Planungsstand Kühmoos - Maximiliansau
Die baden-württembergischen Genehmigungsabschnitte des Teilprojektes Kühmoos – Maximiliansau befinden sich zurzeit unmittelbar vor der Beantragung des Genehmigungsverfahrens. Hier wollen wir die Planfeststellungsverfahren im Laufe des Jahres 2024 beantragen. Die Einführung in den Netzknoten Kühmoos haben wir Ende 2022 eingereicht. Wir hoffen, dann innerhalb von zwei Jahren alle Planfeststellungsbeschlüsse zu erhalten. Ein möglicher Baubeginn ist frühestens für Ende 2025 und die Inbetriebnahme der Leitungsverstärkung für 2028 geplant.
Für die Genehmigung der Netzverstärkung unseres Teilprojekts Kühmoos – Maximiliansau sind – bedingt durch den Leitungsverlauf – verschiedene Genehmigungsbehörden zuständig: das Regierungspräsidium (RP) Freiburg auf einer Länge von rund 160 Kilometern, das RP Karlsruhe auf einem Abschnitt von etwa 45 Kilometern sowie in Rheinland-Pfalz die Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) Süd in Neustadt an der Weinstraße (Raumordnung) und die SGD Nord in Koblenz (Planfeststellung) auf den restlichen fünf Kilometern.
Kein Raumordnungsverfahren erforderlich
Im ersten Schritt haben die Behörden geprüft, ob ein Raumordnungsverfahren (ROV) erforderlich ist. Dabei geht es um den Leitungsverlauf und seine Auswirkungen auf den Landschafts- und Lebensraum. Das Ergebnis: Weil die Leitungen bereits seit 50 Jahren bestehen, in jedem Regionalplan enthalten sind und sich der Verlauf nicht verändern wird, ist für das Teilprojekt kein ROV erforderlich.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in 53 Kommunen
Nach einer Informationstour durch alle Gemeindeverwaltungen und Landratsämter entlang der Leitung stand das Frühjahr 2019 ganz im Zeichen des Bürgerdialogs: Innerhalb von vier Wochen haben wir 53 Gemeinden mit dem Infomobil oder in Form von abendlichen Bürgerinformationsmärkten aufgesucht. Dabei sind wir mit rund 350 Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch gekommen.
Ziel war es, schon vor dem Genehmigungsverfahren für Fragen zur Verfügung zu stehen und die Planungen transparent vorzustellen. „Zugleich konnten wir einige wertvolle Hinweise aus der Öffentlichkeit im Nachgang in die Detailplanungen einfließen lassen“, ergänzt Projektsprecher Jörg Weber. „Akzeptanz für große Infrastrukturprojekte erreicht man nur, wenn man frühzeitig und aktiv den Austausch in der Projektregion sucht. Die Reaktionen waren dann auch sehr positiv.“
Auch den finalen Stand der Genehmigungsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren werden wir vor der Einreichung in den jeweiligen Genehmigungsabschnitten vorstellen. Projektsprecher Jörg Weber gibt ein Dialogversprechen: „Projektkommunikation endet für uns nicht mit dem Genehmigungsbeschluss. Wir stehen natürlich auch in der Umsetzungsphase für alle Fragen gerne zur Verfügung.“
Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung
In den nun folgenden Planfeststellungsverfahren entscheiden die zuständigen Genehmigungsbehörden über die technische Detailplanung für die einzelnen Genehmigungsabschnitte.
Nach der Einreichung der Unterlagen prüfen die Behörden diese auf ihre Vollständigkeit – also darauf, ob alle im Untersuchungsrahmen eingeforderten Unterlagen im vorgeschriebenen Umfang vorliegen. Sie müssen die konkretisierten Pläne sowie Erläuterungen zu den Umweltauswirkungen (Gutachten) enthalten. Erst dann können die Verfahren beginnen.
Sind alle Unterlagen vollständig eingegangen, lässt die jeweilige Behörde sie einen Monat lang in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen auslegen, durch deren Gebiet die Leitung verläuft. Dabei besteht für jede Bürgerin und jeden Bürger die Möglichkeit, sich innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist zu äußern. Nach Abschluss der Auslegung setzen die Genehmigungsbehörden Erörterungstermine fest. Dort diskutieren Amprion, die Träger öffentlicher Belange sowie die privaten Einwender die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen und Einwendungen.
Am Ende des Planfeststellungsverfahrens erlässt jede Behörde für ihren jeweiligen Genehmigungsabschnitt einen Planfeststellungsbeschluss. Darin wägt sie alle Für und Wider des Vorhabens im Hinblick auf öffentliche und private Belange ab und trifft dann ihre Entscheidung. Diese umfasst alle wichtigen Details des Vorhabens. Mit einem Beschluss können Auflagen für den Bau und Betrieb verknüpft sein. Er wird öffentlich bekanntgegeben und denen zugestellt, über deren Stellungnahmen und Einwendungen entschieden worden ist. Darüber hinaus veröffentlicht jede Genehmigungsbehörde ihre Entscheidung in den Gemeinden. Diese wird rechtskräftig, wenn innerhalb der gesetzlichen Frist niemand Klage erhebt oder erhobene Klagen erfolglos bleiben.
Planfeststellungsverfahren im rheinland-pfälzischen Abschnitt abgeschlossen
Für den rund fünf Kilometer langen rheinland-pfälzischen Abschnitt mit der Nummer 3 – Teil der Spannungsumstellung zwischen den Umspannanlagen Maximiliansau und Daxlanden – haben wir Ende 2019 die Genehmigungsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren eingereicht. Die in diesem Abschnitt zuständige Behörde, die SGD Nord, hat daraufhin die Vollständigkeit der Unterlagen bestätigt und die Unterlagen für vier Wochen öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die SGD Nord auf einen Erörterungstermin verzichtet. Im März 2021 haben wir den Planfeststellungsbeschluss erhalten und umgehend die Bautätigkeiten an der UA Maximiliansau aufgenommen, um die künftige Netzeinbindung herzustellen. Insgesamt werden dafür zwei neue Masten errichtet.
Planfeststellungsverfahren beim RP Freiburg und RP Karlsruhe stehen an
Die technische Planung für die baden-württembergischen Abschnitte ist bereits abgeschlossen und die Erstellung der Genehmigungsunterlagen befindet sich auf der Zielgeraden.
Im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Freiburg haben wir aufgrund der Länge von 160 Kilometern drei Genehmigungsabschnitte gebildet: Einen Abschnitt für den Leitungsverlauf in den Landkreisen Waldshut und Lörrach (Abschnitt 7), einen weiteren für die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen sowie den Stadtkreis Freiburg im Breisgau (Abschnitt 6) und einen dritten für den Ortenaukreis (Abschnitt 5). Die Unterlagen wollen wir Abschnitt für Abschnitt ab 2024 einreichen. Das Verfahren für den Abschnitt 8 (Einführung Netzknoten Kühmoos) haben wir bereits Ende 2022 beantragt. Daraufhin wird das Regierungspräsidium Freiburg die Unterlagen abschnittsweise öffentlich auslegen, Fristen für die Einreichung von Einwendungen bestimmen und abschließend Erörterungstermine ansetzen. Wir rechnen frühstens im Jahr 2025 mit den ersten Planfeststellungsbeschlüssen.
Beim Regierungspräsidium Karlsruhe wollen wir ebenfalls bis 2024 das Planfeststellungsverfahren beantragen und unsere Unterlagen einreichen. Wir hoffen auch hier bis 2025 auf den Planfeststellungsbeschluss für den Leitungsverlauf durch den Landkreis Rastatt, den Stadtkreis Baden-Baden sowie den Land- und den Stadtkreis Karlsruhe (Abschnitt 4).