Bundesverwaltungsgericht bestätigt Planfeststellungsbeschluss
Am 21. Februar 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Planfeststellungsbeschluss für den in Nordrhein-Westfalen gelegenen Genehmigungsabschnitt B der geplanten 380-Kilovolt-Höchstspannungsfreileitung von Kruckel (Dortmund) nach Dauersberg in Rheinland-Pfalz bestätigt.
Die Gerichtsentscheidung ist ein wichtiger Meilenstein für die Sicherung der Energieversorgung sowie die Umsetzung der Energiewende in Deutschland. Bei dem Leitungsbauvorhaben von Kruckel nach Dauersberg handelt es sich um Vorhaben Nr. 19 des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG). Die geplante Verbindung ist von besonderer Bedeutung für die Versorgungssicherheit Nordrhein-Westfalens und den überregionalen Stromtransport von Nord- nach Süddeutschland.
Planfeststellungsbeschluss und anschließende Klage
Gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg hatte eine Privatperson aus Attendorn geklagt. Im Klageverfahren beanstandete die Klägerseite unter anderem die geplante Ausführung der temporären Leitungsführung (Provisorium), die für das Projekt erforderlich ist. In der mündlichen Urteilsverkündung bescheinigte das Bundesverwaltungsgericht dem Planfeststellungsbeschluss, dass dieser nicht an den geltend gemachten Mängeln leidet. Insbesondere betrifft dies den Punkt der provisorischen Leitungsführung. Aus diesem Grund wurde die Klage abgewiesen.
Für Vorhaben nach dem EnLAG ist in erster und letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht zuständig. Der Gesetzgeber will damit eine Beschleunigung der EnLAG-Vorhaben als vordringliche Infrastrukturprojekte auch in Gerichtsverfahren sicherstellen. Weitere Klageverfahren sind ausgeschlossen. Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion startete nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses den Bau des Leitungsabschnitts auf eigenes unternehmerisches Risiko.
Vorhandene Trassenräume und Bündelungspotential genutzt
Für die geplante Höchstspannungsfreileitung nutzt Amprion im Wesentlichen die Trassenräume der bereits vorhandenen 110- und 220-Kilovolt-Freileitungen. Die Stromkreise der bisherigen 110-kV-Freileitungen werden auf den neuen Masten der 380-kV-Freileitung mitgeführt. Auf diese Weise hält der Übertragungsnetzbetreiber die Auswirkungen auf Mensch, Natur- und Umwelt so gering wie möglich.