Leitungsbauprojekt nimmt wichtige Hürde
Am 10. April 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss für den Genehmigungsabschnitt „Binnenland“ des Leitungsbauvorhabens Niederrhein/Wesel – Osterath bestätigt. Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion kann das Vorhaben nun in dem von der Klage betroffenen Bereich wie planfestgestellt umsetzen.
Amprion verstärkt im Rahmen des Vorhabens Nr. 14 des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) die Übertragungskapazität im Rheinland durch den Ausbau des Höchstspannungsnetzes zwischen der Umspannanlage Niederrhein/Wesel und Osterath bei Düsseldorf. Die energiepolitische Notwendigkeit der Maßnahme wurde durch die Verabschiedung des Energieleitungsausbaugesetzes gesetzlich anerkannt. Die rund 53 Kilometer lange 380-Kilovolt-Verbindung führt von der Umspannanlage Niederrhein in Wesel über Moers (Utfort) und Krefeld nach Osterath bei Düsseldorf. Aufgrund der Komplexität des Vorhabens wurde es in mehrere Genehmigungsabschnitte unterteilt, so wird der Genehmigungsabschnitt „Rheinquerung“ zwischen den Punkten Voerde und Budberg in einem eigenen Planfeststellungsverfahren erörtert.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 29.09.2022 zum Genehmigungsabschnitt „Binnenland“ (Umspannanlage Niederrhein bis Punkt Voerde und Punkt Budberg bis zum Punkt St. Tönis) wurde eine Klage der Stadt Moers vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage am 10. April ab.
„Damit können die Maßnahmen zur Umsetzung des Vorhabens im von der Klage betroffenen Bereich wie vorgesehen fortgeführt werden“, erläutert Christoph Alt, Projektsprecher bei Amprion. Amprion hat bereits vorbereitende Maßnahmen und Baumaßnahmen durchgeführt, um eine Verzögerung in diesem für die Energiewende wichtigen Projekt zu vermeiden „Der Baustart für den Abschnitt zwischen der Umspannanlage Niederrhein und dem Punkt Voerde ist für den Sommer dieses Jahres vorgesehen. Arbeiten sind ebenso zwischen dem Punkt Neukirchen und dem Punkt Hüls-West vorgesehen“, erklärt Alt weiter.
Das Vorhaben: Von Wesel bis St. Tönis
Das EnLAG Vorhaben Nr. 14 sieht vor, die derzeitige 220-Kilovolt-Freileitung zwischen Wesel und Krefeld-Hüls im Abschnitt zwischen der Umspannanlage Wesel/Niederrhein (Stadt Wesel) und der Umspannanlage Utfort (Stadt Moers) durch eine neue Höchstspannungsleitung zu ersetzen. Die neue Leitung soll Energie auf der Spannungsebene 380-Kilovolt transportieren. Zusätzlich wird auf diesem Abschnitt eine 110-Kilovolt-Leitung mitgeführt.
Zwischen der Umspannanlage Utfort (Stadt Moers) und dem Punkt Hüls-West (Stadt Krefeld) ist auf rund 15 Kilometern der Neubau einer 380-Kilovolt-Leitung im Trassenraum der vorhandenen 220-Kilovolt-Freileitungstrasse geplant. Die 220-Kilovolt-Leitung wird anschließend zurück gebaut.
Zwischen dem Punkt Hüls-West und St. Tönis besteht bereits eine Leitung. Hier sollen die Masten von 220-Kilovolt auf 380-Kilovolt umgestellt werden. So kann die 380-Kilovolt-Verbindung bis in den Bereich der Umspannanlage St. Tönis fortgesetzt werden.