Wehrendorf - Gütersloh

Hier erfahren Sie mehr über die aktuellen Planungsstände in den vier Genehmigungsabschnitten in Nordrhein-Westfalen und in Niedersachsen.

Nordrhein-Westfalen

Genehmigungsabschnitt Gütersloh – Hesseln: In Betrieb seit Ende 2021

Diesen rund 20 Kilometer langen Genehmigungsabschnitt haben wir planmäßig im Dezember 2021 in Betrieb genommen.

Punkt Hesseln – Punkt Königsholz (Landesgrenze NRW/NDS): Planfeststellungsbeschluss erhalten, Baubeginn erfolgt

Im Oktober 2023 hat Amprion den Planfeststellungsbeschluss für diesen Genehmigungsabschnitt erhalten.

Parallel zu den notwendigen Gehölzrückschnitten fanden in den Freileitungsabschnitten Anfang 2024 erste bauvorbereitende Maßnahmen zum Wegebau und zur Herstellung von Arbeitsflächen statt. Im Anschluss folgen Gründungsarbeiten für die Mastfundamente und die Arbeiten zur Errichtung der Maste.

Auch im Bereich der Teilerdverkabelung um den geschlossenen Siedlungsbereich Borgholzhausen konnten dieses Jahr die Arbeiten für die Baustelleneinrichtungsflächen und Zuwegungen beginnen.

Die Kabelübergabestationen Riesberg und Klusebrink stellen den Übergang zwischen Freileitungs- und Erdkabelabschnitten dar. Der Start der Baumaßnahme ist für das vierte Quartal 2024 terminiert.

Die Inbetriebnahme dieses Genehmigungsabschnittes ist für 2027 geplant.

Planungsdialog Borgholzhausen: Seit Januar 2018 begleitet der Planungsdialog Borgholzhausen als konsultatives Gremium den Planungsprozess. Durch den Planungsdialog hatten wir die Möglichkeit, lokale Kenntnisse der Borgholzhausenerinnen und Borgholzhausener in die Planung der Leitung miteinzubeziehen. . Auch zum Start der Baumaßnahmen wurde das Gremium vorab informiert.

Mehr zum Planungsdialog lesen Sie  hier.

Niedersachsen

Punkt Königsholz (Landesgrenze NRW/NDS) – Umspannanlage Lüstringen: Planfeststellungsverfahren: Erörterungstermin durchgeführt

Auf Einladung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr fand Mitte Oktober 2023 der Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren statt. Eingeladen waren die Vertreter öffentlicher Belange sowie Privatpersonen, die einen Einwand bei der Behörde eingereicht hatten.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde Ende Juli 2024 erteilt. Die Unterlagen sind  hier einsehbar.

Im November 2024 kann mit den ersten bauvorbereitenden Maßnahmen wie dem Holzeinschlag und dem Wegebau begonnen werden. Die Inbetriebnahme ist dieses Genehmigungsabschnittes ist für 2027 geplant.

Projekthistorie

Die Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes Ende Dezember 2015 hatte weitreichende Auswirkungen auf das Gesamtprojekt Wehrendorf– Gütersloh. Daher haben wir die 2014 eingereichten Unterlagen für das Raumordnungsverfahren für diesen Abschnitt überarbeitet.

Ende März 2018 haben wir die Unterlagen erneut bei der zuständigen Behörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, eingereicht.

Am 19. Februar 2020 hat die Behörde das Raumordnungsverfahren für diesen rund 20 Kilometer langen Abschnitt abgeschlossen. Die landesplanerische Feststellung und die dazugehörigen Karten sind als Download  hier verfügbar.

Nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens im Februar 2020 haben wir im Juni 2022 den Antrag auf Planfeststellung und die damit verbundenen Unterlagen eingereicht. Die Unterlagen sind  hier einzusehen. Zuständig für die Durchführung des Verfahrens ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit Sitz in Hannover.

Umspannanlage Wehrendorf – Punkt Stockumer Berg – Lüstringen: Planfeststellungsverfahren: Erörterungstermin durchgeführt

Auf Einladung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr fand Ende Januar 2024 der Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren statt. Eingeladen waren die Vertreter öffentlicher Belange sowie Privatpersonen, die einen Einwand bei der Behörde eingereicht hatten. Die Unterlagen sind  hier einzusehen.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde im September 2024 erteilt, so dass nun die ersten Baumaßnahmen starten können.

Die Inbetriebnahme dieses Genehmigungsabschnittes ist für 2028 geplant.

Projekthistorie

Die Änderungen des EnLAG Ende Dezember 2015 haben grundlegende Auswirkungen auf unser Vorhaben ergeben und eine Überarbeitung der bereits erstellten Unterlagen für den vierten Genehmigungsabschnitt erforderlich gemacht.

Anfang Mai 2019 haben wir die Einleitung des Raumordnungsverfahrens bei dem dafür zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems beantragt. Am 28. Mai 2020 hat die Behörde daraufhin das Raumordnungsverfahren für diesen rund 20 Kilometer langen Abschnitt abgeschlossen. Die landesplanerische Feststellung und die dazugehörigen Karten sind als Download  hier verfügbar.

Den Antrag auf Planfeststellung und die damit verbundenen Unterlagen haben wir zum Ende des Jahres 2022 eingereicht. Zuständig für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit Sitz in Hannover. Die Unterlagen sind hier einzusehen. Die Entscheidung über den Planfeststellungsbeschluss liegt nun bei der NLStBV.