Planungsstand und Genehmigungsverfahren
Derzeit befindet sich das Projekt noch in einer frühen Phase. Die ersten Konzepte wurden erstellt und die notwendigen Unterlagen für die Genehmigungsverfahren werden derzeit vorbereitet:
Die beiden Umspannanlagen Driesenbusch und Beeck werden nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSch-Verfahren) von der Stadt Duisburg genehmigt. Die zugehörigen Leitungseinführungen in die Umspannanlage Driesenbusch erfolgt voraussichtlich über ein Anzeigeverfahren nach § 43f EnWG, für dessen Genehmigung die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig ist. Die Einreichung der Unterlagen ist für 2024 geplant. Der Ersatzneubau in bestehender Trasse wird in einem Planfeststellungsverfahren (PFV) bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt. Betroffene Bürgerinnen und Bürger und Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit sich mit ihren Einwendungen in das Verfahren einzubringen. In einem gemeinsamen Erörterungstermin werden diese Einwendungen dann vorgebracht und Amprion hat die Möglichkeit, zu den Einwendungen Stellung zu beziehen. Der Start des PFV ist mit der Einreichung der Planfeststellungsunterlagen für Ende 2024 geplant.
Die Inbetriebnahme (IBN) der UA Driesenbusch ist abhängig von dem Vorliegen des Freistellungsbescheids für die Leitungseinführung und des Genehmigungsbescheids für die Umspannanlage, die den Start der Maßnahmen in der Baustelle Driesenbusch ermöglichen. Aktuell ist geplant, die UA Driesenbusch in 2027 in Betrieb zu nehmen. Die Ersatzneubauleitung Walsum – Beeck sowie die UA Beeck sollen in Q1/2030 in Betrieb genommen werden.