Amprion informiert über Ultranet in Südhessen
Der Dortmunder Übertragungsnetzbetreiber Amprion informiert über den Sachstand und die nächsten Schritte zur geplanten Gleichstromverbindung Ultranet in Südhessen.
Das Planfeststellungsverfahren im Genehmigungsabschnitt zwischen Punkt Ried bei Biblis und Punkt Wallstadt bei Mannheim läuft seit eineinhalb Jahren. Anfang nächsten Jahres besteht auch für Bürgerinnen und Bürger erneut die Gelegenheit, ihre Stellungnahmen und Kommentare einzubringen. Im Vorfeld bietet Amprion Erläuterungen zu den Genehmigungsunterlagen an.
„Um weiterhin unsere Planung transparent zu machen, möchten wir die Öffentlichkeit frühzeitig über den Sachstand und die Beteiligungsmöglichkeiten informieren“, erläutert Joëlle Bouillon, Ultranet-Projektsprecherin. Ende November 2020 hat Amprion bei der vierten, diesmal digitalen Veranstaltung für Träger öffentlicher Belange die Vertreter des Kreises, der Kommunen, der Fachbehörden und Verbände über den Planungsstand informiert. Die Bürgertermine finden Anfang 2021 ausschließlich online sowie telefonisch statt, um alle Teilnehmenden bestmöglich vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen. Sobald die Termine feststehen, lädt Amprion unter anderem über die lokalen Medien und die Internetseite ein.
Genehmigungsabschnitt Punkt Ried – Punkt Wallstadt
Das laufende Planfeststellungsverfahren umfasst den rund 28 Kilometer langen Abschnitt zwischen Punkt Ried und Punkt Wallstadt. Von Bürstadt Ost bis Ried kann Amprion bestehende Wechselstrommaste für die Gleichstromverbindung mitverwenden. Zwischen Bürstadt Ost und Wallstadt soll eine bestehende Höchstspannungsleitung durch den Neubau der Gleichstromverbindung Ultranet ersetzt werden.
Die bestehende Trasse führt unter anderem entlang der Orte Lampertheim und Viernheim. Vertreter der Städte hatten angeregt, für die geplante Leitung einen anderen Verlauf zu finden. Amprion hat die vorgeschlagenen Varianten umfassend geprüft. Die Nutzung der bestehenden Trasse ist im fachlichen Vergleich und hinsichtlich der Akzeptanz der von Maststandorten betroffenen Grundstückseigentümer jedoch vorteilhafter und wird von Amprion weiterverfolgt.
Auch hierzu können Bürger und Träger öffentlicher Belange im nächsten Jahr bei der Bundesnetzagentur Stellung nehmen. Die Zeiträume für die Offenlage und Fristen stehen noch nicht fest.
Woher die Gleichstromverbindung letztlich verlaufen wird, entscheidet die Bundesnetzagentur nach einem Erörterungstermin zum Abschluss des Anhörungsverfahrens.