen Kreis und Attendorn im Kreis Olpe ist gut 36 Kilometer lang. Im Oktober 2018 haben wir die Planfeststellungsunterlagen bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht. Die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen durch die Bezirksregierung fand vom 6. November bis zum 5. Dezember 2018 statt. Die Einwendungsfrist endete am 19. Dezember 2018.

Wir haben alle ins Planfeststellungsverfahren eingebrachten Einwendungen und Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange (TÖB) gesichtet und ausgewertet. Nach einer  intensiven Prüfung sind wir zu dem Ergebnis gekommen, in diesem Abschnitt in großen Teilen einen Wechsel der Mastform vorzunehmen.

Aufgrund des bereits laufenden Verfahrens gibt es eine sogenannte Planänderung. Diese Planänderung wurde über ein sogenanntes Deckblattverfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht. Für den Genehmigungsabschnitt B gibt es zwei Deckblätter, welche kreisweise erstellt und eingereicht wurden. Das erste Deckblatt wurde für den südlichen Bereich, für den Kreis Olpe, im Juli 2020 und das zweite für den Märkischen Kreis im Dezember 2020 eingereicht.

Weitere Informationen finden Sie  hier.

Da aufgrund der Corona-Pandemie keine Präsenztermine stattfinden konnten, haben wir die Offenlage dieser Planänderungen mit telefonischen Bürgersprechstunden begleitet.

Aufgrund der damaligen Pandemie-Lage wurde der Erörterungstermin für den Genehmigungsabschnitt B nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Anstelle dessen gab es nach § 5 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) eine Online-Konsultation. Dazu hat die Bezirksregierung Arnsberg allen Einwender*innen und Absender*innen einer Stellungnahme Zugangsdaten zu einer Online-Plattform zukommen lassen. Die Online-Konsultation war ab 21.06.2021 und erstreckte sich über den Zeitraum eines Monats.

Am 27.01.2022 hat die Bezirksregierung Arnsberg den Planfeststellungsbeschluss für den Leitungsabschnitt B erteilt. Nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses starteten ab dem 31.01.2022 die ersten bauvorbereitenden Maßnahmen sowie Baum- und Gehölzschnittarbeiten auf bereits privatrechtlich geeinigten Flächen.

Aktuell werden im Genehmigungsabschnitt B die Baumaßnahmen für den Ersatzneubau der 380-Kilovolt Höchstspannungsfreileitung durchgeführt. Der Abschnitt unterteilt sich in vier Baulose. Insgesamt werden 254 alte Masten demontiert und 108 neue Masten errichtet. Um die Versorgungssicherheit während der gesamten Bauzeit zu gewährleisten, werden die zu ersetzenden Stromkreise mithilfe eines Provisoriums in Betrieb gehalten. Insgesamt sind für alle vier Baulose eine Bauzeit von vier Jahren eingeplant.

Abschnitt C: Punkt Attendorn - Landesgrenze Rheinland-Pfalz

Den Antrag auf Planfeststellung für diesen etwa 37 km langen Planungsabschnitt haben wir im Dezember 2017 bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. In diesem Abschnitt wurde die Genehmigung der dort notwendigen neuen Umspannanlage in das Planfeststellungsverfahren der Leitungsführung integriert.

Der Erörterungstermin, zu dem die Bezirksregierung Arnsberg eingeladen hat, fand vom 26. bis zum 28. November 2018 in der Stadthalle Attendorn statt.

Nachdem wir die eingereichten Stellungnahmen und Erkenntnisse aus dem Erörterungstermin ausgewertet haben, sind wir zu dem Ergebnis gekommen, auch in diesem Abschnitt in großen Teilen  einen Wechsel der Mastform vorzunehmen.

Analog zum Vorgehen im Genehmigungsabschnitt B haben wir die Planänderung ebenfalls kreisweise erstellt und bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht. Das erste Deckblatt wurde für den nördlichen Bereich, für den Kreis Olpe, im September 2021 und das zweite für den Kreis Siegen-Wittgenstein im Januar 2022 eingereicht. Anschließend erfolgten die Offenlagen durch die Bezirksregierung Arnsberg.

Am 07.07.2022 hat die Bezirksregierung Arnsberg den Planfeststellungsbeschluss für den Leitungsabschnitt C erteilt. Nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses starten im Herbst die ersten bauvorbereitenden Maßnahmen sowie Baum- und Gehölzschnittarbeiten auf bereits privatrechtlich geeinigten Flächen.

Abschnitt D: Landesgrenze Rheinland-Pfalz - Dauersberg

Im Juli 2017 haben wir mit Wegebauarbeiten begonnen. Erste Gründungsarbeiten für die Mastfundamente haben im Sommer 2018 stattgefunden. Die Errichtung erster Maste war für 2019 terminiert. Am 15. Dezember 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Planfeststellungsbeschluss für den 16 Kilometer langen rheinland-pfälzischen Genehmigungsabschnitt bestätigt. Gegen den Planfeststellungsbeschluss hatten die beiden rheinland-pfälzischen Ortsgemeinden Brachbach und Mudersbach geklagt.

Der Leitungsbau zwischen der Landesgrenze Rheinland-Pfalz und der UA Dauersberg wurde bereits abgeschlossen. Die Inbetriebnahme des Leitungsabschnitts erfolgte im August 2022. Der Abschnitt wird zunächst provisorisch in 220-kV betrieben.

Abschnitt E: Punkt Mudersbach - Eiserfeld (Siegen)

Für den ca. 1,2 Kilometer langen Abschnitt E wurde Ende Juli 2015 durch die Bezirksregierung Arnsberg ein Planfeststellungsbeschluss erteilt. Die Ortsgemeinde Mudersbach hat ihre Klage zurückgenommen. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Klageverfahren eingestellt.

Der Leitungsbau zwischen dem Punkt Mudersbach und der UA Eiserfeld wurde bereits abgeschlossen. Die Inbetriebnahme des Leitungsabschnitts erfolgte im August 2022. Der Abschnitt wird zunächst provisorisch in 220-kV betrieben.