Downloads Metternich - Niederstedem
Generelle Projektinformationen
3. GENEHMIGUNGSABSCHNITT (PKT. UA WENGEROHR – UA NIEDERSTEDEM)
Die auf dieser Webseite und über die verschiedenen Informationsveranstaltungen bereitgestellten Unterlagen dienen allein zu Informationszwecken. Es handelt sich hierbei nicht um behördlich bereitgestellte Information. Für behördliche Entscheidungen maßgeblich sind allein die im behördlichen Verfahren befindlichen Unterlagen. Die im behördlichen Verfahren befindlichen Unterlagen sind nach Beantragung bei der zuständigen Behörde sowie im behördlichen Verfahren, etwa im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit einschließlich der Vereinigungen im Sinne von § 73 Absatz 4 Satz 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Träger öffentlicher Belange, einzusehen.
Planfeststellungsunterlagen
2020 | Erläuterungsbericht |
PDF [7,5 MB] |
2020 | Übersichtsplan Blatt 01 |
PDF [1,6 MB] |
2020 | Übersichtsplan Blatt 02 |
PDF [1,3 MB] |
Die vollständigen Genehmigungsunterlagen stehen Ihnen auf dem UVP-Portal zur Verfügung. Sollten Sie Lagepläne zu einzelnen Gemarkungen einsehen wollen, kommen Sie gerne auf uns zu.
Präsentation zum 3. Genehmigungsabschnitt Wengerohr - Niederstedem
2. Genehmigungsabschnitt (Pkt. Pillig - UA Wengerohr)
Planfeststellungsunterlagen
2019 | Erläuterungsbericht |
PDF [6,6 MB] |
2019 | Übersichtsplan Blatt 01 |
PDF [23,3 MB] |
2019 | Übersichtsplan Blatt 02 |
PDF [26,0 MB] |
Die vollständigen Genehmigungsunterlagen stehen Ihnen auf dem UVP-Portal zur Verfügung. Sollten Sie Lagepläne zu einzelnen Gemarkungen einsehen wollen, kommen Sie gerne auf uns zu.
Präsentationen
- Präsentation vom 16.11.2015 - Neuerburg
- Präsentation vom 17.11.2015 - Faid
- Präsentation vom 18.11.2015 - Brohl
- Präsentation vom 26.11.2015 - Bausendorf
1. Genehmigungsabschnitt (Pkt. Metternich - Pkt. Pillig)
Planfeststellungsunterlagen
Die auf dieser Webseite und über die verschiedenen Informationsveranstaltungen bereitgestellten Unterlagen dienen allein zu Informationszwecken. Es handelt sich hierbei nicht um behördlich bereitgestellte Information. Für behördliche Entscheidungen maßgeblich sind allein die im behördlichen Verfahren befindlichen Unterlagen. Die im behördlichen Verfahren befindlichen Unterlagen sind nach Beantragung bei der zuständigen Behörde sowie im behördlichen Verfahren, etwa im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit einschließlich der Vereinigungen im Sinne von § 73 Absatz 4 Satz 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Träger öffentlicher Belange, einzusehen.