Nächster Meilenstein für Höchstspannungsfreileitung zwischen Hessen und Bayern

Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion hat den Untersuchungsrahmen von der Bundesnetzagentur erhalten. Damit stehen die Aufgaben für das weitere Genehmigungsverfahren im Vorhaben Aschaffenburg – Urberach fest.

Zwischen dem hessischen Rödermark und dem bayerischen Aschaffenburg soll eine neue Höchstspannungsfreileitung entstehen, um dem stark steigenden Strombedarf im süd-östlichen Teil von Hessen und im Nordwesten Bayerns gerecht zu werden. Für dieses Vorhaben – Nr. 96 aus dem Bundesbedarfsplangesetz – hatte Amprion im September 2024 den Antrag auf Bundesfachplanung bei der Bundesnetzagentur gestellt.

Ende November fand eine öffentliche Antragskonferenz in Aschaffenburg statt, an dem vor allem Träger öffentlicher Belange beteiligt waren. Sie konnten sich zu Umfang und Inhalt der weiteren Untersuchungen zu raumordnerischen und umweltfachlichen Belangen einbringen.

Untersuchungsrahmen festgelegt

Jetzt steht auf Basis der bisherigen Beteiligung der sogenannte Untersuchungsrahmen für die Erstellung der Bundesfachplanungsunterlagen nach § 8 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) fest. „Der Untersuchungsrahmen definiert für Amprion Gegenstand und Umfang der weiterführenden Schritte zur Ermittlung eines verbindlichen Trassenkorridors – sozusagen unsere Hausaufgaben im Genehmigungsverfahren“, erklärt Tim Kräutner, der zuständige Projektleiter. Die Unterlagen zur Bundesfachplanung nach § 8 NABEG sollen bis Mitte 2026 erstellt und bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden. Der Untersuchungsrahmen kann auf der  Internetseite der Behörde eingesehen werden.

Bisher konnte Amprion insgesamt vier umsetzungsfähige Trassenkorridore ermitteln, die für einen möglichst raum- und umweltverträglichen Trassenverlauf in Frage kommen. Diese werden nun umfangreich untersucht. Zudem hat die Bundesnetzagentur Amprion beauftragt, einen zusätzlichen potenziellen Trassenkorridorverlauf östlich des Mains und eine weitere Verbindung von Trassenkorridoralternativen im Bereich Babenhausen zu untersuchen.

Im Zuge der Erstellung der Unterlagen zur Bundesfachplanung nach § 8 NABEG werden eine Raumverträglichkeitsstudie sowie ein Umweltbericht erstellt. „Wir werden die in Frage kommenden Trassenkorridoralternativen umfangreich untersuchen und abwägen, bevor die Bundesnetzagentur die erstellten Unterlagen final prüft und die Bundesfachplanungsentscheidung trifft“, so Tim Kräutner.

Nächste Schritte im Genehmigungsverfahren

Aktuell läuft das Bundesfachplanungsverfahren mit dem Ziel, einen bis zu 1.000 Meter breiten Trassenkorridor für die Umsetzung des Vorhabens festzulegen. Auf das Bundesfachplanungsverfahren folgt ein Planfeststellungsverfahren. Dabei wird ein konkreter Trassenverlauf innerhalb des bis dahin festgelegten Korridors ermittelt.

Amprion plant nach derzeitigem Stand den Abschluss des Planfeststellungsverfahrens bis Ende 2031. Die Inbetriebnahme der rund 25 Kilometer langen Leitung mit zwei 380-Kilovolt-Stromkreisen ist für 2035 vorgesehen.

Amprion wird weiterhin über den Fortschritt des Vorhabens informieren.

Aktuelle Termine und Informationen zum Projekt stehen unter  www.amprion.net/vorhaben96 zur Verfügung.

Amprion hat mit dem Antrag auf Bundesfachplanung insgesamt vier umsetzungsfähige Trassenkorridore identifiziert, die für einen möglichst raum- und umweltverträglichen Trassenverlauf in Frage kommen. Gemäß Untersuchungsrahmen werden ergänzende Prüfungen notwendig, die einen Trassenkorridorverlauf östlich des Mains und eine Verbindung von Trassenkorridoralternativen im westlichen Bereich Babenhausens vorsehen. Bildnachweis: © Amprion GmbH

Janina Heidl
Janina Heidl
Projektsprecherin