Bundesverwaltungsgericht bestätigt Planfeststellungsbeschluss
Am 6. April 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der 110/380-Kilovolt (kV)-Höchstspannungsfreileitung von Wesel an die niederländische Grenze bestätigt. Gegen den Planfeststellungsbeschluss hatte ein Anwohnerpaar geklagt. Bei dem Leitungsbauvorhaben Wesel-Niederlande handelt es sich um ein Projekt des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG). Es dient dazu, die Systemsicherheit zu steigern und den europäischen Netzverbund bedarfsgerecht zu verstärken.
Für Vorhaben nach dem EnLAG besteht die Besonderheit einer erst- und letztinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts. Die Entscheidung kann nicht mehr angefochten werden. Der Gesetzgeber will damit eine Beschleunigung der EnLAG-Vorhaben als vordringliche Infrastrukturprojekte auch in Gerichtsverfahren sicherstellen. "Ziel unserer Planung war, Siedlungsgebiete und Naturraum bestmöglich zu entlasten", sagte die Pressesprecherin Solveig Wright. Wright weiter: "Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes sehen wir unser Vorgehen bestätigt." In der mündlichen Urteilsbegründung stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass der von Anwohnern beklagte Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster rechtmäßig ist. Insbesondere wurde damit die Trassenführung bestätigt.
Gesamte Leitung von Wesel bis Doetinchem kann gebaut werden
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes macht den Weg frei für die weitere Errichtung und den Betrieb des 17,5 Kilometer langen Abschnitts vom nordrhein-westfälischen Wittenhorst bei Hamminkeln bis zur Bundesgrenze zu den Niederlanden. Die Leitung soll insgesamt eine Länge von 57 Kilometern haben, wovon 22 Kilometer in den Niederlanden gebaut werden. Mit dieser Entscheidung ist der Weg nun frei für die Fertigstellung des gesamten Projekts. Die Leitung wird die Verbindung zwischen Deutschland und den Niederlanden stärken.
Zum Hintergrund
Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf des Leitungsbauprojektes sind im Energieleitungsausbaugesetz von 2009 festgeschrieben. Durch den Ausbau der Leitung von Wesel in die Niederlande erhöht sich die Transportkapazität zwischen den Netzen von Amprion und dem niederländischen Übertragungsnetzbetreiber Tennet deutlich. Das dient der Steigerung der Systemsicherheit und der bedarfsgerechten Stärkung des europäischen Netzverbundes. Weitere Informationen zu den verschiedenen Trassenabschnitten finden Sie im Internet unter: http://netzausbau.amprion.net/.