ÜNB veröffentlichen EEG-Umlage für 2011
15. Oktober 2010 - Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) veröffentlichen heute die Prognose der 2011 zu erwartenden Einspeisung aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) sowie die daraus resultierende EEG-Umlage für das Jahr 2011.
Die ÜNB haben im Auftrag des Gesetzgebers auf Basis von Prognosen unabhängiger Gutachter für 2011 eine EEG-Einspeisevergütung in Höhe von 16,7 Milliarden Euro ermittelt. Die ÜNB sind verpflichtet, diesen EEG-Strom aufzunehmen und direkt an der Börse zu vermarkten. Der prognostizierte Gegenwert des eingespeisten EEG-Stromes liegt bei ca. 4,7 Milliarden Euro. Die Differenz zwischen prognostizierten Vergütungszahlungen und Vermarktungserlösen ist ein wesentlicher Bestandteil der EEG-Umlage. Zusätzlich ist der Differenzbetrag zwischen den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben aus der EEG-Abwicklung der zurück-liegenden neun Monate des aktuellen Jahres in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro zu berücksichtigen. Insgesamt werden somit rund 13 Milliarden Euro über die EEG-Umlage refinanziert.
Die EEG-Umlage ist für jede von Letztverbrauchern bezogene Kilowattstunde zu entrichten. Wie die vier ÜNB mitteilen, bedeutet dies im Jahr 2011 eine Belastung von 3,530 Cent pro Kilowattstunde. Für das Jahr 2010 betrug die EEG-Umlage 2,047 Cent pro Kilowattstunde.
Für das kommende Jahr wird erneut eine deutlich steigende Einspeisung an elektrischer Energie aus regenerativen Anlagen prognostiziert, da in den vergangenen Monaten zahlreiche neue Erzeugungsanlagen - insbesondere Photovoltaik-Anlagen - an das Stromnetz angeschlossen wurden. Ende 2009 lag die installierte Photovoltaik-Leistung in Deutschland bei insgesamt 9,9 Gigawatt (Millionen Kilowatt). Der Zuwachs betrug 2009 rund 3,8 Gigawatt. Von Januar bis August 2010 wurden laut Bundesnetzagentur noch einmal 4,9 Gigawatt an Photovoltaik-Leistung installiert, eine Zunahme um knapp 50 Prozent in nur acht Monaten.
Zugleich wirken sich niedrige Preise an der Leipziger Strombörse EEX negativ auf die erwarteten Erlöse aus der Vermarktung des EEG-Stroms aus.
Die Ermittlung der EEG-Umlage erfolgt auf Basis klarer Vorgaben des Gesetzgebers. Die für die Berechnung notwendigen Werte der EEG-Einspeisung und des umlagepflichtigen Letztverbrauchs 2011 wurden im Auftrag der vier Übertragungsnetzbetreiber von unabhängigen Gutachtern ermittelt.
Die Ermittlung der EEG-Umlage erfolgte in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur, welche den gesetzlichen Auftrag hat, die Ermittlung, Festlegung, Veröffentlichung, Weitergabe der EEG-Umlage und die Vermarktung der EEG-Strommengen zu überwachen sowie die Anforderungen zur Vermarktung zu regeln.
Weitere Informationen unter: www.netztransparenz.de.