Planungsstand Niederrhein/Wesel - Osterath

Genehmigungsabschnitte Binnenland und Rheinquerung: Wesel – Utfort – Punkt St. Tönis (rund 42 km)

Ende 2015 wurde die Rheinquerung als Erdkabelpilot-Projekt in das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) aufgenommen. Daraufhin hat Amprion die bisherigen Planungen überarbeitet und insbesondere eine Prüfung von Erdverkabelungsoptionen im Rheinquerungsbereich gestartet. Die Planung ist mittlerweile so weit vorangeschritten, dass Amprion seit Januar 2019 erneut die Öffentlichkeit über das Vorhaben sowie über den weiteren Planungs- und Genehmigungsprozess informiert.

Die Planungen sehen im Einzelnen vor, die derzeitige 220-Kilovolt-Freileitung zwischen Wesel und Krefeld-Hüls im Abschnitt zwischen der Umspannanlage Wesel/Niederrhein (Stadt Wesel) und der Umspannanlage Utfort (Stadt Moers) durch eine neue Höchstspannungsleitung zu ersetzen. Die neue Leitung soll Energie auf einer Spannungsebene von 380 Kilovolt transportieren. Zusätzlich wird auf diesem Abschnitt eine 110-Kilovolt-Leitung mitgeführt.

Zwischen der Umspannanlage Utfort (Stadt Moers) und dem Punkt Hüls-West (Stadt Krefeld) ist auf rund 15 Kilometern der Neubau einer 380-Kilovolt-Leitung im Trassenraum der vorhandenen 220-Kilovolt-Freileitungstrasse geplant. Die oben genannte 220-Kilovolt-Leitung kann somit entfallen.

Zwischen dem Punkt Hüls-West und St. Tönis besteht bereits eine Leitung. Hier sollen die Masten von 220 Kilovolt auf 380 Kilovolt umgestellt werden. So kann die 380-Kilovolt-Verbindung bis in den Bereich der Umspannanlage St. Tönis fortgesetzt werden.

Amprion hat am 23.10.2019 bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Durchführung eines Planfeststellungverfahrens für den etwa 32 km langen Planungsabschnitt „Binnenland“ von Wesel bis Krefeld des EnLAG-Vorhabens Nr. 14 Niederrhein – Utfort – Osterath beantragt. Die Pläne lagen zur allgemeinen Einsichtnahme in Duisburg, Hünxe, Kempen, Krefeld, Moers, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Tönisvorst, Voerde und Wesel aus. Alle Betroffenen hatten im Anschluss die Möglichkeit, Stellungnahmen und Einwendungen bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzureichen. Der nicht-öffentliche Erörterungstermin fand vom 12. bis 13.05.2020 in Moers statt.

Im Erörterungstermin hat Amprion Prüfaufträge von der Bezirksregierung Düsseldorf erhalten. Diese wurden von Amprion gemeinsam mit Umweltfachgutachtern, Fachingenieuren und Juristen bearbeitet. Im Erörterungstermin wurde die Prüfung der Trassenführung im Bereich Vierbaum gefordert. Amprion hat nun eine geänderte Trassenverschwenkung in Vierbaum ins Verfahren gebracht, die den Anforderungen der Einwender*innen entgegen kommt. Die Planänderung lag ebenfalls zur allgemeinen Einsichtsnahme in den betroffenen Kommunen aus.

Ende September 2022 hat die Bezirksregierung Düsseldorf den Planfeststellungsbeschluss für den Planungsabschnitt „Binnenland“ erteilt. Seit Anfang 2023 laufen abschnittsweise vorbereitende Maßnahmen wie der Freischnitt von Flächen und Zuwegungen sowie seit Mitte 2023 erste Baumaßnahmen.

Genehmigungsabschnitt Rheinquerung

Die Rheinquerung ist vom Gesetzgeber als Erdkabelpilotstrecke in das EnLAG aufgenommen worden. Wir haben für die Rheinquerung verschiedene unterirdische Trassen, aber auch die Ausführung als Freileitung ausgearbeitet. Nach intensiver Prüfung der verschiedenen Varianten haben wir uns für eine Kombination aus einem kurzen Freileitungsabschnitt und einem längeren Erdkabel entschieden. Um die Stromübertragung auf dieser wichtigen Leitung zu sichern, werden wir zwischen Voerde und Rheinberg (Budberg) vorübergehend mit einer provisorischen Freileitung arbeiten.

Für den Bereich der Rheinquerung – rund 11 km zwischen Voerde und Rheinberg – wurde Ende September 2022 ein eigener Planfeststellungsantrag gestellt. Wir haben das geplante Freileitungsprovisorium und den Erdkabelpiloten gemeinsam im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt. Für die Errichtung des Provisoriums soll ein gesonderter Teilplanfeststellungsbeschluss ergehen. Dieser setzt voraus, dass der Genehmigungsbehörde alle relevanten Informationen vorliegen, um zu beurteilen, dass dem Gesamtvorhaben, also auch dem Kabelpiloten, keine grundsätzlichen Hindernisse entgegenstehen. So können wir auch dann mit dem Bau der provisorischen Freileitung beginnen, falls es bei der komplexen Erdkabelmaßnahme während der Genehmigung oder des Baus zu Verzögerungen kommen sollte. Die vollständigen Unterlagen für das geplante Freileitungsprovisorium sowie die für den Teilplanfeststellungsbeschluss relevanten Unterlagen für den Kabelpiloten lagen zur allgemeinen Einsichtnahme einen Monat lang in Rheinberg und Voerde aus. Alle Betroffenen hatten im Anschluss die Möglichkeit, Stellungnahmen und Einwendungen bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzureichen. Der nicht-öffentliche Erörterungstermin zum Einreichzeitpunkt 1 (Freileitungsprovisorium) fand vom 13. bis 14.06.2023 in Wesel statt.

Ende Juni 2023 haben wir den Planfeststellungsantrag mit Einreichung der finalen Unterlagen des Erdkabelpiloten vervollständigt (Einreichzeitpunkt 2). Diese wurden ebenfalls in den Rathäusern der Städte Rheinberg und Voerde öffentlich ausgelegt. Der nicht-öffentliche Erörterungstermin zum Einreichzeitpunkt 2 (Erdkabelpilot) fand vom 14. bis 15.05.2024 in Wesel statt.

Genehmigungsabschnitt Fellerhöfe – St. Tönis

Das Planfeststellungsverfahren für diesen rund 7 km langen Abschnitt hat die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf Ende 2012 abgeschlossen. Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts aus 2013 hat Amprion der Bezirksregierung Düsseldorf ergänzende Unterlagen zur Prüfung übergeben. Diese Unterlagen beinhalteten unter anderem eine Umweltverträglichkeitsstudie als Grundlage für eine behördliche Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die eingereichten Unterlagen wurden im Rahmen des ergänzenden Verfahrens zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Am 28.06.2019 ist der ergänzende Planfeststellungsbeschluss ergangen. Der Ergänzungsbeschluss stellt im Kern fest, dass die Erkenntnisse aus dem ergänzenden Verfahren einschließlich der nachgeholten Umweltverträglichkeitsprüfung das bisherige Abwägungsergebnis und somit den im Jahr 2012 getroffenen Planfeststellungsbeschluss bestätigen.

Die Klage, die die Stadt Krefeld gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss initiiert hatte, wurde am 07.10.2021 vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgewiesen. Damit ist der ergänzende Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig. Weitere Klageverfahren auf dem Instanzenweg sind ausgeschlossen, da für Vorhaben nach EnLAG in erster und letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht zuständig ist. Ab Mitte Oktober 2021 hat Amprion die Arbeiten an der Leitung fortgesetzt.

Genehmigungsabschnitt Punkt Fellerhöfe - Osterath (rund 4 km)

Zwischen den Punkten Fellerhöfe und Osterath wird eine bestehende 380-Kilovolt-Leitung genutzt.