Kapazitätsreserve
Durch die „Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung, des Einsatzes und der Abrechnung einer Kapazitätsreserve ( Kapazitätsreserveverordnung – KapResV)“ werden die deutschen Übertragungsnetzbetreiber mit der gemeinschaftlichen Ausschreibung einer Kapazitätsreserve in Höhe von bis zu 2 GW beauftragt.
Für allgemeine Anfragen zur Umsetzung der Kapazitätsreserve nutzen Sie bitte die folgende Kontaktadresse: ten.noirpma@tkatnoK-seRpaK
Nähere Hinweise zur Kapazitätsreserve sowie zum Ausschreibungsverfahren finden Sie unter folgendem Link: https://www.netztransparenz.de/EnWG/Kapazitaetsreserve
Die Amprion GmbH behält sich vor, die veröffentlichten Informationen ohne Vorankündigung zu aktualisieren.