Bundesverwaltungsgericht bestätigt ergänzenden Planfeststellungsbeschluss
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt Fellerhöfe – St. Tönis am 7. Oktober 2021 bestätigt und die Klage der Stadt Krefeld abgewiesen. Bei dem Abschnitt handelt sich um einen Teil der geplanten 380-Kilovolt-Höchstspannungsfreileitung, die von Wesel nach Osterath bei Düsseldorf führt. Mit der Bestätigung des ergänzenden Planfeststellungsbeschlusses ist dieser bestandskräftig geworden. Weitere Klagen sind ausgeschlossen, sodass der Dortmunder Übertragungsnetzbetreiber Amprion die Bauarbeiten ab Mitte Oktober fortführen wird.
Die am 7. Oktober 2021 getroffene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein wichtiger Meilenstein für die Umsetzung der Energiewende in Deutschland. Die Stadt Krefeld hatte gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf aus 2019 geklagt. Weitere Klageverfahren auf dem Instanzenweg sind ausgeschlossen, da für Vorhaben nach dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) in erster und letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht zuständig ist. Der Gesetzgeber will damit die Umsetzung wichtiger Infrastrukturprojekte beschleunigen.
Nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses im Jahr 2012 hatte Amprion die Bauarbeiten auf eigenes unternehmerisches Risiko gestartet. Dabei hatte der Übertragungsnetzbetreiber 20 von 23 Masten errichtet sowie auf Teilen der Strecke bereits Leiterseile angebracht. 2013 sah das Bundesverwaltungsgericht aufgrund einer Klage der Stadt Krefeld gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss Nachbesserungsbedarf, da im Rahmen des ursprünglichen Planfeststellungsverfahrens keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde. Dieser Schritt wurde in einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren nachgeholt; die ursprünglichen Planungen von Amprion mussten jedoch nicht geändert werden. Der ergänzende Planfeststellungsbeschluss erging 2019 durch die Bezirksregierung Düsseldorf und wurde erneut von der Stadt Krefeld beklagt. Die Klage wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen.
Ab Mitte Oktober 2021 wird Amprion die letzten drei Masten errichten und die fehlenden Abschnitte beseilen.
„Wir waren sehr zuversichtlich, dass die Klage in allen Punkten abgewiesen wird und wir die wichtige Stromverbindung zeitnah fertigstellen können“, sagt Projektsprecherin Anne Frentrup. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Antrag der Stadt Krefeld im vorausgegangenen Eilverfahren bereits abgelehnt – mit der Begründung, dass die Klage im Hauptsacheverfahren voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg haben werde. „Wir freuen uns, dass nun Klarheit herrscht und hoffen, dass wir auf dieser Basis gut mit den betroffenen Städten zusammenarbeiten und den Dialog konstruktiv fortführen werden“, so Frentrup.
Der Abschnitt: Fellerhöfe – St. Tönis
Die geplante 380-kV-Höchstspannungsfreileitung verläuft über rund 7,3 Kilometer parallel zu einer vorhandenen Freileitung auf dem Gebiet der Stadt Krefeld vom Punkt Fellerhöfe nahe dem Rastplatz Hoxhöfe (A44) bis zum Punkt St. Tönis an der Umspannanlage St. Tönis. Durch den geplanten Leitungsverlauf werden auch Flächen auf den Gebieten der Städte Meerbusch und Willich berührt. Der Abschnitt ist ein Teil des EnLAG Vorhabens Nr. 14.
Das Vorhaben: EnLAG Nr. 14
Die rund 53 Kilometer lange 380-Kilovolt-Verbindung führt von der Umspannanlage Niederrhein in Wesel über Moers (Utfort) und Krefeld nach Osterath bei Düsseldorf. Von Wesel bis zum Punkt Hüls West in Krefeld ist ein Neubau im Bereich des bisherigen Trassenraums vorgesehen. Zwischen dem Punkt Hüls West und dem Punkt St. Tönis (Krefeld) wird Amprion Bestandstrassen nutzen. Den Abschnitt vom Punkt St. Tönis bis zum Punkt Fellerhöfe wird Amprion nach der nun vorliegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts voraussichtlich bis Ende Februar 2022 fertigstellen. Der restliche Abschnitt bis Osterath ist bereits in Betrieb.