Freileitungsprojekt Kruckel – Dauersberg: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Trassenführung in Abschnitt C

Am 20. Juni 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Planfeststellungsbeschluss für den Genehmigungsabschnitt C der geplanten 380-Kilovolt-Höchstspannungsfreileitung von Kruckel (Dortmund) nach Dauersberg in Rheinland-Pfalz in wesentlichen Punkten bestätigt. Nachbesserungsbedarf sieht das Gericht bei der Standortbegründung für die geplante Umspannanlage.

Das Gericht hatte sich mit Klagen der Stadt Kreuztal und mehrerer Privatpersonen gegen die Trassenführung im Abschnitt C im Heestal sowie den Standort der dort geplanten Umspannanlage befasst. Der zuständige Senat wies die Klage gegen die Trassenführung zurück, sah aber naturschutzrechtliche Mängel im Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg für die Umspannanlage. Über den Standort der Anlage müsse nun neu entschieden werden.

„Wir begrüßen, dass das Gericht die Trassenführung der Leitung grundsätzlich bestätigt hat. Auch für den Standort der Umspannanlage hat das Gericht bereits grundsätzlich Aspekte anerkannt, die für den Standort in Junkernhees sprechen“, erläutert Andreas Lehmann, Projektsprecher bei Amprion. „Wir warten nun die schriftliche Urteilsbegründung ab und entscheiden darauf aufbauend, wie wir weiter vorgehen“, so Lehmann abschließend.“

Die Bezirksregierung Arnsberg hatte am 7. Juli 2022 den Planfeststellungsbeschluss für den Leitungsabschnitt C der neu zu errichtenden Freileitung zwischen Kruckel bei Dortmund und Dauersberg in Rheinland-Pfalz erlassen. Der Abschnitt erstreckt sich über etwa 37 Kilometer zwischen Attendorn im Kreis Olpe und der Landesgrenze Rheinland-Pfalz.

Für Vorhaben nach dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) ist in erster und letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht zuständig. Der Gesetzgeber will damit eine Beschleunigung der EnLAG-Vorhaben als vordringliche Infrastrukturprojekte auch in Gerichtsverfahren sicherstellen.

Andreas Lehmann
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Andreas Lehmann
Projektsprecher