Steuerbarkeitscheck

Mit der EnWG-Novelle vom Februar 2025 wurde ein sogenannter „Steuerbarkeitscheck“ für Erzeugungsanlagen und Speicher eingeführt, der Umsetzungsaufgaben für alle Anschlussnetzbetreiber vorsieht.

Gesetzliche Grundlage ist der  § 12 Abs. 2b EnWG. Hiernach sind Netzbetreiber (aller Ebenen) verpflichtet, jährlich zu testen, ob die Steuerbarkeit von Anlagen (§ 13a Abs. 1 / § 14 Abs. 1 EnWG) gegeben ist.

Die Ergebnisse sind dem vorgelagerten Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen, der diese plausibilisieren muss. Auf dieser Datenbasis sind die ÜNB verpflichtet, einen Bericht zu erstellen, der bis zum 30. November eines jeden Jahres an die BNetzA und das BMWK zu übermitteln ist.

Die durch die ÜNB erarbeiteten Leitlinien zum Steuerbarkeitscheck sind auf der Webseite  www.netztransparenz.de unter dem Menüpunkt  Netztransparenz > Systemdienstleistungen > Betriebsfuehrung > Leitlinien Steuerbarkeitscheck EnWG § 12 Abs. 2 d veröffentlicht.

Über den nachfolgenden Link gelangen Sie direkt zu den Leitlinien:  www.netztransparenz.de/de-de/Systemdienstleistungen/Betriebsfuehrung/Leitlinien-Steuerbarkeitscheck-EnWG-12-Abs-2-d