Landkreisgrenze Osnabrück – Merzen/Neuenkirchen

Planfeststellungsbeschluss erteilt

Nachdem wir im Dezember 2022 den Antrag auf Planfeststellung bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eingereicht haben, wurde Ende September 2024 der Planfeststellungbeschluss erteilt. Die Unterlagen können Sie  hier einsehen.

Die eingereichten Unterlagen – Pläne und Gutachten – haben wir der Öffentlichkeit im Juni 2022 vorab vorgestellt. Bei unseren Bürgerinformationsmärkten entlang der geplanten Trasse konnten wir mehr als 150 Bürger*innen begrüßen.

Nach Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses können wir nun mit den ersten Baumaßnahmen beginnen. So können noch Ende 2024 bauvorbereitende Maßnahmen wie die Errichtung der Baustelleneinrichtungsfläche, Holzeinschlag und Wegebau für die geplante Teilerdverkabelung umgesetzt werden. Ab Mitte 2025 sollen dann die Arbeiten der Kabelübergabestationen KÜS Sitter und KÜS Quackenbrück beginnen sowie die ersten Montagearbeiten in den Freileitungsabschnitten umgesetzt werden.

Die Inbetriebnahme ist derzeit für das Jahr 2027 vorgesehen.

Projekthistorie

Vorbereitung Planfeststellungsverfahren abgeschlossen

Um den exakten Trassenverlauf, welcher im Planfeststellungsverfahren festgelegt wird, zu planen und den zeitgerechten Ablauf des Planfeststellungsverfahrens zu gewährleisten, haben wir bereits frühzeitig Vorarbeiten durchgeführt. Hierbei handelte es sich unter anderem um Kartierungsarbeiten, Befliegung für Luftbilder und Baugrunduntersuchungen.

Zur Vorbereitung der Kartierungsarbeiten sowie der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren wurde im März 2018 ein sogenannter Scopingtermin durchgeführt. Zu diesem Termin hatte die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eingeladen.

Abschluss des Raumordnungsverfahrens im Juli 2019

Mit der Veröffentlichung der landesplanerischen Feststellung am 05.Juli 2019 hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems das Raumordnungsverfahren abgeschlossen.

Auf Basis der Antragskonferenz im September 2015 hatte das für das Raumordnungsverfahren zuständige Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems im November 2015 den Untersuchungsrahmen für die Raumordnung festgelegt. Damit steht fest, welche Varianten zu untersuchen sind und welche Informationen die Antragsunterlagen für das Genehmigungsverfahren enthalten müssen.

Im Raumordnungsverfahren selbst wird noch kein konkreter Leitungsverlauf betrachtet, sondern ausschließlich Korridore, die jeweils einen Kilometer breit sind. Das Vorhaben sowie die Korridorvarianten werden daraufhin untersucht, ob und inwieweit diese mit den Erfordernissen der Raumordnung (Ziele, Grundsätze, Erfordernisse der Raumordnung) übereinstimmen. Des Weiteren findet eine Umweltverträglichkeitsprüfung statt. Diese soll gewährleisten, dass die durch das Vorhaben bedingten unvermeidbaren Eingriffe und Umweltbelastungen auf das notwendige Maß reduziert werden. Das Raumordnungsverfahren dient also dazu, vor der abschließenden Entscheidung im Planfeststellungsverfahren die raumordnerische Verträglichkeit des Vorhabens zu klären.

Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung und Auslegung der Unterlagen zum Raumordnungsverfahren bei den betroffenen Gemeinden erfolgte bis Februar 2018.

In einem nächsten Schritt hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems Anfang Dezember 2018 einen Erörterungstermin durchgeführt.

Information und Kommunikation

Im Zuge der frühzeitigen Bürgerinformation hat Amprion verschiedene Veranstaltungen durchgeführt.

Im November 2020 hat Amprion Bürgerinformationsveranstaltungen angeboten, um über den aktuellen Planungsstand zu informieren. Diese konnten aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Hygiene- und Abstandsregeln nur in digitaler Form stattfinden.

Im Oktober 2017 hat Amprion an mehreren Standorten im Landkreis Osnabrück Bürgerinfomärkte durchgeführt. Diese fanden zeitgleich mit der Offenlegung der Unterlagen des Raumordnungsverfahrens statt. Das Ziel war es, den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort einen Überblick über die Planungsdetails des Teilabschnittes zu geben.

Schon im Frühherbst 2015 fanden an mehreren Standorten im Landkreis Osnabrück Bürgerinfomärkte statt. Vor Ort haben wir den Bürgerinnen und Bürgern den aktuellen Stand des Projektes und ihre Beteiligungsmöglichkeiten erläutert.