Glossar

ACER

Die  europäische Regulierungsagentur ("Agency for the Cooperation of Energy Regulators") bekommt vor allem koordinierende und beratende Funktionen. Eine ihrer Hauptaufgaben besteht in der Ausarbeitung von nicht bindenden Rahmenleitlinien, auf deren Basis ENTSO-E die Netzkodizes entwickelt. Die Koordination von Investitionen und Infrastrukturmaßnahmen sowie die Überwachung der Funktionsfähigkeit des europäischen Elektrizitäts- und Gassektors gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben.

Betriebsführung

Zur Betriebsführung als Systemdienstleistung zählen alle Aufgaben des Netzbetreibers im Rahmen des koordinierten Einsatzes der Kraftwerke (z. B. für die Frequenzhaltung) und der Netzführung sowie des nationalen/internationalen Verbundbetriebes durch zentrale, jeweils eigenverantwortliche Leitstellen. Weiterhin werden ihr alle Maßnahmen zur Schaffung und zum Unterhalt der notwendigen Voraussetzungen für Zählung und Verrechnung aller erbrachten Leistungen zugerechnet.

Bilanzkreise

Elektrische Energie ist im Allgemeinen nicht speicherbar. Deshalb muss zwischen Einspeisung und Verbrauch in jedem Augenblick eine ausgeglichene Bilanz bestehen. Ein Bilanzkreis besteht aus einer beliebigen Anzahl von Einspeise- (Kraftwerke) und Entnahmestellen (Kunden) in einer Regelzone. Der jeweilige Bilanzkreis (verantwortliche) ist für eine jederzeit ausgeglichene Leistungsbilanz verantwortlich - saldiert über alle seine Einspeise- und Entnahmestellen, gegebenenfalls auch unter Berücksichtigung von Fahrplanlieferungen aus anderen Bilanzkreisen. Auftretende Differenzen zwischen Einspeisung und Entnahme werden vom Übertragungsnetzbetreiber ausgeglichen und dem Bilanzkreisverantwortlichen in Rechnung gestellt.

Blindleistung

Blindleistung ist die elektrische Leistung, die zum Aufbau von magnetischen Feldern (z. B. in Motoren, Transformatoren) oder von elektrischen Feldern (z. B. in Kondensatoren) benötigt wird, die aber nicht wie Wirkleistung nutzbar ist.

Mehr zum Thema Blindleistung finden Sie im Themenbereich "Physikalische Grundlagen".

Börse

Eine Strombörse ist ein neutraler Handelsplatz mit transparenter Preisbildung und gleichen Konditionen für alle dort zugelassenen Handelsteilnehmer. Sie verfolgt keine eigene Handelsstrategie. Eine Strombörse unterliegt als Warenbörse dem deutschen Börsengesetz. Für im europäischen Ausland niedergelassene Börsen gelten ggf. andere gesetzliche Bestimmungen / Zulassungsvoraussetzungen.

Dauerleistung

Die Dauerleistung einer Erzeugungseinheit ist die höchste Leistung, die bei einem bestimmungsgemäßen Betrieb ohne zeitliche Einschränkung erbracht wird und ihre Lebensdauer (Betriebszeit) und Sicherheit nicht beeinträchtigt. Anmerkung: Die Dauerleistung kann z. B. mit den Jahreszeiten (z. B. aufgrund der Kühlwasserbedingungen) schwanken.

Eigenverbrauchsleistung

Die Eigenverbrauchsleistung einer Erzeugungseinheit ist die elektrische Leistung, die für den Betrieb ihrer Neben- und Hilfsanlagen (z. B. zur Wasseraufbereitung, Dampferzeuger-Wasserspeisung, Frischluft- und Brennstoffversorgung, Rauchgasreinigung) benötigt wird, zuzüglich der Verlustleistung der Aufspanntransformatoren (Maschinentransformatoren). Unterschieden wird zwischen der Eigenverbrauchsleistung im Betrieb und im Stillstand.

Einspeise- bzw. Entnahmepunkt

Einspeise- und Entnahmepunkte sind die Netzanschlusspunkte, an denen elektrische Energie eingespeist bzw. entnommen wird.

Elektrizitätsversorgungssystem

Ein Elektrizitätsversorgungssystem ist eine nach technischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Kriterien abgrenzbare funktionale Einheit innerhalb der Elektrizitätswirtschaft.

Elektrizitäts-Versorgungsunternehmen (EVU)

Elektrizitäts-Versorgungsunternehmen (EVU) im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes sind ohne Rücksicht auf Rechtsform und Eigentumsverhältnisse alle Unternehmen und Betriebe, die andere mit elektrischer Energie versorgen. Unternehmen und Betriebe, welche nur teilweise oder im Nebenbetrieb allgemeine (öffentliche) Elektrizitätsversorgung betreiben, gelten insoweit als EVU.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Das " Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien" regelt die bevorrechtigte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen wie Wind, Sonne, Wasser oder Biomasse in das deutsche Stromnetz. Damit soll ein wirtschaftlicher Betrieb regenerativer Erzeugungsanlagen ermöglicht werden. Netzbetreiber sind laut EEG dazu verpflichtet, den Strom aus diesen Anlagen aufzunehmen und an der Strombörse im Spotmarkt zu vermarkten. Das Gesetz legt außerdem feste Vergütungssätze für Strom aus erneuerbaren Quellen fest. Die Finanzierung der Förderung des Ausbaus von Erneuerbaren Energien erfolgt seit der Abschaffung der EEG-Umlage durch den Bundeshaushalt. Mit dieser Finanzierung wird die Differenz aus den Einnahmen und den Ausgaben der ÜNB bei der EEG-Umsetzung gedeckt.

Erzeugungseinheit

Eine Erzeugungseinheit für elektrische Energie ist eine nach bestimmten Kriterien abgrenzbare Anlage eines Kraftwerkes. Es kann sich dabei beispielsweise um einen Kraftwerksblock, ein Sammelschienenkraftwerk, eine GuD-Anlage, den Maschinensatz eines Wasserkraftwerkes, einen Brennstoffzellenstapel oder um ein Solarmodul handeln.

Fahrplan

Ein Fahrplan (bei Verwendung als Austauschfahrplan zwischen Bilanzkreisen) gibt für jede Viertelstunde innerhalb der Dauer einer entsprechenden Übertragung an, wie viel Leistung zwischen Bilanzkreisen ausgetauscht bzw. am Einspeiseknoten/Entnahmeknoten eingespeist/entnommen wird.

Frequenzhaltung

Die Frequenzhaltung bezeichnet die Ausregelung von Frequenzabweichungen infolge von Ungleichgewichten zwischen Einspeisung und Entnahme (Wirkleistungsregelung) und erfolgt durch die Primär- und Sekundärregelung sowie unter Nutzung von Minutenreserve in den Kraftwerken.

Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD)

Ein Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD) ist eine Elektrizitätserzeugungsanlage, bestehend aus einer Gasturbinen-Generator-Einheit, deren Abgase in einem Abhitzekessel (mit oder ohne Zusatzbrenner) Dampf erzeugen, mit dem in einer Dampfturbinen-Generatoreinheit zusätzlich Strom erzeugt wird.

Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG)

Am 18. Mai 2000 wurde das Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) erstmals eingeführt. Zum 1. Januar 2009 trat eine am 25. Oktober 2008 novellierte Fassung des KWKG in Kraft Die Netzbetreiber sind nach dem KWKG verpflichtet, Strom aus bestehenden KWK-Anlagen unter bestimmten Bedingungen aufzunehmen und zu entgelten. Der jeweilige Übertragungsnetzbetreiber zahlt dem Netzbetreiber für diesen Strom einen finanziellen Ausgleich. Zusätzlich regelt das KWKG die Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärmenetzen, indem es die Netzbetreiber zur Zuschlagszahlung für realisierte Wärmenetzprojekte verpflichtet.

Die Übertragungsnetzbetreiber führen einen finanziellen Belastungsausgleich untereinander durch, der zu einer Vergleichmäßigung der Zahlungen aus dem KWKG führt. Die Netzbetreiber legen die Belastungen aus dem KWKG auf die Netznutzungsentgelte um.

Grundlast

Der während einer Zeitspanne (z.B. Tag, Monat, Jahr) gleichbleibende Teil der Belastung einer Verbrauchseinrichtung oder der Gesamtbelastung eines Netzes heißt Grundlast.

Independent Power Producer (IPP)

Ein IPP (Independent Power Producer / unabhängiger Stromerzeuger) ist ein Kraftwerksbetreiber ohne eigenes Netz und Arbeitsgebiet.

Kraft-Wärme-Kopplung

Bei der Kraft-Wärme-Kopplung spricht man von einem speziellen Wärmekraftwerk, in welchem die Dampferzeugung der Kessel mittels Turbogeneratoren zur Elektrizitätserzeugung herangezogen wird, wobei jedoch auch eine Dampfentnahme an vorgesehenen Stufen und/oder an den Turbinenenden in Form von sogenanntem Gegendruckdampf zur Wärmeversorgung für industrielle Prozesse, Fernheizungen usw. möglich ist.

Die Bereitstellung von Wärme und Kraft ist komplementär, die Produktion kann nach Bedarf in gewissen so reguliert werden, dass der Schwerpunkt bei der Elektrizitätserzeugung oder bei der Wärmebereitstellung liegt. Gleichzeitige Kraft- und Wärmeerzeugung kann auch mittels einer Gasturbine oder einer Verbrennungsmaschine mit Generator bewerkstelligt werden, wenn die Abgase dieser Anlagen wärmetechnisch genutzt werden.

Kraftwerk

Ein Kraftwerk ist eine Anlage, die dazu bestimmt ist, durch Energieumwandlung elektrische Energie zu erzeugen.

Kraftwerksbetreiber

Ein Kraftwerksbetreiber verfügt aufgrund von Eigentum oder Vertrag über Kraftwerksleistung und bestimmt deren Einsatz.

Kraftwerksblock

Der Kraftwerksblock ist eine Erzeugungseinheit, die über eine direkte schaltungstechnische Zuordnung zwischen den Hauptanlagenteilen (z. B. in thermischen Kraftwerken zwischen Dampferzeuger, Turbine und Generator) verfügt.

Kuppelknoten

Als Kuppelknoten bezeichnet man die beiden Endpunkte einer Kuppelleitung.

Kuppelleitung

Eine Kuppelleitung ist ein Stromkreis (ggf. ein Transformator), der die Übertragungsnetze von ÜNB verbindet.

Last

Die in Anspruch genommene Leistung wird im elektrizitätswirtschaftlichen Sprachgebrauch "Last" genannt. Sie kann die Summe der momentanen Leistungsentnahme aus einem, mehreren oder allen Netzen einer Regelzone zum Zwecke des Verbrauchs sein.

Leistung, elektrische

Elektrische Leistung im physikalischen Sinne als Produkt von Strom und Spannung ist ein Momentanwert. Bei Angabe von Momentanwerten ist der Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) anzugeben. In der Elektrizitätswirtschaft werden neben Momentanwerten auch mittlere Leistungen für definierte Zeitspannen (Messzeiten z. B. 1/4 bzw. 1 h) verwendet. Leistung ist dann der Quotient aus in einer Zeitspanne geleisteten Arbeit W und derselben Zeitspanne T : P = W/T.

Leistungs-Frequenz-Regelung

Die Leistungs-Frequenz-Regelung bezeichnet ein Regelverfahren, womit ÜNB die zwischen ihnen vereinbarten elektrischen Größen an den Grenzen ihrer Regelzonen im Normalbetrieb und insbesondere im Störungsfall einhalten. Hierbei strebt jeder ÜNB an, durch einen entsprechenden Eigenbeitrag seiner Regelzone sowohl die Austauschleistung gegenüber den übrigen Regelzonen im vereinbarten Rahmen als auch die Netzfrequenz in der Nähe des Sollwertes zu halten.

Mindestleistung

Die Mindestleistung einer Erzeugungseinheit ist die Leistung, die aus anlagespezifischen oder betriebsmittelbedingten Gründen im Dauerbetrieb nicht unterschritten werden kann. Soll die Mindestleistung nicht auf den Dauerbetrieb, sondern auf eine kürzere Zeitspanne bezogen werden, so ist das besonders zu kennzeichnen.

Minutenreserve

Die Minutenreserve wird durch den Übertragungsnetzbetreiber zur Unterstützung der Sekundärregelung manuell aktiviert. Die Minutenreserve muss innerhalb von 15 Minuten nach Abruf vom Anbieter erbracht werden, indem die Leistungseinspeisung von Kraftwerken oder die Leistungsentnahme von regelbaren Verbrauchslasten durch den Anbieter angepasst wird.

Mittellast

Die Mittellast ist der Teil der Leistungsaufnahme der Verbraucher, der während des Großteils eines Tages, vorwiegend von morgens bis abends, in Anspruch genommen wird.

Nennleistung

Die Nennleistung einer Erzeugungseinheit ist die Dauerleistung, für die sie gemäß den Liefervereinbarungen bestellt ist. Ist die Nennleistung nicht eindeutig nach Bestellunterlagen bestimmbar, so ist für die Neuanlage einmalig ein - bei Normalbedingungen erreichbarer - Leistungswert zu bestimmen. Bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage ist die Nennleistung die elektrische Nennleistung.

Netzanschluss

Der Netzanschluss bezeichnet die technische Anbindung von Kundenanlagen an ein Netz.

Netzanschlusspunkt

Netzanschlusspunkt ist der Punkt, an dem ein Netznutzer mit dem Netz verbunden ist. Netznutzer können Netzanschlusspunkte an einem oder mehreren Punkten des Übertragungs- bzw. Verteilungsnetzes haben.

Netzbetreiber

Ein Netzbetreiber (Betreiber eines Übertragungs- oder Verteilungsnetzes) ist für den sicheren und zuverlässigen Betrieb des jeweiligen Netzes in einem bestimmten Gebiet und für die Verbindungen mit anderen Netzen verantwortlich. Der Betreiber eines Übertragungsnetzes regelt darüber hinaus die Übertragung über das Netz unter Berücksichtigung des Austausches mit anderen Übertragungsnetzen. Er sorgt für die Bereitstellung unentbehrlicher Systemdienstleistungen und stellt so die Versorgungszuverlässigkeit sicher.

Netzcodes

Die Netzbetreiber legen technische Mindestanforderungen für den Anschluss an ihr Netz, für die Einspeisung aus Erzeugungsanlagen in ihr Netz sowie für die Benutzung von Kuppelleitungen zwischen Übertragungsnetzen fest und veröffentlichen sie. Diese Anforderungen sind transparent und diskriminierungsfrei in Hinblick auf alle Interessentengruppen.

Nach Abstimmung mit den Netznutzern hat der Verband der Netzbetreiber (VDN) die technischen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Übertragungsnetzes (TransmissionCode 2003) und Regeln für den Zugang zum Verteilungsnetz (DistributionCode 2003) vorgelegt. Sie stellen eine Überarbeitung des im Jahr 2000 veröffentlichten GridCodes 2000 bzw. des Distribution Codes 2000 dar. Die Codes sind auf den Internetseiten des VDN veröffentlicht.

Netz der Elektrizitätsversorgung

Das Netz der Elektrizitätsversorgung ist die Gesamtheit der miteinander verbundenen Anlagenteile zur Übertragung oder Verteilung elektrischer Energie. Es kann zur Abgrenzung u. a. nach Regelzonen, Aufgaben, Betriebsweise, Spannungen oder nach Besitzverhältnissen benannt werden. Häufig werden einheitliche Nennspannung und Stromart (Gleichstrom oder Wechsel-/Drehstrom) als zusätzliche Kriterien für die Abgrenzung eines Netzes verwendet.

Netznutzer

Ein Netznutzer (Nutzer des Übertragungs- bzw. Verteilungsnetzes) ist jede natürliche oder juristische Person, die in einem Nutzungsverhältnis zum Netz steht und demgemäß auf vertraglicher Basis Leistungen des Netzbetreibers in Anspruch nimmt.

Normalbetrieb

Der Normalbetrieb ist wie folgt gekennzeichnet:

  • Alle Kunden versorgt
  • Alle Grenzwerte eingehalten (z. B. keine Überlastungen)
  • (n-1)-Kriterium überall erfüllt
  • Ausreichende Kraftwerks- und Übertragungsreserven vorhanden

Primärregelung

Die Primärregelung begrenzt Frequenzschwankungen im Sekundenbereich, die durch den Ausfall von Kraftwerken oder durch plötzliche Schwankungen der Verbrauchslast entstehen. Sie wird bei einer großen Frequenzabweichung automatisch innerhalb von 30 Sekunden aktiviert. Unabhängig vom Störungsort unterstützen alle Kraftwerke im UCTE-Synchronverbundnetz diese Frequenzstabilisierung.

Redispatch Management

Beim Auftreten von Engpässen werden bestimmte Leitungen im Netz entlastet durch die Verlagerung von Kraftwerkseinspeisungen. Dieses Verfahren nennt man Redispatch-Management. Es wird präventiv genutzt in der Vorausplanung, um zum Beispiel Netzüberlastungen für die nächsten Stunden im Vorfeld zu verhindern. Kuratives Redispatch wird im laufenden Netzbetrieb eingesetzt, um vorhandene oder unmittelbar bevorstehende Überlastungen zu beheben. Das Redispatch-Management ist kein marktbasiertes Verfahren, weil es die durch den Engpass hervorgerufenen Preissignale nicht an die verantwortlichen Marktteilnehmer weitergibt. Das Verfahren kann temporär helfen, ist aber kein Ersatz für die grundsätzliche Behebung von dauerhaften Engpässen durch Netzausbau.

Regelzone

In der Regelzone hält der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ständig das Leistungsgleichgewicht zwischen elektrischer Erzeugung und Verbrauch aufrecht. Dafür setzt er eine automatische Leistungsfrequenzregelung ein, die aus der Primärregelung und der Sekundärregelung besteht. Die Sekundärregelung kann durch den manuellen Einsatz von Minutenreserve unterstützt werden.

Reserveleistung

Reserveleistung ist die Leistung, die Abweichungen in der Leistungsbilanz zwischen den erwarteten und den tatsächlich eintretenden Verhältnissen ausgleichen soll oder die für konkret planbare Sachverhalte vorgehalten wird.

Scheinleistung

Die Scheinleistung ist die geometrische Summe aus Wirk- und Blindleistung. Sie ist u. a. für die Auslegung elektrischer Anlagen maßgebend.

Schwarzstartfähigkeit

Kommt es im Verlauf einer Störung zu einem weiträumigen Zusammenbruch des Netzes, ist es notwendig, als ersten Schritt für den Versorgungswiederaufbau über Erzeugungseinheiten zu verfügen, die ohne Eigenbedarfsversorgung "von außen" den Betrieb selbständig wieder aufnehmen können (Schwarzstart). Der ÜNB hat für seine Regelzone Sorge zu tragen, dass eine ausreichende Anzahl von schwarzstartfähigen Erzeugungseinheiten zur Verfügung steht.

Sekundärregelung

Die Sekundärregelung regelt Leistungsungleichgewichte, die durch die Bilanzkreise in der Regelzone verursacht werden, automatisch innerhalb von fünf Minuten aus. Die verfügbare Sekundärregelleistung wird bereits nach 30 Sekunden automatisch aktiviert. Dazu wird die Leistungseinspeisung der unter der Sekundärregelung laufenden thermischen Kraftwerke und (Pump)-Speicherkraftwerke automatisch angeglichen.

Singulär genutzte Betriebsmittel

Dieser Begriff wird definiert in der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Demnach handelt es sich um ein singulär genutztes Betriebsmittel, wenn "ein Netznutzer sämtliche in einer Netz- oder Umspannebene von ihm genutzten Betriebsmittel ausschließlich selbst nutzt". Das kann etwa ein Transformator sein, der nur von einem Kunden genutzt wird und ihn mit dem 380-kV-Höchstspannungsnetz verbindet. In diesem Fall wird ein nach den gesetzlichen Vorgaben angemessenes Entgelt festgelegt, individuell und unabhängig vom Verbrauch. Darin sind die Kosten für Betrieb, Wartung, In standhaltung, Kapitaldienst und jederzeitige Erneuerung kalkuliert. Die Folge: Das Netzentgelt wird günstiger, weil es für die nächsthöhere Spannungsebene berechnet wird, als wäre der Kunde direkt dort angeschlossen.

Spannungshaltung

Die Spannungshaltung dient der Aufrechterhaltung eines akzeptablen Spannungsprofils im gesamten Netz. Dies wird durch eine ausgeglichene Blindleistungsbilanz in Abhängigkeit vom jeweiligen Blindleistungsbedarf des Netzes und der Kunden erreicht.

Spitzenlast

Die Spitzenlast ist die maximale Leistung, die während einer Zeitspanne (z.B. Tag, Monat, Jahr) von einer Verbrauchseinrichtung bezogen wird oder über ein Versorgungsnetz aufzubringen ist.

Systemdienstleistungen

Als Systemdienstleistungen werden in der Elektrizitätsversorgung diejenigen für die Funktionstüchtigkeit des Systems unvermeidlichen Dienstleistungen bezeichnet, die Netzbetreiber für die Kunden zusätzlich zur Übertragung und Verteilung elektrischer Energie erbringen und damit die Qualität der Stromversorgung bestimmen.

Ten-Year Network Development Plan (TYNDP)

Alle zwei Jahre erarbeitet ENTSO-E einen Zehnjahresplan zur Netzentwicklung ("Ten-Year Network Development Plan", TYNDP). Er gilt gemeinschaftsweit, ist nicht bindend und soll eine größere Transparenz beim gesamten EU-Übertragungsnetz gewährleisten.

Den ersten Plan veröffentlichte ENTSO-E am 30. Juni 2010. Er sieht 7000 Kilometer Netzverstärkungs- und rund 35.000 Kilometer Netzausbaumaßnahmen in den 34 Staaten vor. Mehr als 100 Vertreter von Betroffenen und 21 schriftliche Stellungnahmen wurden berücksichtigt.

Transmission-Code

Die Netzbetreiber in Deutschland sind verpflichtet, technische Mindestanforderungen und Verfahrensregeln für den Anschluss von Kunden- und Erzeugungsanlagen sowie für die Benutzung von Kuppelleitungen zwischen Übertragungsnetzen festzulegen und zu veröffentlichen - diskriminierungsfrei und transparent. Die europäische Binnenmarktrichtlinie Elektrizität und das deutsche Energiewirtschaftsgesetz schreiben dies vor. Für das Übertragungsnetz erfüllt der Transmission Code (TC) diese Vorschrift. In ihm sind die Netz- und Systemregeln der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zusammengefasst.

Neue Rahmenbedingungen machten eine Überarbeitung des bisherigen TC 2003 nötig. Das Ergebnis dieser Aktualisierung ist der Transmission Code 2007 (TC 2007). Für EEG-Erzeugungsanlagen wurden spezielle Vorschriften neu einbezogen, die dem steigenden Ausbau der regenerativen Energieträger und deren Betrieb am Hoch- und Höchstspannungsnetz Rechnung tragen. Das ist vor allem wichtig, um auch zukünftig einen stabilen Netzbetrieb zu gewährleisten. Der TC 2007 macht ergänzende technische Vorgaben, wo diese notwendig sind. Besonders wichtig ist das bei kritischen Netzsituationen. Ein Fünf-Stufen-Plan beschreibt genau, wie sich Einspeiser und Netznutzer in einem solchen Fall verhalten müssen.

TSO Security Cooperation (TSC)

Die "TSO Security Cooperation" (TSC) ist eine Kooperation von elf europäischen Übertragungsnetzbetreibern (englisch: Transmission System Operator (TSO). Sie haben sich zum Ziel gesetzt, die Sicherheit in den Höchstspannungsnetzen in Zentraleuropa weiter zu erhöhen. Die Partner der TSC sind für die Energieversorgung von 170 Millionen Europäern verantwortlich. Die Initiative umfasst ein ständiges Sicherheitsgremium, sie nutzt ein Echtzeit-Informationssystem ("Real-time Awareness and Alarm System" (RAAS)) und verwendet eine gemeinsame IT-Plattform. Auf dieser werden Daten und Sicherheitsberechnungen allen Teilnehmern gleichberechtigt zur Verfügung gestellt. TSC ermöglicht den Netzbetreibern, ihre Arbeit besser abzustimmen. Das hilft vor allem bei der Integration der erneuerbaren Energien, dem verstärkten länderübergreifenden Stromhandel und -transport.

 https://www.tscnet.eu

Übertragung

Die Übertragung im elektrizitätswirtschaftlichen Sinn ist der technisch-physikalische Vorgang der zeitgleichen Einspeisung von elektrischer Leistung an einer oder mehreren Übergabestellen und einer korrespondierenden Entnahme elektrischer Leistung an einer oder mehreren Übergabestellen eines Netzes.

Übertragungsfähigkeit

NTC - Net Transfer Capacity

stellt die bestmöglich abgeschätzte Grenze für den physikalischen Leistungsfluss zwischen zwei benachbarten Netzzonen dar. Sie ist definiert als NTC = TTC - TRM.

ATC - Available Transfer Capability

ist die verbleibende Übertragungsfähigkeit für weitere kommerzielle Aktivitäten zwischen zwei verbundenen Zonen, zusätzlich zu den bereits vorhandenen Übertragungen im Verbundnetz. Sie ist definiert als ATC = NTC - NTF.

TTC - Total Transfer Capability

ist die maximale Leistung, die dauernd zwischen zwei Zonen ausgetauscht werden kann, während der sichere Betrieb in beiden verbundenen elektrischen Systemen garantiert ist. TTC ist durch physikalische und elektrische Gegebenheiten bestimmt, die bewirken können, dass das elektrische System an die Grenzen seiner Sicherheitsregeln stößt: thermische Grenzen, Spannungsgrenzen und Stabilitätsgrenzen. Berücksichtigt werden die (n-1)-Sicherheit oder andere geltende Sicherheitsregeln, die im Grid Code eines jeden Landes definiert sind. TTC berücksichtigt immer die bestmögliche Abschätzung einer bestimmten Einspeise- und Laststruktur. Mögliches weiteres Re-Dispatching darf nicht zur Erhöhung von TTC-Werten vorgenommen werden.

TTC wird mittels umfassender Modellsysteme errechnet, die alle betrachteten Netzzonen enthalten sollen. Diese Berechnungen verlangen einen umfangreichen Daten- und Informationsaustausch zwischen den verschiedenen ÜNB. Da das europäische Netz weit vermascht ist, hängen die TTC-Werte außerdem von den bereits vorhandenen Übertragungen zwischen benachbarten Ländern ab. Folglich, wenn TTC-Werte mit vorgegebener Richtung untersucht werden, müssen alle bekannten Kraftwerkseinsatzpläne berücksichtigt werden, um einen genauen Kenntnisstand über alle europäischen Parallelflüsse über Ländergrenzen zu erhalten.

TRM - Transmission Reliability Margin

ist eine notwendige Sicherheits- und Zuverlässigkeitsmarge. Sie wird aus zwei Hauptgründen benötigt:

Sie erlaubt die Berücksichtigung von notwendigen Sicherheitsmargen für Systemdienstleistungen zwischen ÜNB (z. B. Frequenz-Leistungs-Regelung)

Sie berücksichtigt ebenfalls die Unsicherheiten bezüglich der angenommenen Systembedingungen und der getroffenen Annahmen sowie die Genauigkeit der Daten- und Berechnungsmodelle. Unter diesen Gesichtspunkt ist die Höhe der TRM-Werte zeitabhängig. Je weiter der Betrachtungszeitpunkt für die Übertragungskapazität in der Zukunft liegt, um so größer muss der TRM-Wert sein.

NTF - Notified Transmission Flow

ist der physikalische Leistungsfluss, der sich aus der Summe geplanter und gesicherter Übertragungen im untersuchten Zeitrahmen und der für den nächsten Tag aktuell bestätigten Geschäfte ergibt. Alle sicher reservierten und bestätigten Übertragungsverpflichtungen sowie gemeinsame Notfallreserven sollten in NTF enthalten sein.

Übertragungsnetz

Das Übertragungsnetz dient der überregionalen Übertragung von elektrischer Energie zu nachgeordneten Netzen und erfüllt Verbundaufgaben auf nationaler und internationaler Ebene. Es wird daher häufig auch als "Verbundnetz" (s.u.) bezeichnet.

Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)

Ein ÜNB ist ein Betreiber eines Übertragungsnetzes.

Umspannanlage

Eine Umspannanlage ist eine elektrische Anlage zur Übertragung von elektrischer Energie zwischen Netzen mit unterschiedlichen Spannungsebenen.

Verbändevereinbarung

In der sogenannten Verbändevereinbarung haben sich die Verbände BDI, VIK als Vertreter der Netznutzer und VDEW als Vertreter der Netzbetreiber auch unter Beteiligung der DVG und des VKU über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Netzzuganges verständigt. Diese privatwirtschaftliche Vereinbarung bildet die Grundlage für den Netzzugang in Deutschland.

Verbraucher

Als Verbraucher bezeichnet man Geräte und Anlagen, die elektrische Energie aufnehmen.

Verbundbetrieb

Der Verbundbetrieb wird von Verbundunternehmen durchgeführt Verbundunternehmen sind diejenigen Energieversorgungsunternehmen, die sich als Eigentümer und Betreiber von Übertragungsnetzen an der Erhaltung der Zuverlässigkeit der Elektrizitätsversorgung (Leistungs-Frequenz-Regelung, überregionale Reservevorhaltung) beteiligen und die den überregionalen Energieaustausch durchführen.

Mehrere unabhängige Verbundunternehmen decken mit ihren Arbeitsgebieten die gesamte Fläche der Bundesrepublik Deutschland ab. Sie betreiben untereinander und mit ausländischen EVU einen überregionalen Energieaustausch und sind für den stabilen Netzbetrieb sowie die Reservevorhaltung verantwortlich.

Verbundnetz

Das Verbundnetz dient als Zusammenschluss von Übertragungsnetzen insbesondere dem überregionalen inländischen und grenzüberschreitenden Austausch größerer Energiemengen, und soll die Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit der Versorgung (Versorgungssicherheit) verbessern.

Versorgungsunterbrechung

Eine Versorgungsunterbrechung ist die ausfallbedingte Unterbrechung der Versorgung eines oder mehrerer Kunden, die länger als 1 Sekunde dauert.

Versorgungswiederaufbau

Als Versorgungswiederaufbau werden diejenigen technischen und organisatorischen Maßnahmen bezeichnet, die zur Störungseingrenzung und nach Störungseintritt zur Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der Versorgungsqualität durchgeführt werden. Auch Maßnahmen zur Ausrüstung der Erzeugungseinheiten und Netzanlagen im Hinblick auf eventuelle Großstörungen (Wiederaufbaukonzepte) sind dem Versorgungswiederaufbau zuzurechnen.

Versorgungszuverlässigkeit

Die Versorgungszuverlässigkeit ist die Fähigkeit eines Elektrizitätsversorgungssystems, seine Versorgungsaufgabe unter vorgegebenen Bedingungen während einer bestimmten Zeitspanne zu erfüllen.

Verteilung

Verteilung ist die Übertragung von elektrischer Energie in physikalisch-technisch begrenzten Regionen zur Einspeisung in Verteilungsstationen und Belieferung von Kundenanlagen. Die Verteilung wird i. d. R. über das Hoch-, Mittel- und Niederspannungsnetz realisiert.

Verteilungsnetz

Das Verteilungsnetz dient innerhalb einer begrenzten Region der Verteilung elektrischer Energie zur Speisung von Stationen und Kundenanlagen. In Verteilungsnetzen ist der Leistungsfluss im wesentlichen durch die Kundenbelastung bestimmt. In Deutschland werden Nieder-, Mittel- und Hochspannungsnetze (> 110 kV) als Verteilungsnetze genutzt; in besonderen Fällen kann auch ein 380- und 220-kV-Netzteil als Verteilungsnetz betrachtet werden.

Wirkleistung

Wirkleistung ist die elektrische Leistung, die für die Umsetzung in eine andere Leistung, z. B. in mechanische, thermische, chemische, optische oder akustische Leistung verfügbar ist.

(n-1)-Kriterium

Der Grundsatz der (n-1)-Sicherheit in der Netzplanung besagt, dass in einem Netz bei prognostizierten maximalen Übertragungs- und Versorgungsaufgaben die Netzsicherheit auch dann gewährleistet bleibt, wenn eine Komponente, etwa ein Transformator oder ein Stromkreis, ausfällt oder abgeschaltet wird. Das heißt, es darf in diesem Fall nicht zu unzulässigen Versorgungsunterbrechungen oder einer Ausweitung der Störung kommen. Außerdem muss die Spannung innerhalb der zulässigen Grenzen bleiben und die verbleibenden Be triebsmittel dürfen nicht überlastet werden. Diese allgemein anerkannte Regel der Technik gilt grundsätzlich auf allen Netzebenen. Im Verteilnetz werden allerdings je nach Kundenstruktur Versorgungsunterbrechungen in Grenzen toleriert, wenn sie innerhalb eines definierten Zeitraums behoben werden können. Andererseits wird in empfindlichen Bereichen des Übertragungsnetzes sogar ein über das (n-1)-Kriterium hinausgehender Maßstab angelegt: Etwa, wenn besonders sensible Kunden wie Werke der Chemie- oder Stahlindustrie versorgt werden oder wenn ein Ausfall eine großflächigere Störung oder eine Gefahrensituation nach sich ziehen würde. Hier wird das Netz so ausgelegt, dass auch bei betriebsbedingter Abschaltung eines Elements und zeitgleichem Ausfall eines weiteren die Netzsicherheit gewährleistet bleibt.