Bundesverwaltungsgericht bestätigt Planfeststellungsbeschluss
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Planfeststellungsbeschluss für die 380-Kilovolt-Höchstspannungsleitung von Gütersloh bis Hesseln bestätigt. Die Gerichtsentscheidung ist wichtig, um den schon begonnenen Leitungsbau weiter voranzutreiben. Die geplante Verbindung ist ein wesentlicher Baustein im nördlichen Wechselstromnetz, um den Windstrom aus dem Nordseeraum in die Verbrauchszentren zu transportieren.
Bei dem Leitungsbauvorhaben Gütersloh bis Hesseln handelt es sich um einen Abschnitt der Verbindung zwischen Gütersloh (NRW) und Wehrendorf (NDS), Projekt Nummer 16 des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG). Es dient dazu, Netzüberlastungen in Niedersachsen aufgrund der zunehmenden Einspeisung aus Windparks im Nordseeraum zu vermeiden und Strom in Verbrauchszentren in Nordrhein-Westfalen zu transportieren.
Für Vorhaben nach dem EnLAG besteht die Besonderheit einer erst- und letztinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts. Der Gesetzgeber will damit eine Beschleunigung der EnLAG-Vorhaben als vordringliche Infrastrukturprojekte auch in Gerichtsverfahren sicherstellen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagen abgewiesen. Damit ist der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Detmold bestandskräftig und kann nicht mehr angefochten werden. Das Gericht hat den Leitungsbau von Gütersloh bis Hesseln in bereits vorhandener Trasse als Freileitung mit kleinräumigen Optimierungen in den Bereichen Isselhorst und Halle bestätigt. Forderungen der Kläger, unter anderem nach Berücksichtigung von Teilerdverkabelungsoptionen in diesem Abschnitt oder einer anderen Trassenführung, wurde seitens des Bundesverwaltungsgerichts nicht gefolgt.
Amprion hat nach erlassenem Planfeststellungsbeschluss durch die Bezirksregierung Detmold im Oktober 2019 mit dem Bau des Abschnitts begonnen. Das Planfeststellungsverfahren wurde bereits im Dezember 2013 eingeleitet, seinerzeit für den gesamten nordrhein-westfälischen Abschnitt des Vorhabens EnLAG 16. 2015 wurde das Vorhaben EnLAG 16 in die Liste der gesetzlich festgelegten Erdkabelpilotvorhaben aufgenommen. Daraufhin hat die Vorhabenträgerin nach entsprechendem Antrag bei der Bezirksregierung Detmold den Abschnitt von Hesseln bis zur Landesgrenze NRW/Niedersachsen aus dem laufenden Planfeststellungsverfahren herausgenommen und das Verfahren für den verbleibenden Abschnitt entsprechend nach altem Recht ohne Option auf Teilerdverkabelung fortgeführt. Auch hier sah das Bundesverwaltungsgericht keinen Grund zur Beanstandung des Planfeststellungsbeschlusses. Die Inbetriebnahme dieses technischen Teilabschnitts des Gesamtvorhabens zwischen der Umspannanlage Gütersloh und der Umspannanlage Hesseln ist für Ende des Jahres 2021 vorgesehen.
Ein Drittel weniger Strommaste
Für die geplante Höchstspannungsfreileitung werden überwiegend die existierenden Trassenräume der vorhandenen 220-kV-Freileitung genutzt. Auf der rund 20 Kilometer langen Strecke werden die 78 alten Maste durch 56 neue ersetzt – also zukünftig rund ein Drittel weniger Maststandorte. Die Masthöhe ist abhängig von der jeweiligen örtlichen Gegebenheit und der Bebauung. Die laufenden Arbeiten liegen im vorgesehenen Zeitplan.