Bestätigung des Netzentwicklungsplans für ein klimaneutrales Stromübertragungsnetz
- Bundesnetzagentur bestätigt erstmalig mehr Maßnahmen als im 2. Entwurf des Netzentwicklungsplan vorgesehen
- Zusammenarbeit zwischen Strom- und Gasnetzbetreibern wird im nächsten Netzentwicklungsplan intensiviert
Berlin, Dortmund, Bayreuth, Stuttgart. Nach intensiver Prüfung und einer ausführlichen Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) heute den aktuellen Netzentwicklungsplan (NEP) der vier deutschen Strom-Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW bestätigt. Der aktuelle NEP enthält Szenarien für die Jahre 2037 und 2045 und beschreibt erstmalig ein Stromübertragungsnetz für ein klimaneutrales Energiesystem. Die BNetzA hat mehr Maßnahmen bestätigt als von den ÜNB im zweiten Entwurf vorgesehen waren.
Mit der NEP-Bestätigung hat die BNetzA zwei der fünf neuen Gleichstromverbindungen um jeweils zwei Gigawatt Leistung erweitert. Neue Netzverknüpfungspunkte sind für DC42plus Sahms/Nord (Schleswig-Holstein) und Trennfeld (Bayern) und für DC40plus Dörpen (Niedersachsen) und Klostermansfeld (Sachsen-Anhalt). Das erhöht die Übertragungsleistung in Richtung Süden. Die BNetzA hat zudem 21 Offshore-Netzanbindungssysteme (ONAS) neu bestätigt. Um On- und Offshore-Projekte optimal zu bündeln, wurde ein Projekt mehr als von den ÜNB im zweiten NEP-Entwurf vorgesehen bestätigt. Darüber hinaus wurde der Bedarf für zahlreiche neue Wechselstrom-Leitungen sowie Um- und Neubauten von Umspannwerken bestätigt.
Der Ausbau des Übertragungsnetzes wird mittel- bis langfristig dazu beitragen, die hohen Kosten für Redispatch-Maßnahmen zu reduzieren, weil mehr Strom von den Erzeugungs- zu den Verbrauchszentren transportiert werden kann. Der Ausbau von Umspannwerken dient dazu, immer mehr dezentral und regional erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien von den Verteilnetzbetreibern aufzunehmen und abzutransportieren. Er dient auch der Deckung der durch die Sektorenkopplung von Wärme und Verkehr prognostizierten Laststeigerung. Zusätzlich sind in den Umspannwerken auch zahlreiche neue Betriebsmittel zur Frequenz- und Spannungshaltung erforderlich, um einen sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten.
Der jetzt bestätigte Netzentwicklungsplan dient als Basis für den Bundesbedarfsplan. Mit dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) stellt der Gesetzgeber für die darin enthaltenen Vorhaben die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf verbindlich fest. Das BBPlG ist der gesetzliche Auftrag an die Übertragungsnetzbetreiber, diese Vorhaben umzusetzen.
Aktuelle politische Entscheidungen wie etwa die CO2-Speicherung (CCS) und die damit verbundenen veränderten Rahmenbedingungen werden in die künftige Berechnung des erforderlichen Netzausbaubedarfs einfließen. Die vier ÜNB arbeiten derzeit gemeinsam am Szenariorahmen für den NEP 2025, der wieder auf die Zieljahre 2037 und 2045 blickt. Der Entwurf muss der BNetzA bis zum 30. Juni 2024 vorliegen.
Die Infrastrukturen von Strom, Gas und Wasserstoff müssen zukünftig weiter zusammenwachsen und ihre Planung immer stärker aufeinander abgestimmt werden. Deshalb intensivieren die ÜNB ihre Zusammenarbeit mit den Gas-Fernleitungsnetzbetreibern (FNB). Der Entwicklungsbedarf des Strom- und des Gasnetzes wird ab diesem Jahr in einem aufeinander abgestimmten Zeitplan erarbeitet. Auf der Plattform infrastrukturbedarf-abfrage-nep.de können Großverbraucher ihren Strom-, Gas- und Wasserstoffbedarf angeben. Diese Angaben werden von den FNB und ÜNB für die bedarfsgerechte Planung der Strom- und Gas-Infrastruktur bis zum 22. März benötigt, damit sie in den nächsten NEP einfließen können.
Weitere Information unter netzentwicklungsplan.de