Bundesverwaltungsgericht weist Klagen gegen die Umgehung in Gescher ab
Am 31. März 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig drei Klagen gegen die Umgehung der 380-Kilovolt-Freileitung vom Punkt Nordvelen bis zur Kabelübergabestation (KÜS) Legden im Mastbereich 89 – 96A abgewiesen. Bereits am 21. März, am Tag der mündlichen Verhandlung, wurde eine weitere Klage abgewiesen.
Der rund 15 Kilometer lange Genehmigungsabschnitt ist Teil der Gesamtverbindung zwischen Dörpen in Niedersachsen und Wesel in Nordrhein-Westfalen, die als Vorhaben Nummer 5 im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) verankert ist. Vier Privatpersonen hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster geklagt.Der angefochtene Beschluss für die 380-Kilovolt-Leitung ist somit rechtskräftig.
„Nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts am 21. März hatten wir uns dieses Urteil, das es uns erlaubt, in der Umgehung zu bauen, erhofft. Es bestätigt auch die sorgfältige Abwägung der Alternativen durch die Bezirksregierung Münster. Wäre den Klagen so stattgegeben worden und die Umgehung in Gescher wäre somit nicht realisierbar gewesen, hätte dies zu erheblichen Verzögerungen für den Lückenschluss in Nordrhein-Westfalen geführt“, erläutert Amprion-Jurist Matthias Rahe, der für EnLAG Nr. 5 verantwortlich ist.
Wichtige Entscheidung für die Inbetriebnahme der Leitung
Das Gericht hat festgestellt, dass keine Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen bestehen.Amprion rechnet daher mit einer Fertigstellung des Genehmigungsabschnitts innerhalb von 12 bis 18 Monaten. Die Gesamtinbetriebnahme der Leitung zwischen Dörpen und Wesel ist voraussichtlich 2027.