Zügig Photovoltaik-Anlagen umrüsten

Angesichts der geringen Beteiligung der Betreiber von Photovoltaik(PV)-Anlagen an der gesetzlich festgelegten Umstellung der Abschaltkriterien mit Anpassung der Einstellwerte oder den Einsatz von neuen Wechselrichtern und Entkupplungsschutzeinrichtungen weisen die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) auf die Folgen von Verstößen gegen die Mitwirkungspflichten bei der Umsrüstaktion hin. Bei Nicht-Einhaltung der gesetzlichen Fristen zur Meldung der betroffenen Anlagen droht die Aussetzung der Einspeisevergütung. Die Nachrüstung muss je nach Größe der Anlage zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt sein, wobei die größeren Photovoltaik-Anlagen bis zum 31. August 2013 nachgerüstet sein müssen.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Anlagenbetreiber die ihnen zugesandten Fragebögen innerhalb einer vorgeschriebenen Frist ausgefüllt zurückschicken müssen. Lassen die Anlagenbetreiber die Frist verstreichen, ist der Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, bis zur abgeschlossenen Nachrüstung die Einspeisevergütung auszusetzen.

Hintergrund der Regelung ist das Verhalten der Photovoltaik-Anlagen bei Erreichen einer kritischen Netzfrequenz, das zu Problemen bei der Systemstabilität vor allem im Übertragungsnetz führen kann. Seit 2005 ist vorgeschrieben, dass sich PV-Anlagen bei einer bestimmten Überfrequenz automatisch abschalten. Da dies zeitgleich geschieht, könnte es zu Ausfällen im Stromnetz kommen. Deshalb wird nun eine flächendeckende Umstellung der Wechselrichter Pflicht, damit sich diese in Zukunft in einem gestuften Prozess vom Netz trennen. Ausgenommen von der Aktion sind neue Anlagen, die ab Januar 2012 installiert wurden.

Für die Anlagenbetreiber ist die Umstellung kostenlos. Sie sind jedoch zur Mitarbeit gesetzlich verpflichtet, sofern sie von ihrem zuständigen Netzbetreiber kontaktiert werden.