Wehrendorf - Gütersloh
Hier erfahren Sie mehr über die aktuellen Planungsstände in den vier Genehmigungsabschnitten in Nordrhein-Westfalen und in Niedersachsen.
Nordrhein-Westfalen
Genehmigungsabschnitt Gütersloh – Hesseln:
In Betrieb seit Ende 2021Diesen rund 20 Kilometer langen Genehmigungsabschnitt haben wir planmäßig im Dezember 2021 in Betrieb genommen.
Genehmigungsabschnitt Punkt Hesseln – Punkt Königsholz (Landesgrenze NRW/NDS):
Planfeststellungsbeschluss erhalten, Baubeginn erfolgtIm Oktober 2023 hat Amprion den Planfeststellungsbeschluss für diesen Genehmigungsabschnitt erhalten.
In den Freileitungsabschnitten konnten im Jahr 2024 die Arbeiten zur Errichtung der Maste großräumig abgeschlossen werden. Anfang 2026 soll der Seilzug erfolgen.
Auch im Bereich der Teilerdverkabelung um den geschlossenen Siedlungsbereich Borgholzhausen wurden wichtige Meilensteine durch die Errichtung der Kabelgräben erreicht. Die Fertigstellung der Schutzrohranlage kann bereits Ende 2025 erfolgen.
Die Kabelübergabestationen Riesberg und Klusebrink stellen den Übergang zwischen Freileitungs- und Erdkabelabschnitten dar. Der Start der Baumaßnahmen ist für das erste Quartal 2025 terminiert.
Die Inbetriebnahme dieses Genehmigungsabschnittes ist für 2027 geplant.
Planungsdialog Borgholzhausen:
Seit Januar 2018 begleitet der Planungsdialog Borgholzhausen als konsultatives Gremium den Planungsprozess. Durch den Planungsdialog hatten wir die Möglichkeit, lokale Kenntnisse der Borgholzhausenerinnen und Borgholzhausener in die Planung der Leitung miteinzubeziehen. . Auch zum Start der Baumaßnahmen wurde das Gremium vorab informiert.Mehr zum Planungsdialog lesen Sie hier.
Niedersachsen
Genehmigungsabschnitt Punkt Königsholz (Landesgrenze NRW/NDS) – Umspannanlage Lüstringen:
Planfestellungsbeschluss erhaltenAuf Einladung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr fand Mitte Oktober 2023 der Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren statt. Eingeladen waren die Vertreter öffentlicher Belange sowie Privatpersonen, die einen Einwand bei der Behörde eingereicht hatten.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde Ende Juli 2024 erteilt. Die Unterlagen sind hier einsehbar.
Im November 2024 konnte mit den ersten bauvorbereitenden Maßnahmen wie der Errichtung von Baustelleneinrichtungsflächen, dem Holzeinschlag und dem Wegebau begonnen werden. Anfang 2025 planen wir im Freileitungsbau mit der Demontage und der Maststockung zu starten, so dass gegen Ende 2025 der Seilzug folgen kann. Auch im Bereich des Anlagenbaus sollen 2025 die ersten Arbeiten im Bereich der KÜS Steingraben starten. Inbetriebnahme dieses Genehmigungsabschnittes ist für 2027 geplant.
Projekthistorie
Die Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes Ende Dezember 2015 hatte weitreichende Auswirkungen auf das Gesamtprojekt Wehrendorf– Gütersloh. Daher haben wir die 2014 eingereichten Unterlagen für das Raumordnungsverfahren für diesen Abschnitt überarbeitet.
Ende März 2018 haben wir die Unterlagen erneut bei der zuständigen Behörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, eingereicht.
Am 19. Februar 2020 hat die Behörde das Raumordnungsverfahren für diesen rund 20 Kilometer langen Abschnitt abgeschlossen. Die landesplanerische Feststellung und die dazugehörigen Karten sind als Download hier verfügbar.
Nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens im Februar 2020 haben wir im Juni 2022 den Antrag auf Planfeststellung und die damit verbundenen Unterlagen eingereicht. Die Unterlagen sind hier einzusehen. Zuständig für die Durchführung des Verfahrens ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit Sitz in Hannover.
Genehmigungsabschnitt Umspannanlage Wehrendorf – Punkt Stockumer Berg – Lüstringen:
Planfestellungsbeschluss erhaltenAuf Einladung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr fand Ende Januar 2024 der Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren statt. Eingeladen waren die Vertreter öffentlicher Belange sowie Privatpersonen, die einen Einwand bei der Behörde eingereicht hatten. Die Unterlagen sind hier einzusehen.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde im September 2024 erteilt, so dass nun die ersten Baumaßnahmen starten können.
Die Inbetriebnahme dieses Genehmigungsabschnittes ist für 2028 geplant.
Projekthistorie
Die Änderungen des EnLAG Ende Dezember 2015 haben grundlegende Auswirkungen auf unser Vorhaben ergeben und eine Überarbeitung der bereits erstellten Unterlagen für den vierten Genehmigungsabschnitt erforderlich gemacht.
Anfang Mai 2019 haben wir die Einleitung des Raumordnungsverfahrens bei dem dafür zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems beantragt. Am 28. Mai 2020 hat die Behörde daraufhin das Raumordnungsverfahren für diesen rund 20 Kilometer langen Abschnitt abgeschlossen. Die landesplanerische Feststellung und die dazugehörigen Karten sind als Download hier verfügbar.
Den Antrag auf Planfeststellung und die damit verbundenen Unterlagen haben wir zum Ende des Jahres 2022 eingereicht. Zuständig für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit Sitz in Hannover. Die Unterlagen sind hier einzusehen. Die Entscheidung über den Planfeststellungsbeschluss liegt nun bei der NLStBV.