Amprion beginnt Dialog für Gleichstromleitung A-Nord zwischen Niedersachsen und NRW
Das Projekt A-Nord bildet den rund 300 Kilometer langen nördlichen Teil des Korridors A. Dieser zählt zu den drei Hauptschlagadern der Energiewende. Nach Fertigstellung wird diese Gleichstromverbindung eine große Menge der elektrischen Energie aus dem windreichen Norden in die Verbrauchszentren im Westen und Süden Deutschlands transportieren. Während der südliche Teil, das "Ultranet", als Hybrid-Freileitung realisiert werden soll, plant Amprion A-Nord vorrangig als Erdkabel. Ziel der Planungen ist es, eine möglichst geradlinige Trasse zu finden. Verfahrensführende Behörde ist die Bundesnetzagentur. Die Inbetriebnahme der Leitung ist für das Jahr 2025 geplant.
"Wir wollen vor dem Genehmigungsverfahren einen möglichst genauen Blick auf den Raum bekommen, in dem wir das Projekt später umsetzen", sagt Klaus Wewering, Projektleiter A-Nord. Seit Frühjahr dieses Jahres ist Amprion alleiniger Vorhabenträger des Projektes.
Fokus auf Erdkabel bei A-Nord
Nachdem der Gesetzgeber zu Jahresbeginn den Vorrang der Erdverkabelung für das Projekt A-Nord beschlossen hatte, rollte Amprion die Planungen neu auf. Wewering: "Wir befinden uns nun in der Analyse des Untersuchungsraums für die spätere Trasse." Bevor Amprion genaue Trassenkorridore ermittelt, sind in mehreren Stufen Gespräche mit Interessensgruppen wie Bürgern sowie Verwaltung und Politik geplant. "Wir setzen den Schwerpunkt in der frühen Planungsphase auf den Dialog in den Regionen, bevor wir konkrete Verläufe skizzieren", sagt Wewering. "Das wird auch Einfluss darauf haben, wie unser Antrag zur Bundesfachplanung aussieht."
Das Genehmigungsverfahren für A-Nord, Vorhaben Nummer eins im Bundesbedarfsplangesetz, ist zweistufig aufgebaut: Ziel der Bundesfachplanung ist es, den bestmöglichen Trassenkorridor für die Leitung festzulegen und dabei die Schutzgüter Mensch, Natur und Umwelt gleichermaßen zu berücksichtigen. Dies ist eine verbindliche Vorgabe für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren, in dem der konkrete Trassenverlauf bestimmt und das Vorhaben durch die Bundesnetzagentur rechtlich zugelassen wird. Die Pläne beschreiben detailliert die Realisierung des Bauvorhabens. In beiden Genehmigungsphasen beteiligt die Bundesnetzagentur Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit in Form von Antragskonferenzen und Erörterungsterminen.