EEG-Mittelfristprognose der deutschen ÜNB
Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW veröffentlichen EEG-Mittelfristprognose und Prognose der realistischen Bandbreite der EEG-Umlage 2014
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen heute die EEG-Mittelfristprognose. In der Veröffentlichung zur Einspeisung aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) werden Prognosen zur Entwicklung für die nächsten fünf Jahre abgegeben. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden unter anderem Prognosedaten zu der installierten Leistung, der eingespeisten Jahresarbeit, der an die Anlagenbetreiber auszuzahlenden Vergütungen sowie des Letztverbraucherabsatzes veröffentlicht.
Für das Jahr 2017 wird eine installierte Leistung von rund 111 Gigawatt (GW) aus erneuerbaren Energiequellen erwartet, wovon über 91% auf Solar- und Windenergie (Solar knapp 55 GW und Wind knapp 47 GW) entfallen. Die prognostizierte Jahresarbeit liegt für das Jahr 2017 bei über 200 Terrawattstunden (TWh), was annähernd einer Verdoppelung gegenüber den Werten von 2011 entspricht. Dabei wird davon ausgegangen, dass 2017 ein gutes Drittel der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien (72 TWh) feste Vergütungssätze nach §16 EEG in Anspruch nehmen wird, die als Vergütungen von rund 13 Milliarden Euro an die Anlagenbetreiber zu zahlen sind. Zusätzlich wird mit einer Zahlung von 12,6 Milliarden Euro an diejenigen Anlagen gerechnet, die sich im Marktprämienmodell befinden und eine prognostizierte Erzeugungsmenge von 120 TWh aufweisen. Hinzu kommen für 2017 prognostizierte 3,38 TWh für weitere Formen der Direktvermarktung sowie 6,85 TWh an Photovoltaik-Erzeugung, die durch die Anlagenbetreiber selbst verbraucht werden.
Darüber hinaus wird von den deutschen Übertragungsnetzbetreibern aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen die realistische Bandbreite der EEG-Umlage des übernächsten Jahres (2014) prognostiziert. Diese liegt zwischen 4,89 und 5,74 Cent pro Kilowattstunde. Die EEG-Umlage ist für jede von den umlagepflichtigen Letztverbrauchern bezogene Kilowattstunde zu entrichten.
Die für die Berechnung notwendigen Werte der EEG-Mittelfristprognose und des umlagepflichtigen Letztverbrauchs wurden im Auftrag der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber von unabhängigen Gutachtern ermittelt.