Planungsstand Hanekenfähr – Gronau

Unser Vorhaben Hanekenfähr – Gronau durchläuft, wie alle Netzausbauprojekte, ein gesetzlich vorgeschriebenes, umfangreiches Genehmigungsverfahren. Da es sich um ein bundesländerübergreifendes Vorhaben aus dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) handelt, ist die Bundesnetzagentur in diesem Fall für die Genehmigung zuständig. Das Ziel der Bundesnetzagentur ist es, gemeinsam mit uns, für die Verbindung den bestmöglichen Leitungsverlauf zu bestimmen.

DAS PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN

Den Antrag auf Planfeststellung nach § 19 NABEG a.F. haben wir im Oktober 2023 eingereicht. Er enthält unter anderem konkrete Pläne, Beschreibungen und Erläuterungen zu den Umweltauswirkungen der Trassenverläufe. Am 17. Januar 2024 hat die Antragskonferenz, auf Einladung der Bundesnetzagentur, stattgefunden. Die Bundesnetzagentur hat uns im März 2024 einen Untersuchungsrahmen übergeben.

Als nächster Schritt folgt die Einreichung und Auslegung der Unterlagen gemäß § 21 NABEG a.F. sowie der Erörterungstermin. Anschließend legt die Genehmigungsbehörde die konkreten Trassen fest. Darüber hinaus hat die Vorhabenträgerin den Antrag auf Verfahrensführung nach §§ 19 - 21 NABEG in der bis zum 29.12.2023 geltenden Fassung dieses Gesetzes (alte Fassung; a.F.) bei der Bundesnetzagentur gestellt. Dadurch wurde u.a. die Durchführung der Antragskonferenz ermöglicht.

VERZICHT AUF BUNDESFACHPLANUNG NACH § 5a NABEG

Amprion hat Ende Oktober 2022 den Positivbescheid zum Antrag auf Verzicht auf Bundesfachplanung gemäß § 5a Abs. 2 NABEG (Netzausbaubeschleunigungsgesetz) von der Bundesnetzagentur erhalten.

Durch den Bescheid müssen keine neuen Trassenkorridore geprüft werden, sondern das Projekt kann innerhalb des 2x 200m-Korridors der bestehenden 380-Kilovolt-Freileitung, die von Hanekenfähr in Niedersachsen nach Gronau in Nordrhein-Westfallen führt, geplant werden. Somit führt der Verzicht auf Bundesfachplanung zu einer Beschleunigung im Genehmigungsverfahren, ganz im Sinne der Energiewende.