BorWin4: Planfeststellungsverfahren in der Ausschließlichen Wirtschaftszone beginnt
Das Planfeststellungsverfahren von BorWin4 in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee beginnt. Die Seekabelverlegung soll 2027 starten. Die Inbetriebnahme von BorWin4 wird 2028 erfolgen – ein Jahr früher als ursprünglich geplant.
Amprion bindet mit dem Offshore-Netzanbindungssystem BorWin4 Windparks in der Nordsee an das Übertragungsnetz an. Die Windparks liegen in der sogenannten Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und fallen damit in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Im Frühjahr 2021 hatte Amprion die Genehmigungsunterlagen zur Vollständigkeitsprüfung bei der Bundesbehörde eingereicht. Gegenstand der Unterlagen sind die Konverterplattform BorWin delta und das etwa 90 Kilometer lange Seekabelsystem nördlich der 12-Seemeilen-Grenze. Die Vereinbarkeit des Projektes mit der Sicherheit des Schiffs- und Luftverkehrs sowie dem Schutz der Meeresumwelt findet besondere Berücksichtigung. Nachdem das BSH die Vollständigkeit der Unterlagen bestätigt hat, beginnen das Planfeststellungsverfahren sowie die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit, von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Amprion hat im vergangenen Jahr bereits die wesentlichen Aufträge in der AWZ vergeben: Siemens Energy und Dragados Offshore werden die Konverterplattform liefern, Prysmian Powerlink die Seekabel.
Mehrstufiges Freigabeverfahren im Anschluss
Amprion rechnet bereits in den nächsten Wochen mit den Rückmeldungen aus dem Beteiligungsverfahren. Die anschließende Prüfung durch das BSH beinhaltet auch eine Interessenabwägung. Ziel ist es, den Planfeststellungsbeschluss bis spätestens Anfang 2024 zu erhalten. Die AWZ birgt im Vergleich zu den anderen Genehmigungsabschnitten eine Besonderheit: Nach dem Beschluss folgt noch ein Vollzugsverfahren mit einem mehrstufigen Freigabeverfahren. Amprion muss die im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Nebenbestimmungen bei der technischen Umsetzung berücksichtigen und dies nachweisen. „Der Beginn des Planfeststellungsverfahrens ist für uns enorm wichtig. Wir wollen BorWin4 bereits 2028 – und damit ein Jahr früher als ursprünglich geplant – in Betrieb nehmen. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag, um die Beschleunigungsziele der Bundesregierung zu erreichen“, so Projektleiter Mario Bechmann.