Einspeisung von Windenergie
Amprion veröffentlicht gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 8 Netzzugangsverordnung Strom (StromNZV) Daten zur vorgesehenen Einspeisung von Windenergie sowie der tatsächlichen Einspeisung. Grundlage für die Werte zur vorgesehenen Einspeisung sind die Prognosen, die für die Abwicklung des unverzüglichen Belastungsausgleichs zwischen den ÜNB ausgetauscht werden. Die angegebenen Werte zur tatsächlichen Einspeisung entsprechen einer kurzfristigen Hochrechnung auf Grundlage einer begrenzten Anzahl von gemessenen Referenzanlagen. Die dargestellten Daten sind nicht für die Jahresabrechnung nach § 14 EEG relevant. Die abrechnungsrelevanten Daten der tatsächlichen Einspeisung ergeben sich erst aus der Datenmeldung nach § 14 Abs. 6 EEG zum 30. April und deren Testierung zum 30. Juni des Folgejahres.