Planungsstand

Die notwendigen Unterlagen für den Antrag auf Bundesfachplanung nach § 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) haben wir Ende September 2024 bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereicht.

Die Bundesfachplanung ist der erste Schritt im zweistufigen Genehmigungsverfahren. Dabei ermitteln wir einen bis zu 1.000 Meter breiten Korridor für den späteren Trassenverlauf und vergleichen in Frage kommende Alternativen.

Bisher wurde der grobe Untersuchungsraum für die Umsetzung des Leitungsneubaus zwischen den Umspannanlagen Urberach und Aschaffenburg definiert. Zudem wurden die vorhandenen Raumwiderstände innerhalb dieses Raums analysiert. Basierend auf den Ergebnissen haben wir potenziell in Frage kommende Trassenkorridore ermittelt und im Rahmen einer ersten Grobanalyse bewertet. Im Ergebnis wurden insgesamt vier umsetzungsfähige Korridoralternativen identifiziert, die im Rahmen des Antrags auf Bundesfachplanung nach § 6 NABEG dargestellt und im weiteren Verlauf der Bundesfachplanung umfangreich untersucht werden. Außerdem haben wir Dialogveranstaltungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange angeboten, um bereits frühzeitig relevante Belange bei der Festlegung des Trassenkorridors berücksichtigen zu können. Bei unseren Bürgerinfomärkten Anfang Juli 2024 konnten wir in knapp 200 Gesprächen vor Ort wichtige Hinweise und Anregungen aufnehmen.

Nach Einreichung des Antrags auf Bundesfachplanung Ende September 2024 hat die Bundesnetzagentur als zuständige Genehmigungsbehörde den Umfang der Bundesfachplanung Ende November im Rahmen einer Antragskonferenz mit den Trägern öffentlicher Belange erörtert. Das Ergebnis der Antragskonferenz fließt in den Untersuchungsrahmen (§7 NABEG) ein. Dieser definiert für uns Gegenstand und Umfang der weiterführenden Schritte zur Ermittlung eines verbindlichen Trassenkorridors. Dabei wird Amprion eine Raumverträglichkeitsstudie sowie eine Umweltbericht erstellen und die ermittelten Trassenkorridoralternativen umfangreich abwägen.

Die Unterlagen mit den aufbereiteten Ergebnissen werden von uns voraussichtlich 2026 bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Über den finalen Trassenkorridor wird die Bundesnetzagentur mit dem Abschluss der Bundesfachplanung entscheiden. Die Entscheidung bildet die Grundlage für das anschließende Planfeststellungsverfahren, in dem der genaue Verlauf der Stromtrasse definiert wird. Die Bundesnetzagentur erlässt als zuständige Genehmigungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss und entscheidet somit über die Umsetzung der Maßnahme.

Die Inbetriebnahme ist für 2035 vorgesehen.

DIALOG

Wir werden weiter frühzeitig und transparent über unsere Planungen in dem Vorhaben informieren.

Nachdem wir Ende September 2024 den Antrag auf Bundesfachplanung bei der Bundesnetzagentur gestellt haben, hat die Behörde die Antragsunterlagen auf ihre Vollständigkeit überprüft und veröffentlicht. Ende November 2024 hat die Bundesnetzagentur zu einer  Antragskonferenz geladen, bei der Träger öffentlicher Belange offiziell Stellung zu unseren Planungen beziehen konnten.

Nach der Antragskonferenz wird die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen nach §7 NABEG festlegen. Darin definiert die Behörde, welche Trassenkorridore Amprion zu untersuchen hat, mit welchem Umfang die Prüfung erfolgen muss und in welchem Zeitraum die Unterlagen dazu eingereicht werden müssen.

Noch bevor wir die entsprechenden Unterlagen zur Bundesfachplanung (§8 NABEG) 2026 mit einem konkreten Trassenkorridorvorschlag bei der Bundesnetzagentur einreichen, werden wir die Öffentlichkeit erneut informieren.

Anstehende Termine können Sie jederzeit  hier einsehen.

Informationen zu den einzelnen Beteiligungsschritten seitens der Bundesnetzagentur finden Sie unter  www.netzausbau.de/vorhaben96

Janina Heidl
Janina Heidl
Projektsprecherin