Bundesverwaltungsgericht bestätigt Planfeststellungsbeschluss

m 15. Dezember 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Planfeststellungsbeschluss für den rheinland-pfälzischen Genehmigungsabschnitt der geplanten 380-Kilovolt (kV)-Höchstspannungsfreileitung von Kruckel (Dortmund) nach Dauersberg in Rheinland-Pfalz bestätigt. Gegen den Planfeststellungsbeschluss hatten die beiden rheinland-pfälzischen Ortsgemeinden Brachbach und Mudersbach geklagt. Die Gerichtsentscheidung ist ein wichtiger Meilenstein für die Sicherung der Energieversorgung. Bei dem Leitungsbauvorhaben Kruckel-Dauersberg handelt es sich um ein Projekt des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG). Es dient insbesondere auch dazu, Netzüberlastungen auf den heute bestehenden Leitungen, vor allem im östlichen Ruhrgebiet, zu vermeiden.

Für Vorhaben nach dem EnLAG besteht die Besonderheit einer erst- und letztinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts. Weitere Klageverfahren sind ausgeschlossen. Der Gesetzgeber will damit eine Beschleunigung der EnLAG-Vorhaben als vordringliche Infrastrukturprojekte auch in Gerichtsverfahren sicherstellen. "Ziel unserer Planung war, Siedlungsgebiete bestmöglich zu entlasten und gleichzeitig den Naturraum nicht über Gebühr neu zu belasten", erklärt Claas Hammes. Der Amprion-Projektsprecher weiter: "Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes sehen wir unser Vorgehen bestätigt." In der mündlichen Urteilsbegründung stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass der von den Ortsgemeinden beklagte Planfeststellungsbeschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord rechtmäßig ist. Insbesondere betrifft dies den Punkt der Alternativenprüfung. Unter Berücksichtigung der existierenden Vorbelastung hat das Gericht den geplanten Leitungsbau in bereits vorhandener Trasse bestätigt.

Gerichtsurteil betrifft Leitungsabschnitt in Rheinland-Pfalz

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes macht endgültig den Weg frei für die Errichtung und den Betrieb von rund 16 Kilometern Freileitung. 13 Kilometer davon erstrecken sich von der Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Nordrhein-Westfalen bis zur Umspannanlage Dauersberg. Die restlichen rund drei Kilometer sind der rheinland-pfälzische Teil des Abzweigs zur Umspannanlage Eiserfeld in Nordrhein-Westfalen. Über die noch laufende Klage der Ortsgemeinde Mudersbach gegen den nordrhein-westfälischen Abschnitt zur Umspannanlage Eiserfeld, der rund 1,2 Kilometer lang ist, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht zu einem späteren Zeitpunkt.

Anzahl der Strommasten fast halbiert

Für die geplante Höchstspannungsfreileitung sollen im Wesentlichen die existierenden Trassenräume der vorhandenen 110- und 220-kV-Freileitungen genutzt werden. Die alten Freileitungen mit 98 Masten werden im Zuge der Maßnahme zurückgebaut und durch 56 neue - und damit insgesamt 42 Maste weniger - ersetzt. Die neuen Masten werden höher ausfallen. Die Stromkreise der bisherigen 110-kV-Freileitungen werden auf den neuen Masten der 380-kV-Freileitung mitgeführt. Auf diese Weise werden neue Betroffenheiten und die Auswirkung auf Natur- und Umwelt so gering wie möglich gehalten.

Zum Hintergrund

Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf des Leitungsbauprojektes sind im Energieleitungsausbaugesetz von 2009 festgeschrieben. Durch den Ausbau der Leitung von Dortmund über Dauersberg und weiter bis Frankfurt soll die Energieversorgung zwischen erzeugungsstarken und verbrauchslastigen Regionen sichergestellt werden. Der Bau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Kruckel (Dortmund) nach Dauersberg in Rheinland-Pfalz ist auf einer Gesamtlänge von etwa 113 Kilometer erforderlich. Weitere Information zu den verschiedenen Trassenabschnitten finden Sie im Internet unter: http://netzausbau.amprion.net/.

Claas Hammes
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